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  1. #21
    Geprüftes Mitglied Avatar von ibi
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    Zitat Zitat von Analyst Beitrag anzeigen
    Eine Warteliste ist keine verbindliche Bestellung.
    Spielt keine rolle, Gentlemans stehen zu Ihrer zusage.
    Telefonisch wurde auch um Reservierung gebeten.
    Leider stirbt die „ein mann, ein wort“ fraktion komplett aus.
    Geändert von ibi (23.06.2019 um 19:20 Uhr)
    Gruß
    Ibi

  2. #22
    Double-Red Avatar von Soeckefeld
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    "buy the Seller" ist die Devise also sei nett zum Händler
    mit besten Grüßen
    Andreas


  3. #23
    Double-Red Avatar von ligthning
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    Zitat Zitat von Spacewalker Beitrag anzeigen
    Wenn man schon den Nickname so wählt, dann muss man die DJ41 auch besitzen.

    Falls der Dispo glühen sollte, dann nehme ich Dir die GMT gerne zum Listenpreis ab.

    Da schließe ich mich doch an - gern auf Warteliste, da steh ich auch dazu
    LG Helmut

  4. #24
    Double-Red Avatar von obiwankenobi
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    Der Konzi ist sauer.
    Wie ich finde auch zurecht. Du bittest ihn, für 2 Wochen die Uhr zurückzulegen und dann kneifst Du.

    Alles immer eine Frage des Charakters.

    Ich würde mit Dir an seiner Stelle keine Geschäfte mehr machen wollen.

  5. #25
    GMT-Master Avatar von uwer1100s
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    Warteliste für eine DJ? Das klingt mehr mehr nach einer Bestellung. Aber mündlich…Da hätte sich der Händler besser ab sichern soll. Und dass du sie dann noch zwei Wochen hast zurücklegen lassen…

    Auf der Blacklist würdest du dann auch bei mir landen!
    Geändert von uwer1100s (23.06.2019 um 20:28 Uhr)
    Es grüßt ...da Uwe!

  6. #26
    Die Frage ist doch, was passiert, wenn der Termin verstreicht auf der Liste? Da wird wohl kaum eine Lieferung einklarbar sein. Es sei denn, es gibt einen verbindlichen Kaufvertrag, ggf. mit Anzahlung, und vor allem einem verbindlich eingetragenen Termin.
    77 Grüße!
    Gerhard

  7. #27
    Milgauss Avatar von Rafterman
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    Warteliste ist unverbindlich, aber eine Zusage, dass man diese in 2 Wochen abholt kann je nach Formulierung schon verbindlich sein.

  8. #28
    Sea-Dweller Avatar von Schirmi
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    Vielleicht löst sich die Sache ja ganz einfach. In diesem großen Forum hat eventuell jemand Interesse an einer Datejust. Dann regelt sich das alles von ganz allein!
    Liebe Grüße
    Dennis

  9. #29
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    Ein Mann ein Wort.

  10. #30
    Explorer Avatar von Prof.Voland
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    Die DJ wird der Konzi sicher anderweitig los, allerdings hast Du ihn dann wie mehrfach erwähnt vergrault und bist für ihn „gestorben“.
    Musst Du halt abwägen …
    Zur Grundsätzlichen Frage, obwohl es hier ja nicht mehr um die Warteliste geht.
    Die DJ hast Du ja „zurück legen“ lassen.
    Eine Warteliste kann nicht verbindlich sein.
    Das würde ja bedeuten dass Du ständig die Preiserhöhungen beobachtest und dich ggf. von ihr streichen lässt.
    Ist jedenfalls mein persönliches Empfinden ohne Rechtswissen.
    Gruß Guido

    Prof. Voland
    Please allow me to introduce myself, I'm a man of wealth and taste.

  11. #31
    Explorer Avatar von JCW
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    Ne, ne die Datejust muss DateJust41 jetzt schon beim Konzi abnehmen. Und als Strafe bietet er die Pepsi hier im Forum zum Listenpreis an.

    Strafe muss sein!

