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  1. #1

    Diebstahl beim Versand durch Galle und Rückzahlung der Versicherungssumme

    Liebe Forumsmitglieder,

    ich habe eine Rolex Zenith-Daytona im Wert von 22.750,- € hier im Sales Corner gekauft.
    Am 10.10.2019 habe ich das Geld überwiesen.
    Es gab die Vereinbarung das der Verkäufer den Versand und die Kosten übernimmt.
    Er hat sich für Galle entschieden. Leider ist das Paket geklaut worden.

    Muss ich abwarten bis die Versicherungssumme an den Auftraggeber (Verkäufer) ca.4-6 Wochen ausgezahlt wird oder
    muss der Verkäufer den bezahlten Ankaufspreis sofort an mich zurückzahlen?
    Meiner Meinung nach ist der Erfüllungsort des Verkäufers bei mir. Somit Zustellung der Uhr, die nicht stattgefunden hat.
    Dann müßte der Verkäufer den von mir erhaltenen Betrag sofort zurück überweisen.
    Er meint der Erfüllungsort ist bei ihm. Die Abgabe der Uhr für den Versand bei Galle.


    Was meinen die Juristen hier im Forum?


    Vielen Dank
    VG Roy
    Viele Grüße Roy

  2. #2
    Super-Moderator Avatar von NicoH
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    Auf den Erfüllungsort kommt es weniger an als auf den Gefahrübergang. Ist der Verkäufer privat oder gewerblich?

  3. #3
    Daytona Avatar von Sippel
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    Kann nix beitragen, wünsche und hoffe aber eine für beiden Seiten ordentliche Klärung!
    Grüße Sebastian

  4. #4
    Administrator Avatar von PCS
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    Zitat Zitat von NicoH Beitrag anzeigen
    Auf den Erfüllungsort kommt es weniger an als auf den Gefahrübergang. Ist der Verkäufer privat oder gewerblich?
    DAS ist die einzig relevante Frage....
    Gruß Percy



    "Ferner wird hier auch auf Ihrem Profil sehr viel Diversität benötigt."

  5. #5
    PREMIUM MEMBER Avatar von jamesbond5508
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    Er ist privat.
    Viele Grüße Roy

  6. #6
    PREMIUM MEMBER Avatar von Kalle
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    Tja...dann drücke ich mal die Daumen, das Galle / Versicherung auch zahlt...
    Gruß Kalle
    ...audiatur et altera pars...

  7. #7
    Yacht-Master
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    Bei Galle geklaut? Hast du einen Beleg, dass er die Uhr auch wirklich Galle übergeben hat?
    Viele Grüße,
    Matthias

  8. #8
    PREMIUM MEMBER Avatar von jamesbond5508
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    Ja habe ich. Die Sendungsnummer möchte ich aber nicht öffentlich machen.
    Viele Grüße Roy

  9. #9
    Mil-Sub
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    Das kann man nur hoffen! Letztens kam ein Bote und holte ein Paket ab, verglich nur den Wisch mit Absender und Empfänger und zog ohne Gegenzeichnung los. Das ging so schnell, dass meine Frau garnicht nach einer Unterschrift fragen konnte. Das fiel ihr erst eine Minute später ein...

    Ich hoffe für Dich das Beste

  10. #10
    Daytona Avatar von heradot
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    Ich denke er hat Recht. Mit der Abgabe des Pakets ist er als Privatperson erst einmal seiner Verantwortung nachgekommen, sofern nicht nachweisbar ist das er gegen die AGB des Versandunternehmens verstoßen hat (bspw. kein Safebag verwendet obwohl vorgeschrieben). Das Versandrisiko ist bei Dir und ich denke, Du wirst Dich gedulden müssen. Aber die Anwälte hier können das sicher genau erklären.

    Viele Grüße, Marco
    Da, wo Du sitzt, kann ich mir auch gut eine Zimmerpflanze vorstellen.

  11. #11
    Oyster
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    Bei so einer Summe würde ich -gerade bei einem unbekannten privaten Verkäufer- eine Frist bis Ende der Woche setzen, um das Geld zurück zu überweisen.
    Passiert das nicht, im Zweifelsfall Anzeige und/oder Anwalt.

