Zunächst mal ist es megaärgerlich, da 4.000 Euro Strafe und Zoll zu zahlen. Das würde mich auch nerven.
Was allerdings daran unlogisch ist, kann ich aber nicht nachvollziehen. Es ist normales Doing. An der Grenze werden Wertgegenstände deklariert und bei Einfuhr verzollt. Das ist so. Bei 5 (!) Uhren geht der Zoll vom worst case aus und denkt sich, das soll verkauft werden. Ist ja auch nicht so unüblich. Und geht vielleicht auch über das normale hinaus, was man sonst so an Uhren hat. Spätestens nach der Aktion von KHR weiss man das, sonst hätte er die Uhren ja auch als seine angeben können, Sammler ist er ja auch.
Jetzt kann man seine Wertgegenstände beim Einführen als persönliche Sachen deklarieren und bei der Ausfuhr wieder vorzeigen - dann zahlt man auch nichts. Das muss man aber selbst machen und nicht erst auf Nachfrage. Wenn man gefragt wird, ist es zu spät und man muss zahlen.
Mit 5 teuren Uhren in ein nicht EU-Land zu fahren ist schon fahrlässig, das hätte aber auch auf der Rückfahrt passieren können. Dann wäre der deutsche Zoll davon ausgegangen, dass die Uhren in der Schweiz neu gekauft worden wären. Ggf. hätte man das nachweisen können, was bei Gebrauchtsachen aber meist schwierig ist, da man von den Geschäften von Privat zu Privat ja meist keinen Beleg hat.
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24.03.2019, 10:44 #10
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