  12. #32
    Mil-Sub Avatar von Coney
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    Die Warteliste ist hier unter Umständen nicht das Ausschlaggebende.
    Interessanter finde ich, was du am Telefon gesagt hast, um die Uhr zwei Wochen zurücklegen zu lassen.
    Captain Hindsight - the Hero of the Modern Age!
    Christian

  13. #33
    Steve McQueen Avatar von AndreasL
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    Zitat Zitat von Coney Beitrag anzeigen
    Die Warteliste ist hier unter Umständen nicht das Ausschlaggebende.
    Interessanter finde ich, was du am Telefon gesagt hast, um die Uhr zwei Wochen zurücklegen zu lassen.
    +1.000

  14. #34
    Datejust
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    Auf die Warteliste kommt es nicht an, sondern auf die getroffene Aussage. Kaufverträge über bewegliche Sachen sind formfrei, d.h. erlangen Wirksamkeit ohne Unterschrift o.ä. Von einem wirksamen Kaufvertrag ist auszugehen, wenn die wesentlichen Vertragsbestandteile, die sog. essentialia negotii, beiden Parteien klar waren. Das sind beim Kaufvertrag die Parteien (erfüllt), der Kaufpreis (erfüllt), die Kaufsache (erfüllt). Hast du den Kauf zugesagt, liegt also ein bindender Kaufvertrag nach Paragraph 433 BGB vor und du bist gem. Paragraph 433 Abs. 2 zur Abnahme und zur Kaufpreiszahlung verpflichtet.
    Soviel zur Rechtslage. Glaube aber nicht, dass der Konzi einen Anspruch wirklich geltend machen würde (könnte er aber, bspw Schadensersatz), da er die Uhr schnell anderweitig verkaufen kann. Bei einem Ladenhüter sähe es vllt anders aus. Aber die Abnahme wäre für mich auch eher Ehrensache. Und es sind beides tolle Uhren!

  15. #35
    Day-Date Avatar von Lostinspace
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    Zitat Zitat von obiwankenobi Beitrag anzeigen
    Der Konzi ist sauer.
    Wie ich finde auch zurecht. Du bittest ihn, für 2 Wochen die Uhr zurückzulegen und dann kneifst Du.

    Alles immer eine Frage des Charakters.

    Ich würde mit Dir an seiner Stelle keine Geschäfte mehr machen wollen.
    —Andy—

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  16. #36
    Freccione Avatar von Uhrgestein42
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    Beide kaufen und die DJ ggf. weitergeben. Das ist ja gerade nicht sooo schwierig. Moralisch besser und Konzi-Beziehung nicht zerstört. Die ist aktuell viel wert. Solche Sorgen hätten viele gern.
    Herzlichst,
    Carsten

  17. #37
    Administrator Avatar von PCS
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    Zitat Zitat von heradot Beitrag anzeigen
    Die Warteliste ist sicher nicht verbindlich. Aber was hast du beim Anruf gesagt? Kaufzusage mündlich erteilt? Dann steh dazu und nimm es wie ein Mann
    So sieht’s aus.
    Gruß Percy



    "Ferner wird hier auch auf Ihrem Profil sehr viel Diversität benötigt."

  18. #38
    PR MI M MEM ER Avatar von AndreasS
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    Zitat Zitat von Coney Beitrag anzeigen
    Die Warteliste ist hier unter Umständen nicht das Ausschlaggebende.
    Interessanter finde ich, was du am Telefon gesagt hast, um die Uhr zwei Wochen zurücklegen zu lassen.
    Genau des.

    Nimm einfach beide, die DJ ist anscheinend auch recht gefragt, so dass sie schnell weg sein sollte.
    Du kannst alles schaffen, außer es ist zu schwer.

  19. #39
    Yacht-Master Avatar von eloysonic
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    Zitat Zitat von obiwankenobi Beitrag anzeigen
    Der Konzi ist sauer.
    Wie ich finde auch zurecht. Du bittest ihn, für 2 Wochen die Uhr zurückzulegen und dann kneifst Du.

    Alles immer eine Frage des Charakters.

    Ich würde mit Dir an seiner Stelle keine Geschäfte mehr machen wollen.
    Sehe ich genauso!
    Und wenn ich der andere Konzi wäre und das lesen würde, würde ich dir auch keine Uhr mehr verkaufen.

  20. #40
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    Zitat Zitat von eloysonic Beitrag anzeigen
    Sehe ich genauso!
    Und wenn ich der andere Konzi wäre und das lesen würde, würde ich dir auch keine Uhr mehr verkaufen.
    So sehr ich den Konflikt „Geld nur einmal ausgeben zu können“ verstehe, sind die vorstehenden Ausführungen/Meinungen korrekt, zumal Du zweifellos, als Du Dir die DJ hast zurücklegen lassen, gewusst hast, anderenorts ebenso für eine Pepsi optiert zu haben. Sorry, wenn mir das Geld für alle Wünsche fehlt, sollte ich mich auf die beschränken, die ich mir leisten kann und glücklich sein, wenn sie sich nacheinander erfüllen. Aber anscheinend zählt nur noch der Hype und neben einer Pepsi verblasst so eine DJ ja vollends und wird in der „guck mal was ich habe-Stammtischrunde“ zum hässlichen Entlein.

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