Ich habe es drüben schon gesehen - so ein Mist
Ergebnis 1 bis 20 von 120
-
29.08.2019, 09:16 #1
Einbruchsdiebstahl - entwendete Rolex pp. Uhren
Liebe Foristi,
bei meinem Bekannten wurden bei einem Einbruch folgende Uhren letzte Woche entwendet und er ist hier nicht angemeldet. Von daher die Info falls euch eine der Uhren angeboten wird/werden sollte:
Artikel Referenz Seriennummer(fett)
Rolex GMT Master II 116718LN 30A78225
Rolex Datejust II 116333 G152516
Rolex Seadweller 116600 Leider Papiere verloren
Rolex Daytona 116500LN U71Q1685
Rolex Submariner 116613 LB 0208L1P5
Rolex Submariner 116610LV 498199X7
Rolex GMT Master II 126710BLNR 4S688328
Breitling Chronomat 44 CB011012 / B957 / 744P / A20D.1 3165193
Omega Seamaster (Schwerti) 22545000 81404079
Breitling Navitimer Leider Papiere verloren
Herzlichen Dank und liebe Grüße Thomas. >>>>> Mods, falls hier verkehrt bitte verschieben.Geändert von John Wick (29.08.2019 um 09:22 Uhr)
the chase is better than the catch
-
29.08.2019, 09:22 #2
-
29.08.2019, 09:26 #3
Schlimm, sowas.
Danke fürs Teilen und dem Einbruchsopfer wünsche ich, dass er seelischen Schaden gut verarbeiten kann und er entsprechend versichert ist, um einen materiellen Schaden abzuwenden.Peter
Bekennender Längsdenker
-
29.08.2019, 09:26 #4
Oh, das ist krass
Ich hoffe er ist gut Versichert, denn der Wert ist ja nicht unerheblich!
Danke für die Info!Gruß Mario
"Die Steinzeit ging nicht zu Ende, weil es keine Steine mehr gab"
-
29.08.2019, 09:35 #5
Bei gut 100K Uhren Wert sollte er nicht nur gut versichert sein, sondern auch die Vorgaben des Versicherers beherzigt haben, dann kann er ganz entspannt sein.....
Mein Beileid dem Geschädigten.__________________________________________
von mir aus......
-
29.08.2019, 09:36 #6
- Registriert seit
- 24.04.2019
- Ort
- Berlin
- Beiträge
- 531
Absolute Katastrophe,wünsche dem Geschädigtem viel Kraft !
Geändert von Andro (29.08.2019 um 09:37 Uhr)
-
29.08.2019, 09:53 #7
Ich denke von Entspannung kann trotzdem keine Rede sein... dass muss doch furchtbar sein.
Verständnisfrage: Bezahlt die Versicherung für die 116500 den Preis den man nachweislich auf der Rechnung bezahlt hat? Hintergrund: Wenn man die Uhr beim Grauen für 18k gekauft hat und die Versicherung nur den Listenpreis entschädigt macht man ja trotzdem ein dickes Minus trotz Versicherung.
Dem Geschädigten viel Erfolg bei der WiederbeschaffungGeändert von raketenkonstrukteur (29.08.2019 um 09:54 Uhr)
Mit königlichen Grüßen,
John
-
29.08.2019, 09:57 #8
Mit der richtigen Versicherung bekommt der den Wiederbeschaffungswert!
Gruß Mario
"Die Steinzeit ging nicht zu Ende, weil es keine Steine mehr gab"
-
29.08.2019, 10:00 #9
-
29.08.2019, 10:01 #10
Aber das nächste Problem ist dass wenn er sie zum LP beim Konzi bekommen hat wird doch die Versicherung keine 20k rausrücken damit er schnell eine beim Grauen bekommt oder? Und wenn er nicht gerade Kalle Rummenigge heisst, dann wird er kaum in kurzer Zeit wieder eine beim Konzi erhalten!?
Sorry fürs Off-topicGeändert von raketenkonstrukteur (29.08.2019 um 10:05 Uhr)
Mit königlichen Grüßen,
John
-
29.08.2019, 10:03 #11
Sorry, ich meinte lediglich mit "Entspannt" was die Schadenregulierung angeht, wenn richtig versichert.
