Also wie eine solche Liste aktuell zur DSGVO passen soll, erschließt sich mir nicht so einfach.

Wäre ich aktuell von so etwas betroffen, wäre es mir eine kurze E-Mail an die jeweilige Firma bezüglich meines Auskunftsrechts nach Artikel 15 DSGVO wert.

Beste Grüße
Thomas