Also erst mal gilt es fest zuhalten, dass es keinen gesetzlichen Anspruch auf Erhalt der Garantiekarte gibt.
Wenn ihr euch ne Uhr kauft ist das ein Kaufvertrag, welcher gestaltbar ist.
Der Konzi macht euch das Angebot - Uhr mit Box etc. aber ohne Garantiekarte.
Mag untypisch sein, aber das darf der Konzi machen, da ist nichts rechtswidriges dran.
Ob ihr das dann annehmt, liegt an euch.
Wenngleich ich Percy zutsimmen will, muss ich auch Joerg zustimmen..was ist, wenn die Uhr doch nach ner Zeit langweilig wird und ich sie verkaufen will ?!
Aber dieser Gedankengang hat auch nichts mit der Rechtmäßigkeit des Angebotes zu tun, sondern nur damit, ob ich das Angebot des Konzis annehmen möchte.
Das was ich wohl machen würde - Uhr kaufen ohne Karte und mich dann an Rolex wenden und fragen, ob das Verhalten von der ' Rolexpolitik gedeckt ' ist
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Baum-Darstellung
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20.05.2019, 09:44 #11
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