Liebe Forumsmitglieder,
ich habe eine Rolex Zenith-Daytona im Wert von 22.750,- € hier im Sales Corner gekauft.
Am 10.10.2019 habe ich das Geld überwiesen.
Es gab die Vereinbarung das der Verkäufer den Versand und die Kosten übernimmt.
Er hat sich für Galle entschieden. Leider ist das Paket geklaut worden.
Muss ich abwarten bis die Versicherungssumme an den Auftraggeber (Verkäufer) ca.4-6 Wochen ausgezahlt wird oder
muss der Verkäufer den bezahlten Ankaufspreis sofort an mich zurückzahlen?
Meiner Meinung nach ist der Erfüllungsort des Verkäufers bei mir. Somit Zustellung der Uhr, die nicht stattgefunden hat.
Dann müßte der Verkäufer den von mir erhaltenen Betrag sofort zurück überweisen.
Er meint der Erfüllungsort ist bei ihm. Die Abgabe der Uhr für den Versand bei Galle.
Was meinen die Juristen hier im Forum?
Vielen Dank
VG Roy
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Hybrid-Darstellung
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28.10.2019, 13:39 #1
Diebstahl beim Versand durch Galle und Rückzahlung der Versicherungssumme
Viele Grüße Roy
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28.10.2019, 13:43 #2
Auf den Erfüllungsort kommt es weniger an als auf den Gefahrübergang. Ist der Verkäufer privat oder gewerblich?
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28.10.2019, 13:48 #3
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28.10.2019, 13:45 #4
Kann nix beitragen, wünsche und hoffe aber eine für beiden Seiten ordentliche Klärung!
Grüße Sebastian
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28.10.2019, 13:49 #5
Er ist privat.
Viele Grüße Roy
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28.10.2019, 13:53 #6
Tja...dann drücke ich mal die Daumen, das Galle / Versicherung auch zahlt...
Gruß Kalle
...audiatur et altera pars...
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28.10.2019, 13:53 #7
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Bei Galle geklaut? Hast du einen Beleg, dass er die Uhr auch wirklich Galle übergeben hat?
Viele Grüße,
Matthias
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28.10.2019, 13:56 #8
Ja habe ich. Die Sendungsnummer möchte ich aber nicht öffentlich machen.
Viele Grüße Roy
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28.10.2019, 13:56 #9
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Das kann man nur hoffen! Letztens kam ein Bote und holte ein Paket ab, verglich nur den Wisch mit Absender und Empfänger und zog ohne Gegenzeichnung los. Das ging so schnell, dass meine Frau garnicht nach einer Unterschrift fragen konnte. Das fiel ihr erst eine Minute später ein...
Ich hoffe für Dich das Beste
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28.10.2019, 14:32 #10
Genau das habe ich bei Galle auch schon zweimal erlebt. Ich bin dann immer hinterher gerannt und wollte eine Unterschrift. Ich bekam dann irgend etwas hingekrickelt, das niemand entziffern kann. Habe mir dann zusätzlich noch das Nummernschild des Paketwagens aufgeschrieben.
Ich hoffe sehr für den Absender/Verkäufer, dass er irgendeinen Empfangsbeleg von Galle hat.
Alles Gute Euch beiden: Verkäufer und Käufer!#beyondpatek
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28.10.2019, 13:57 #11
Ich denke er hat Recht. Mit der Abgabe des Pakets ist er als Privatperson erst einmal seiner Verantwortung nachgekommen, sofern nicht nachweisbar ist das er gegen die AGB des Versandunternehmens verstoßen hat (bspw. kein Safebag verwendet obwohl vorgeschrieben). Das Versandrisiko ist bei Dir und ich denke, Du wirst Dich gedulden müssen. Aber die Anwälte hier können das sicher genau erklären.
Viele Grüße, MarcoDa, wo Du sitzt, kann ich mir auch gut eine Zimmerpflanze vorstellen.
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28.10.2019, 15:13 #12
Zum Thema AGB und Verwendung eines Safebags: Ich habe vor nicht allzu langer Zeit auch per Galle (auf Wunsch des Empfängers, ich nutze sonst einen anderen Logistiker) etwas verschickt. So etwas wie ein Safebag ist denen zumindest lt. eigener Aussage komplett egal und für die Abholer auch nicht vorgeschrieben. Ich habe explizit danach gefragt, weil die Ware eben OHNE ein solches einfach übernommen wurde, ich ein mulmiges Gefühl hatte, doch es wurde seitens Galle am Telefon verneint. Der Empfänger des von mir versendeten Gegenstandes hatte selber ebenfalls schon mehrfach Erfahrungen mit Galle gemacht und ein Safebag kannte der auch nur vom Hörensagen her.
Ansonsten viel Erfolg und Glück für eine am Ende noch entspannte Abwicklung, Euch beiden!
Die Frage nach Höhe der Erstattung wäre übrigens für mich auch spannend. Es ist zwar nachweisbar, wie viel bezahlt wurde, doch legt die Versicherung anschließend den Wert irgendwie vielleicht doch selber fest? Bei einer Vintage-Uhr schon schwierig, noch schwieriger wenn ein aktuelles Modell für deutlich über Liste gekauft wurde und der Versicherer einfach die Preisliste aufschlägt. Wie verhält es sich damit?Geändert von mactuch (28.10.2019 um 15:15 Uhr)
Nicht das Erzählte reicht - nur das Erreichte zählt!
Beste Grüße,
Matthias
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28.10.2019, 15:28 #13
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28.10.2019, 13:58 #14
- Registriert seit
- 15.11.2018
- Beiträge
- 33
Bei so einer Summe würde ich -gerade bei einem unbekannten privaten Verkäufer- eine Frist bis Ende der Woche setzen, um das Geld zurück zu überweisen.
Passiert das nicht, im Zweifelsfall Anzeige und/oder Anwalt.
Ich drück Dir und dem Verkäufer die Daumen, dass keiner von Euch einen Schaden aus der Sache davon trägt.Viele Grüße - Matthias
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28.10.2019, 14:02 #15
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28.10.2019, 15:28 #16
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28.10.2019, 17:32 #17
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28.10.2019, 13:59 #18
Ich habe eigentlich keine Bedenken das die Versicherungssumme nicht bezahlt werden wird.
Der Verkäufer hat das Paket bei Galle ordnungsgemäß versichert.Viele Grüße Roy
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28.10.2019, 14:00 #19
Klingt nach einem typischen Versendungskauf. Da sollte das Risiko mit Übergabe an den Transportdienst auf Dich übergehen. Ergo, Du musst auf die Erstattung seitens Galle warten. Lasse mich aber gerne von den Juristen hier eines besseren belehren.
Gruß Mali
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28.10.2019, 14:00 #20
Dann ist Galle Dein Ansprechpartner, wenn ich das richtig interpretiere: https://dejure.org/gesetze/BGB/447.html
§ 447
Gefahrübergang beim Versendungskauf
(1) Versendet der Verkäufer auf Verlangen des Käufers die verkaufte Sache nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort, so geht die Gefahr auf den Käufer über, sobald der Verkäufer die Sache dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt ausgeliefert hat.
(2) Hat der Käufer eine besondere Anweisung über die Art der Versendung erteilt und weicht der Verkäufer ohne dringenden Grund von der Anweisung ab, so ist der Verkäufer dem Käufer für den daraus entstehenden Schaden verantwortlich.
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