Das Stichwort hier lautet wohl "invitatio ad offerendum". Wenn das so in den AGBs steht, dann ist es eben so, ob es einem gefällt oder nicht.
https://www.db-anwaelte.de/glossar-v...ad-offerendum/
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Hybrid-Darstellung
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21.02.2022, 11:00 #1
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21.02.2022, 12:37 #2
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21.02.2022, 17:25 #3
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21.02.2022, 17:54 #4
Na ja.....wenn ich nen Shop eingebunden hätte, wäre die Rücklaufquote bei 30%- so habe ich einen oder zwei Rückläufer/anno- weil das beratungsintensive vorgezogen wird- vor die Bestellung.
Man kann auch bei Chrono keinen Käufer sperren, im Gegensatz zu ebay. Und es gibt einige Kandidaten, die oft bei mir bestellen, aber keine Ware kriegen von mir- das sind die Berufsnörgler und sonstiges Gfrett.
Geschlossenes WaWi-System möchte ich in DEM Tätigkeitsbereich nicht haben. (Ok, bei Neu-Uhren ist es egal.)Gruß,
Michi
If the government says you don`t need a gun......buy two!
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