    Ich drück Dir und dem Verkäufer die Daumen, dass keiner von Euch einen Schaden aus der Sache davon trägt.
    Viele Grüße - Matthias

  12. #12
    PREMIUM MEMBER Avatar von jamesbond5508
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    Ich habe eigentlich keine Bedenken das die Versicherungssumme nicht bezahlt werden wird.
    Der Verkäufer hat das Paket bei Galle ordnungsgemäß versichert.
    Viele Grüße Roy

  13. #13
    PREMIUM MEMBER Avatar von Mali
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    Klingt nach einem typischen Versendungskauf. Da sollte das Risiko mit Übergabe an den Transportdienst auf Dich übergehen. Ergo, Du musst auf die Erstattung seitens Galle warten. Lasse mich aber gerne von den Juristen hier eines besseren belehren.
    Gruß Mali

  14. #14
    Freccione Avatar von ReneS
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    Dann ist Galle Dein Ansprechpartner, wenn ich das richtig interpretiere: https://dejure.org/gesetze/BGB/447.html

    § 447
    Gefahrübergang beim Versendungskauf

    (1) Versendet der Verkäufer auf Verlangen des Käufers die verkaufte Sache nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort, so geht die Gefahr auf den Käufer über, sobald der Verkäufer die Sache dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt ausgeliefert hat.

    (2) Hat der Käufer eine besondere Anweisung über die Art der Versendung erteilt und weicht der Verkäufer ohne dringenden Grund von der Anweisung ab, so ist der Verkäufer dem Käufer für den daraus entstehenden Schaden verantwortlich.
    Viele Grüße
    René

    Next Hublot incoming!

  15. #15
    PREMIUM MEMBER Avatar von jamesbond5508
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    Zitat Zitat von michnus Beitrag anzeigen
    Bei so einer Summe würde ich -gerade bei einem unbekannten privaten Verkäufer- eine Frist bis Ende der Woche setzen, um das Geld zurück zu überweisen.
    Passiert das nicht, im Zweifelsfall Anzeige und/oder Anwalt.

    Ich drück Dir und dem Verkäufer die Daumen, dass keiner von Euch einen Schaden aus der Sache davon trägt.
    Der Verkäufer ist hier bekannt und seriös. Good guy.
    Das ist nicht die Frage.
    Viele Grüße Roy

  16. #16
    PREMIUM MEMBER Avatar von jamesbond5508
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    Themenstarter
    Wir sind nur unterschiedlicher Meinung was die Rückzahlung anbelangt.
    Er meint, ich muss abwarten bis die Versicherung zahlt und ich nicht.
    Viele Grüße Roy

  17. #17
    PREMIUM MEMBER Avatar von le0p0ld
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    Zitat Zitat von ReneS Beitrag anzeigen
    Dann ist Galle Dein Ansprechpartner, wenn ich das richtig interpretiere: https://dejure.org/gesetze/BGB/447.html
    Ja, das stimmt. Der Privat-Verkäufer genügt seinen vertraglichen Pflichten, wenn er die Sache dem Spediteur übergibt. Je nach Galle-AGB kann es aber Sache des Verkäufers sein, sich um die Versicherungszahlung zu kümmern, denn dieser ist jedenfalls Vertragspartner der Spedition.

    Ich drücke Dir die Daumen, Roy, dass sich alles ohne allzu großen Nervenverlust zum Positiven wendet.
    Geändert von le0p0ld (28.10.2019 um 14:07 Uhr)
    Cheers,
    Nils

  18. #18
    PREMIUM MEMBER Avatar von jamesbond5508
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    Themenstarter
    Danke Nils.
    Geändert von jamesbond5508 (28.10.2019 um 14:12 Uhr)
    Viele Grüße Roy

  19. #19
    Super-Moderator Avatar von NicoH
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    Auch der Empfänger des Pakets kann sich wegen des Schadens an das Versandunternehmen wenden.
    Potatoes make french fries, chips, and vodka. It‘s like the other vegetables aren‘t even trying.

  20. #20
    Explorer Avatar von Weckererwin
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    Recht und Gesetz sind immer das Eine...
    Unter Gentlemen könnte man jetzt z.B. einfach den Ärger brüderlich teilen...also den halben Kaufpreis erstatten und den Rest wenn die Versicherung zahlt. Fair für beide.
    Geändert von Weckererwin (28.10.2019 um 14:20 Uhr)

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