Das so etwas eine Katastrophe ist, versteht sich von selbst.
Und ja, wenn per Kaufbeleg der Wert nachgewiesen werden kann, sollte trotz niedrigeren LP der Wert ersetzt werden.__________________________________________
von mir aus......
-
29.08.2019, 10:06 #12
Das sagt doch schon allein der Name... Er bekommt den Wert den es kostet die Uhr auf dem Markt zu kaufen (wiederzubeschaffen). Das Thema ist doch hier auch mehrfach schon besprochen worden.
Wenn er eine Uhr für 15 K€ gekauft hat uns diese Uhr, in ähnlichem Zustand nur noch für 20k€ am Markt angeboten wird, dann bekommt er die 20k€ von der Versicherung....Gruß Mario
"Die Steinzeit ging nicht zu Ende, weil es keine Steine mehr gab"
-
29.08.2019, 10:08 #13
Nein, der Marktpreis.
Du kannst Dir bei Meertz und Co. eine neue Daytona zu deren Preis kaufen, die Versicherung übernimmt das.
Weitere Details siehe hier:
https://www.r-l-x.de/forum/showthrea...ght=ultimativePeter
Bekennender Längsdenker
-
29.08.2019, 10:11 #14
Danke Peter! Genau den Thread meinte ich.
Gruß Mario
"Die Steinzeit ging nicht zu Ende, weil es keine Steine mehr gab"
-
29.08.2019, 10:12 #15
- Registriert seit
- 26.10.2018
- Beiträge
- 1.751
Für die Versicherung muss der aktuelle Wert eines Produkts nachgewiesen werden, dieser Wert wird in Form von Geld durch die Versicherung erstattet. Kann man durch mehrere gleichwertige Marktangebote und durch Nachweis der Knappheit (sollte kein Problem sein) nachweisen, dass eine 11k LP Uhr aktuell 20k wert ist, wird die Versicherung den Preis auch erstatten. Die Versicherung hat selbst Gutachter und Experten im Schmuckbereich, die das entsprechend bewerten können. Ob man sich dann von der Versicherungsüberweisung eine neue Uhr kauft oder nicht, bleibt einem selbst überlassen. Die Versicherung wird jedenfalls nicht dafür sorgen, dass man eine neue Uhr irgendwo zugeteilt bekommtEine schöne Uhr zeigt die Zeit an, eine schöne Frau lässt sie vergessen. - Maurice Chevalier
-
29.08.2019, 10:14 #16
[QUOTE=makra;6167510.............
Wenn er eine Uhr für 15 K€ gekauft hat uns diese Uhr, in ähnlichem Zustand nur noch für 20k€ am Markt angeboten wird, dann bekommt er die 20k€ von der Versicherung....[/QUOTE]
Das solltest Du jetzt mal genauer erklären, für die unwissenen unter uns.
Eine 116500 kostet LP 11.300€
Der raffgierige Graue will 23.000€
Bezahlt wurde brav nach Liste weil man sie halt mal bekommen hat.
Und jetzt soll die Versicherung, obwohl es das Modell, oder ein Nachfolgemodell noch gibt, brav die 23.000€ rausrücken, weil
1.) der beklaute keine Lust auf warten hat?
2.) man der Meinung ist das die Grauhändler mitlerweile die Preise machen?
3.) man so etwas in Internetforen sugeriert bekommt?
Versteh mich nicht falsch, ich hätte es nur gerne handfest erklärt bekommen, so das ich im Schadenfall das meiner Versicherung ausgedruckt vorlegen kann.__________________________________________
von mir aus......
-
29.08.2019, 10:29 #17
Nehmen wi das klassische Beispiel einer Daytona. Der Geschädigte hat sie zum LP erstanden. Die Uhr ist aktuell unter Berücksichtigung einer "angemessenen Wartezeit" nur auf dem Graumarkt / Gebrauchtmarkt (je nach Zustand der entwendeten Uhr) zu bekommen. Die Preise leigen bei 20K€. Die Versicherung verlangt nicht, das der Geschädigte in diesem Fall 6 oder 8 Jahre wartet, sondern zahlt nachdem deren Fachleute den Marktwert für die vergleichbare Uhr eruiert haben, die Summe die zur Wiederbeschaffung nötig ist.
