§ 4 Nr 14 a S 1 USTG
Heilbehandlungen im Bereich der Humanmedizin, die im Rahmen der Ausübung der Tätigkeit als Arzt, Zahnarzt, Heilpraktiker, Physiotherapeut, Hebamme oder einer ähnlichen heilberuflichen Tätigkeit durchgeführt werden.

Da explizit von Humanmedizin die Rede ist, dürfte doktor Krone USt monatlich an sein FA abführen, deshalb wäre die Frage welches Fachbuch er denn verkaufen möchte in diesem Fall von nicht untergeordneter Rolle, sofern er denn gerne weiterhin alles von seiner StBin richtig machen lassen möchte.