Zitat Zitat von peterlicht Beitrag anzeigen
Stichwort "Verhältnismäßigkeit"
Ich weiss nicht, in welchem Land Dein Freund lebt bzw vor den Kadi gestellt wurde.

In Österreich kommt es auf die Verhältnismäßigkeit bei der Notwehr - ausser im Falle der Unfugabwehr - gerade NICHT an. Eine Abwägung findet also nicht statt.

Dein Freund stand also eher wegen Notwehrexzesses vor Gericht, weil er das gerechtfertigte Maß ueberschritten hat.