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  1. #101
    Milgauss
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    Mal was zum Thema- ich würde das richtig gut finden. Beim Konzi liegt sie doch sicher
    ______________________
    LG
    Peter

  2. #102
    Day-Date Avatar von klazomane
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    Wenn ich von meinem Stammkonzi bevorzugt beliefert werde und ein gutes Verhältnis pflege, stelle ich ihn natürlich auch nicht namentlich im Netz an den Pranger, sondern erkundige mich im Forum nach ähnlichen Erfahrungen oder fundierten Infos durch „Profis“, um die Richtigkeit des Vorgehens seitens des Konzis abzuklopfen. Von daher, ein für mich durchaus nachvollziehbarer Thread.
    Gruß, der Carsten

  3. #103
    ....aber eigentlich machen diese "undurchsichtigen" Ationen, ob von Konzis oder von Rolex selber, das
    ganze Uhrenhobby erst so richtig spannend. Rolex ist, meiner Meinung nach, das genialste Unternehmen
    auf dieser verrückten Kugel. Da können sich so manche Firlefanz-Großkonzerne verstecken - eigentlich alle.
    Auch ich würde mich sehnlichst über einen Anruf vom Konzi freuen, mit oder ohne Garantiekarte.

    Schöne Grüße aus München
    phil
    Ironie setzt die Intelligenz beim Empfänger voraus

  4. #104
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    Ich nicht, denn wenn ich etwas kaufe, dann will ich auch den bezahlten Lieferumfang erhalten.

    Sonst kaufe ich es nicht, egal ob Kondom, Rolex oder Flaschenbier.

  5. #105
    Administrator Avatar von PCS
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    Mir wär’s ehrlich gesagt komplett wurscht.
    Gruß Percy



    "Ferner wird hier auch auf Ihrem Profil sehr viel Diversität benötigt."

  6. #106
    Deepsea Avatar von linklater
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    Zitat Zitat von klazomane Beitrag anzeigen
    Wenn ich von meinem Stammkonzi bevorzugt beliefert werde und ein gutes Verhältnis pflege, stelle ich ihn natürlich auch nicht namentlich im Netz an den Pranger, sondern erkundige mich im Forum nach ähnlichen Erfahrungen oder fundierten Infos durch „Profis“, um die Richtigkeit des Vorgehens seitens des Konzis abzuklopfen. Von daher, ein für mich durchaus nachvollziehbarer Thread.
    Wenn ich von meinem Stammkonzi bevorzugt beliefert werde und ein gutes Verhältnis pflege, kennt er mich und weiß, ob ich die Uhren durchreiche oder grundsätzlich für mich behalte. Wenn er etwas gegen den kurzfristigen Weiterverkauf hätte würde ich garnicht beliefert, im zweitgenannten Fall besteht aufgrund des aufgebauten Vertrauensverhältnisses keine Notwendigkeit. In keinem dieser Fälle der bevorzugten Belieferung würde also meines Erachtens der Einbehalt Sinn machen.

    Ich habe am Freitag 2 GMT abgeholt und vom Einbehalt der Karte war keine Rede, aber vielleicht kaufe ich ja woanders als der TS.
    Geändert von linklater (19.05.2019 um 22:05 Uhr)
    Beste Grüße

    Michael

  7. #107
    Super-Moderator Avatar von NicoH
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    Ich würd's komisch finden und auffällig verständnislos mit den Augen rollen, die Uhr dann aber trotzdem mitnehmen.
    Potatoes make french fries, chips, and vodka. It‘s like the other vegetables aren‘t even trying.

  8. #108
    Deepsea Avatar von linklater
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    Zitat Zitat von PCS Beitrag anzeigen
    Mir wär’s ehrlich gesagt komplett wurscht.
    +1
    Beste Grüße

    Michael

  9. #109
    Freccione Avatar von RacingTurtles
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    Genau so

    Ich meinte Nicos Post...
    LG
    Shorty

    Es gibt in unserer Zeit keine andere Möglichkeit mehr, als immer wieder erneut aufzustehen, loszugehen und dafür zu sorgen, dass etwas passiert" (unbekannt)

  10. #110
    PREMIUM MEMBER Avatar von Uhrbayer
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    Zitat Zitat von Carsten65 Beitrag anzeigen
    Ich nicht, denn wenn ich etwas kaufe, dann will ich auch den bezahlten Lieferumfang erhalten.

    Sonst kaufe ich es nicht, egal ob Kondom, Rolex oder Flaschenbier.
    Wer sagt denn, dass Dir die Garantiekarte zusteht? Wenn Rolex diese erst nach einem Jahr nach reicht, wäre das doch deren Recht.
    Beste Grüße aus Regensburg, Harald



    Weniger ist nicht mehr sondern weniger.

