"buy the Seller" ist die Devise also sei nett zum Händler
Ergebnis 21 bis 40 von 108
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23.06.2019, 19:19 #21
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23.06.2019, 19:33 #22mit besten Grüßen
Andreas
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23.06.2019, 19:45 #23
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23.06.2019, 20:23 #24
Der Konzi ist sauer.
Wie ich finde auch zurecht. Du bittest ihn, für 2 Wochen die Uhr zurückzulegen und dann kneifst Du.
Alles immer eine Frage des Charakters.
Ich würde mit Dir an seiner Stelle keine Geschäfte mehr machen wollen.
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23.06.2019, 20:27 #25
Warteliste für eine DJ? Das klingt mehr mehr nach einer Bestellung. Aber mündlich…Da hätte sich der Händler besser ab sichern soll. Und dass du sie dann noch zwei Wochen hast zurücklegen lassen…
Auf der Blacklist würdest du dann auch bei mir landen!Geändert von uwer1100s (23.06.2019 um 20:28 Uhr)
Es grüßt ...da Uwe!
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23.06.2019, 20:41 #26
Die Frage ist doch, was passiert, wenn der Termin verstreicht auf der Liste? Da wird wohl kaum eine Lieferung einklarbar sein. Es sei denn, es gibt einen verbindlichen Kaufvertrag, ggf. mit Anzahlung, und vor allem einem verbindlich eingetragenen Termin.
77 Grüße!
Gerhard
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23.06.2019, 21:22 #27
Warteliste ist unverbindlich, aber eine Zusage, dass man diese in 2 Wochen abholt kann je nach Formulierung schon verbindlich sein.
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23.06.2019, 21:26 #28
Vielleicht löst sich die Sache ja ganz einfach. In diesem großen Forum hat eventuell jemand Interesse an einer Datejust. Dann regelt sich das alles von ganz allein!
Liebe Grüße
Dennis
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23.06.2019, 21:51 #29
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Ein Mann ein Wort.
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23.06.2019, 22:08 #30
Die DJ wird der Konzi sicher anderweitig los, allerdings hast Du ihn dann wie mehrfach erwähnt vergrault und bist für ihn „gestorben“.
Musst Du halt abwägen …
Zur Grundsätzlichen Frage, obwohl es hier ja nicht mehr um die Warteliste geht.
Die DJ hast Du ja „zurück legen“ lassen.
Eine Warteliste kann nicht verbindlich sein.
Das würde ja bedeuten dass Du ständig die Preiserhöhungen beobachtest und dich ggf. von ihr streichen lässt.
Ist jedenfalls mein persönliches Empfinden ohne Rechtswissen.Gruß Guido
Prof. Voland
Please allow me to introduce myself, I'm a man of wealth and taste.
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23.06.2019, 22:09 #31
Ne, ne die Datejust muss DateJust41 jetzt schon beim Konzi abnehmen. Und als Strafe bietet er die Pepsi hier im Forum zum Listenpreis an.
Strafe muss sein!
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23.06.2019, 22:15 #32
Die Warteliste ist hier unter Umständen nicht das Ausschlaggebende.
Interessanter finde ich, was du am Telefon gesagt hast, um die Uhr zwei Wochen zurücklegen zu lassen.Captain Hindsight - the Hero of the Modern Age!
Christian
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23.06.2019, 22:19 #33
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23.06.2019, 22:37 #34
- Registriert seit
- 24.09.2015
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- 83
Auf die Warteliste kommt es nicht an, sondern auf die getroffene Aussage. Kaufverträge über bewegliche Sachen sind formfrei, d.h. erlangen Wirksamkeit ohne Unterschrift o.ä. Von einem wirksamen Kaufvertrag ist auszugehen, wenn die wesentlichen Vertragsbestandteile, die sog. essentialia negotii, beiden Parteien klar waren. Das sind beim Kaufvertrag die Parteien (erfüllt), der Kaufpreis (erfüllt), die Kaufsache (erfüllt). Hast du den Kauf zugesagt, liegt also ein bindender Kaufvertrag nach Paragraph 433 BGB vor und du bist gem. Paragraph 433 Abs. 2 zur Abnahme und zur Kaufpreiszahlung verpflichtet.
Soviel zur Rechtslage. Glaube aber nicht, dass der Konzi einen Anspruch wirklich geltend machen würde (könnte er aber, bspw Schadensersatz), da er die Uhr schnell anderweitig verkaufen kann. Bei einem Ladenhüter sähe es vllt anders aus. Aber die Abnahme wäre für mich auch eher Ehrensache. Und es sind beides tolle Uhren!
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23.06.2019, 23:07 #35
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23.06.2019, 23:33 #36
Beide kaufen und die DJ ggf. weitergeben. Das ist ja gerade nicht sooo schwierig. Moralisch besser und Konzi-Beziehung nicht zerstört. Die ist aktuell viel wert. Solche Sorgen hätten viele gern.
Herzlichst,
Carsten
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23.06.2019, 23:47 #37
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23.06.2019, 23:48 #38
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23.06.2019, 23:49 #39
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24.06.2019, 07:25 #40
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- 21.03.2019
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- Dorf mit Straßenbahn
- Beiträge
- 171
So sehr ich den Konflikt „Geld nur einmal ausgeben zu können“ verstehe, sind die vorstehenden Ausführungen/Meinungen korrekt, zumal Du zweifellos, als Du Dir die DJ hast zurücklegen lassen, gewusst hast, anderenorts ebenso für eine Pepsi optiert zu haben. Sorry, wenn mir das Geld für alle Wünsche fehlt, sollte ich mich auf die beschränken, die ich mir leisten kann und glücklich sein, wenn sie sich nacheinander erfüllen. Aber anscheinend zählt nur noch der Hype und neben einer Pepsi verblasst so eine DJ ja vollends und wird in der „guck mal was ich habe-Stammtischrunde“ zum hässlichen Entlein.
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