Auf den Erfüllungsort kommt es weniger an als auf den Gefahrübergang. Ist der Verkäufer privat oder gewerblich?
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28.10.2019, 13:39 #1
Diebstahl beim Versand durch Galle und Rückzahlung der Versicherungssumme
Liebe Forumsmitglieder,
ich habe eine Rolex Zenith-Daytona im Wert von 22.750,- € hier im Sales Corner gekauft.
Am 10.10.2019 habe ich das Geld überwiesen.
Es gab die Vereinbarung das der Verkäufer den Versand und die Kosten übernimmt.
Er hat sich für Galle entschieden. Leider ist das Paket geklaut worden.
Muss ich abwarten bis die Versicherungssumme an den Auftraggeber (Verkäufer) ca.4-6 Wochen ausgezahlt wird oder
muss der Verkäufer den bezahlten Ankaufspreis sofort an mich zurückzahlen?
Meiner Meinung nach ist der Erfüllungsort des Verkäufers bei mir. Somit Zustellung der Uhr, die nicht stattgefunden hat.
Dann müßte der Verkäufer den von mir erhaltenen Betrag sofort zurück überweisen.
Er meint der Erfüllungsort ist bei ihm. Die Abgabe der Uhr für den Versand bei Galle.
Was meinen die Juristen hier im Forum?
Vielen Dank
VG RoyViele Grüße Roy
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28.10.2019, 13:43 #2
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28.10.2019, 13:45 #3
Kann nix beitragen, wünsche und hoffe aber eine für beiden Seiten ordentliche Klärung!
Grüße Sebastian
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28.10.2019, 13:48 #4
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28.10.2019, 13:49 #5
Er ist privat.
Viele Grüße Roy
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28.10.2019, 13:53 #6
Tja...dann drücke ich mal die Daumen, das Galle / Versicherung auch zahlt...
Gruß Kalle
...audiatur et altera pars...
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28.10.2019, 13:53 #7
- Registriert seit
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- Beiträge
- 1.671
Bei Galle geklaut? Hast du einen Beleg, dass er die Uhr auch wirklich Galle übergeben hat?
Viele Grüße,
Matthias
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28.10.2019, 13:56 #8
Ja habe ich. Die Sendungsnummer möchte ich aber nicht öffentlich machen.
Viele Grüße Roy
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28.10.2019, 13:56 #9
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Das kann man nur hoffen! Letztens kam ein Bote und holte ein Paket ab, verglich nur den Wisch mit Absender und Empfänger und zog ohne Gegenzeichnung los. Das ging so schnell, dass meine Frau garnicht nach einer Unterschrift fragen konnte. Das fiel ihr erst eine Minute später ein...
Ich hoffe für Dich das Beste
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28.10.2019, 13:57 #10
Ich denke er hat Recht. Mit der Abgabe des Pakets ist er als Privatperson erst einmal seiner Verantwortung nachgekommen, sofern nicht nachweisbar ist das er gegen die AGB des Versandunternehmens verstoßen hat (bspw. kein Safebag verwendet obwohl vorgeschrieben). Das Versandrisiko ist bei Dir und ich denke, Du wirst Dich gedulden müssen. Aber die Anwälte hier können das sicher genau erklären.
Viele Grüße, MarcoDa, wo Du sitzt, kann ich mir auch gut eine Zimmerpflanze vorstellen.
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28.10.2019, 13:58 #11
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Bei so einer Summe würde ich -gerade bei einem unbekannten privaten Verkäufer- eine Frist bis Ende der Woche setzen, um das Geld zurück zu überweisen.
Passiert das nicht, im Zweifelsfall Anzeige und/oder Anwalt.
Ich drück Dir und dem Verkäufer die Daumen, dass keiner von Euch einen Schaden aus der Sache davon trägt.Viele Grüße - Matthias
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28.10.2019, 13:59 #12
Ich habe eigentlich keine Bedenken das die Versicherungssumme nicht bezahlt werden wird.
Der Verkäufer hat das Paket bei Galle ordnungsgemäß versichert.Viele Grüße Roy
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28.10.2019, 14:00 #13
Klingt nach einem typischen Versendungskauf. Da sollte das Risiko mit Übergabe an den Transportdienst auf Dich übergehen. Ergo, Du musst auf die Erstattung seitens Galle warten. Lasse mich aber gerne von den Juristen hier eines besseren belehren.
Gruß Mali
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28.10.2019, 14:00 #14
Dann ist Galle Dein Ansprechpartner, wenn ich das richtig interpretiere: https://dejure.org/gesetze/BGB/447.html
§ 447
Gefahrübergang beim Versendungskauf
(1) Versendet der Verkäufer auf Verlangen des Käufers die verkaufte Sache nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort, so geht die Gefahr auf den Käufer über, sobald der Verkäufer die Sache dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt ausgeliefert hat.
(2) Hat der Käufer eine besondere Anweisung über die Art der Versendung erteilt und weicht der Verkäufer ohne dringenden Grund von der Anweisung ab, so ist der Verkäufer dem Käufer für den daraus entstehenden Schaden verantwortlich.
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28.10.2019, 14:02 #15
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28.10.2019, 14:06 #16
Wir sind nur unterschiedlicher Meinung was die Rückzahlung anbelangt.
Er meint, ich muss abwarten bis die Versicherung zahlt und ich nicht.Viele Grüße Roy
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28.10.2019, 14:06 #17
Ja, das stimmt. Der Privat-Verkäufer genügt seinen vertraglichen Pflichten, wenn er die Sache dem Spediteur übergibt. Je nach Galle-AGB kann es aber Sache des Verkäufers sein, sich um die Versicherungszahlung zu kümmern, denn dieser ist jedenfalls Vertragspartner der Spedition.
Ich drücke Dir die Daumen, Roy, dass sich alles ohne allzu großen Nervenverlust zum Positiven wendet.Geändert von le0p0ld (28.10.2019 um 14:07 Uhr)
Cheers,
Nils
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28.10.2019, 14:10 #18
Danke Nils.
Geändert von jamesbond5508 (28.10.2019 um 14:12 Uhr)
Viele Grüße Roy
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28.10.2019, 14:16 #19
Auch der Empfänger des Pakets kann sich wegen des Schadens an das Versandunternehmen wenden.
Alright stop! Collaborate and listen.
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28.10.2019, 14:18 #20
Recht und Gesetz sind immer das Eine...
Unter Gentlemen könnte man jetzt z.B. einfach den Ärger brüderlich teilen...also den halben Kaufpreis erstatten und den Rest wenn die Versicherung zahlt. Fair für beide.Geändert von Weckererwin (28.10.2019 um 14:20 Uhr)
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