  11. #111
    Explorer Avatar von Weckererwin
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    Ich habe mich auch schon gefragt, ob ich als Käufer die Garantiekarte bei Auslieferung erhalten muss oder nicht.
    Da die Garantie eine freiwillige Leistung des Herstellers (nicht des Konzis) ist, sehe ich die Entscheidung dort.
    Rolex kann sicher festlegen, was bei einer Uhr alles zum Auslieferungsumfang gehört oder nicht.
    Wenn z.B. plötzlich zwecks Plastikmüllvermeidung überhaupt keine Garantiekarten mehr hergestellt würden, gibt's die halt nicht mehr.

    Nun habe ich einfach mal die Webseite bemüht, was Rolex zur Garantie schreibt. Und, siehe da...

    "Diese Garantie ist nur gültig, wenn (1) die Uhr von einem offiziellen Rolex Fachhändler verkauft, (2) die Garantiekarte von einem offiziellen Rolex Fachhändler beim Verkauf rechtsgültig ausgefüllt und (3) die Garantiekarte mit der Uhr an einen offiziellen Rolex Fachhändler bzw. an ein Rolex Kundendienstzentrum übergeben wurde. "

    Im Garantiefall muss ich also die Karte abgeben. das deckt sich übrigens mit dem, was mir mein Verkäufer auch erzählt hat.
    Es steht dort allerdings nicht, dass ich die Uhr (und Karte) dort abgeben muss, wo ich die Uhr erworben habe.
    Ich kann sie auch direkt zu Rolex oder zu irgendeinem anderen Händler geben.

    Aufgrund der Garantiebedingungen des Herstellers gehört die Garantiekarte imho eindeutig zum Auslieferungsumfang und muss dem Käufer übergeben werden, damit
    er im Sinne der Rolex-Garantiebedingungen frei agieren kann.

    Mir hat zu dem Thema der Geschäftsführer eines Rolex-Konzessionärs vor einiger Zeit schon bestätigt, dass man die Garantiekarte nicht einbehalten dürfe (man habe aber von dieser Idee schon mal gehört). Wenn also ein Konzi hier anders verfährt, dann eigenmächtig.

    Ebenso verhält es sich übrigens mit Anzahlungen. Das wird ja auch gerne in den Ring geworfen.
    Zu einer Anzahlung gehört ein entsprechender Kaufvertrag mit Rechten und Pflichten.
    Normalerweise auch eine Lieferverpflichtung mit Liefertermin...
    Auch Anzahlungen auf Uhren ohne solche Lieferzusagen und -termine sind, wenn es sie gibt, auf eigenem Mist der, vermutlich eher kleineren, Konzis gewachsen
    (ich kenne einen, der das zumindest versucht hat). Wer das mitmacht ist halt selber Schuld.
    Ein seriöser Inhaber würde das nicht tun
    Geändert von Weckererwin (20.05.2019 um 08:23 Uhr) Grund: Tippfehler korrigiert

  12. #112
    Officially Certified Helldriver 2014 Avatar von Ingo.L
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    Der Konzi meints doch nur gut. Nach einem Jahr kann man die Uhr dann ruhigen Gewissens weiter verkaufen ohne sie in der Steuererklaerung angeben zu muessen

    Ausserdem versteh das Gaumarktmimimi eh nicht. Wuerden die Uhren am Markt nicht ueber Liste gehandelt, wuerden auch deutlich weniger Uhren verkauft. Zu den Zeiten als nur Sammler und Liebhaber sich fuer Uhren interessierten, versauerte so manches heute hoch gehypte und hochgehandelte Modell einsam in den Schubladen des Konzis. Dank der vielen in den letzten Jahren herangewachsenen Profymaster und Hobbyspekulanten duerfen sich die Konzis heute ueber leergekaufte Schaufenster freuen.

    .-- . .-. -.. .- ... .-.. .. . ... - .. ... - -.. --- --- ..-. ---... -....- -.--.-

  13. #113
    Sea-Dweller Avatar von Skullking
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    Ich war letzten Samstag in der AP Boutique in Zürich und habe eine Royal Oak bestellt. Ich musste eine Einverständniserklärung unterschreiben, dass ich die Uhr in den nächsten zwei Jahren nicht weiterverkaufe. Was ich natürlich auch nicht im Sinn habe. Ich weiss nicht wie zwingend resp. bindend so ein Formular rechtlich ist. Im sehr netten Gespräch mit der Dame konnte ich entnehmen, das AP den Grauhandel unterbinden möchte. O-Ton: so wird sichergestellt, dass die Uhren an die Personen gelangen, welche sie auch wirklich wollen und schätzen.

