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    Die Tafel links auf dem Bild von MS weist recht deutlich auf die Selbstdeklarationspflicht hin. Wenn eine Zollstelle in der Schweiz nicht besetzt ist, heisst das übrigens nicht, dass keine Abgaben fällig sind. Jeder hat die Möglichkeit, an dieser Stelle seine Waren zu deklarieren. Gerne und laut Gesetz legitim werden auch Kontrollen ein paar hunder Meter hinter der Grenze zur Schweiz durchgeführt. Oder auch mal ein paar Kilometer hinter der selbigen, z. Bsp. in Frick
    Geändert von avalanche (24.03.2019 um 22:44 Uhr)

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