Bei Gewaltanwendung = Raub.
Fraglich, ob bloßes Bein durch deine Beine stecken schon Gewalt ist ( wie im Video zu sehen ist ).
Laut BGH ist Gewalt: körperlich wirkender Zwang durch die Entfaltung von Kraft oder durch sonstige physische Einwirkung, die nach ihrer Intensität dazu geeignet ist, die freie Willensentschließung oder Willensbetätigung eines anderen zu beeinträchtigen.
Also Gewalt wohl +.
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Baum-Darstellung
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29.05.2019, 11:10 #11
Geändert von Adam_Cullen (29.05.2019 um 11:11 Uhr)
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