Eine Frage in dem Zusammenhang. Wie sieht es bzgl. Rückerstattung aus wenn ich das Fake vor Rückversand zerstöre/zerschneide? Hat der Verkäufer auch bei einem Fake einen Anspruch darauf, die Ware zumindest in der Beschaffenheit zurückzubekommen in der er sie versendet hat? Verliere ich meine Ansprüche wenn ich den Artikel zerstöre?

Viele Grüße, Marco