    Eine Karte zurückbehalten finde ich allerdings nicht ganz OK, würde das Spiel aber mitspielen (auf eine Royal Oak bezogen, natürlich). Glückwunsch zur Daytona und viel Spass mit der Uhr

    Gruss, Felix

  14. #114
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    Ich bin wirklich gespannt ob AP mit der Schiene langfristig durchkommt.

  15. #115
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    Was für ein BS !
    Also soll ich mich festlegen ob ich die Zwiebel tatsächlich 2 Jahre lang Tragen / Behalten will ?
    Wie oft hat man es das einem das vermeindliche Objekt der Begierde dann am Arm, doch nicht so gefällt ,
    keine Tragezeit bekommt und dann einfach für eine andere Uhr weichen muss....
    Nimmt der Konzi das Ding dann zurück ?

  16. #116
    Super-Moderator Avatar von NicoH
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    Frag ihn halt. Woher sollen wir das wissen?
    Potatoes make french fries, chips, and vodka. It‘s like the other vegetables aren‘t even trying.

  17. #117
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    Ich bekomme die Datona für einen niedrigen 5-stelligen Eurobetrag günstiger und darf die Uhr ein Jahr nicht verkaufen. Das würde ich tun und jeder, der das ablehnt....Uhr bitte zu mir. Von 4-5 Daytonas, die ich nach dem Haltejahr verkaufe, könnte ich prima leben.

    Michael
    "Versuche nicht, ein erfolgreicher Mensch, sondern lieber, ein wertvoller Mensch zu werden." Albert Einstein

  18. #118
    ehemaliges mitglied
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    Nee, nach der "Karenzzeit" beim abholen der Karte schaut der Konzi erstmal ob die Uhr auch wirklich vernünftig getragen wurde !
    Wenn nicht macht man leichte Bearbeitungen mit Sandpapier damit nun auch der Verkauf nicht mehr als ungetragen erfolgen könnte



    Irgendwie bring das Hobby momentan etwas weniger Spass...

  19. #119
    Viel Wind um nix
    Über wie viel Uhren die den Graumarkt fluten reden wir eigentlich? 0,01% von der Jahresproduktion?
    Soll Rolex da wirklich Interesse haben irgendwas einzudämmen? Sicher nicht.....

    Ich denke das wird jeder Konzi für sich entscheiden dürfen wie er mit der Situation umgeht.
    Mein Konzi kann sich vor Uhrenanfragen nicht retten, am Tag kommen bis zu XX Anfragen bzgl. Sportmodellen rein, die Wartelisten die man normal hat, gibts da nicht mehr.
    Uhren gehen an die Leute, bei denen man sich sicher ist das die Uhr in guten Händen ist und nicht kurzfristig wieder veräußert wird und das sind nicht nur langjährige Stammkunden.

    Bei meiner ersten GMT in 1999 habe ich den ganzen Plunder wie Zerti, Box und das restliche Gerödel beim Konzi gelassen.
    Rechung hatte mir gereicht.
    Tage später hat der Konzi angerufen und gefragt ob ich es nicht doch holen will, es wäre doch wichtig und wertvoll.

    Hab ich damals nicht verstanden, wollte nur eine schöne Uhr zum tragen haben.........und das hat sich bis heute nicht geändert.
    __________________________________________
    von mir aus......

  20. #120
    Sea-Dweller Avatar von Skullking
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    Zitat Zitat von BAMBAM Beitrag anzeigen
    Was für ein BS !
    Also soll ich mich festlegen ob ich die Zwiebel tatsächlich 2 Jahre lang Tragen / Behalten will ?
    Wie oft hat man es das einem das vermeindliche Objekt der Begierde dann am Arm, doch nicht so gefällt ,
    keine Tragezeit bekommt und dann einfach für eine andere Uhr weichen muss....
    Nimmt der Konzi das Ding dann zurück ?
    Das ist natürlich ein Argument. Ausserdem: was würde passieren, wenn ich die Uhr trotzdem verkaufe, sagen wir nach 3 Monaten? Die Uhr kann ja auf meine Person zurückverfolgt werden. Wann und wie erfährt AP dass ich meine Uhr - trotz Erklärung - wiederverkauft habe? Was passiert rechtlich? Werde ich für weitere Uhren gesperrt? Wohl kaum.

    Wenn ich die Uhr kaufe, werde ich die ja sicher registrieren, um an die 5 Jahre Garantie zu gelangen. Wenn ich sie verkaufe, sagen wir an einem Freund - erfährt AP das doch nicht. Allfällige Einsendungen, Garantieansprüche etc. würden dann halt auf meinen Namen weiterlaufen. Bei Verkauf an eine Fremde Person würde das natürlich schwieriger.

    Aber wie gesagt, die Uhr soll ja bei mir bleiben ich habe sie ja noch nicht mal

    Gruss, Felix

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