Geändert von makra (29.08.2019 um 10:31 Uhr)
Gruß Mario
"Die Steinzeit ging nicht zu Ende, weil es keine Steine mehr gab"
-
29.08.2019, 10:40 #18
Stimmt, Versicherungen zahlen bestimmt immer ganz easy die Graumarktpreise .
Beste Grüße, Thilo
-
29.08.2019, 10:44 #19
Genau so ist der Sachverhalt, weil dem Geschädigten eine selbst unverschuldete, ungewiss/undefiniert lange Wartezeit in diesem Maße nicht zugemutet werden braucht/darf/muss. Es bedarf derzeit dieser finanziellen Mittel um ihm diesen Gegenstand ohne Aufwand wiederzubeschaffen. Da braucht die Versicherung nicht lange recherchieren. Kurzer Anruf beim AD. Kurzer Blick auf die allgemeine Marktsituation. Dann zähneknirschend überweisen.
Gruß Maik
Nicht der erste Eindruck zählt, sondern der letzte
-
29.08.2019, 10:45 #20
Klingt komisch, ist aber so. (Peter Lustig)
Eine Hausratversicherung hat die Aufgabe, Dich gleichzustellen.
Das heißt, Du sollst durch den entstandenen Schaden nicht profitieren, aber auch hinterher nicht mit leeren Händen dastehen.
Wenn Du Dir nach dreijähriger Wartezeit eine Daytona beim Konzi für LP 11k gekauft hast und die Uhr nach nur zwei Monaten nun weg ist, weil böse Menschen wärend Deines Hawaii-Urlaubs in Dein Schlafzimmer eingedrungen sind und Dir die Uhr vom Nachttisch gestohlen haben, ist die Versicherung dazu verpflichtet, Dich gleichzustellen.
Nun geht das aber blöder Weise nicht, weil Dir der Konzi für die nächsten drei Jahre keine Stahldaytona versprechen kann. Diese Situation ist auch den Schadenregulierern bzw. Gutachtern der Versicherung bekannt und dementsprechend kannst Du Dir zur Gleichstellung die Uhr woanders kaufen.
Das Gegenteil ist der Fall, wenn Du Dir einen neuen Monster-Flachbildschirm für 10k im Media-Markt gekauft hast, und dieser von den Panzerknackern abtransportiert wurde. Wenn das Modell nun ein Auslaufmodell ist und zwischenzweitlich nur noch 5k kostet, gibt es auch nur noch 5k zwecks Wiederbeschaffung.
Wie gesagt, dass ganze nennt sich Gleichstellungsprinzip und ist die Grundlage einer jeden Hausratversicherung.
Diese teilt Dir das Ganze auch gerne schriftlich mit.Geändert von Schmackofatz (29.08.2019 um 10:47 Uhr)
Peter
Bekennender Längsdenker
Ähnliche Themen
-
EINBRUCHSDIEBSTAHL in Vorarlberg (Österreich) - GESTOHLENE ROLEX-UHREN
Von |MvH| im Forum Rolex - Haupt-ForumAntworten: 7Letzter Beitrag: 21.12.2013, 15:18 -
Entwendete Rolex sperren?
Von Wotan65 im Forum Rolex - Haupt-ForumAntworten: 20Letzter Beitrag: 14.04.2009, 14:28 -
Uhren aus einer zeit in der rolex noch schöne Uhren baute.....
Von walti im Forum Rolex - Haupt-ForumAntworten: 80Letzter Beitrag: 14.04.2008, 08:33 -
Rolex Uhren im Uhren-Magazin / Chrono / etc.
Von Edmundo im Forum Rolex - Haupt-ForumAntworten: 1Letzter Beitrag: 25.04.2004, 10:50
Lesezeichen