Zitat Zitat von mactuch Beitrag anzeigen
Das ist ja interessant, Peter. Wusste ich auch nicht bisher. Privater Kaufvertrag ist klar. Wenn ich den Kauf in Deutschland auf diesem Weg nachweisen kann, dann kann mir die steuerliche Handhabung im Vorfeld egal sein. Aber auch ohne Kaufvertrag, wenn Die Uhr und die entrichtete Einfuhrumsatzsteuer anhand der Seriennummern eindeutig identifiziert werden kann, dachte ich, wäre dem genüge getan. Es wird ja das eingeführte Produkt und nicht die temporäre Besitzer besteuert. Wo ist da mein Denkfehler (gewesen)?
Ich sehe da keinen Denkfehler, Matthias.
Du hast vollkommen recht.

Im übrigen würde auch ein mündlicher Kaufvertrag genügen. Das SteuerR kennt insoweit kein Schriftformerfordernis. Ist halt nur etwas schwerer bei der Beweisführung.