Wirklich sehr sehr schöne Messer, Gerhard

Wenn Ihr die vertreiben wollt noch ein Tipp- nach ProdSG (Produkticherheitsgesetz) dürfen Messer nicht mit der Schneide nach oben abgelegt werden können. Sie müssen eine Form haben, dass sie umfallen. Dies soll verhindern, dass man ausversehen hineinpasst, wenn die Messer verkehrt herum liegen. Klar ist auch- wo kein Kläger, da kein Richter. Es gibt massenhaft Messer diverser Arten zu kaufen, die die Norm nicht erfüllen.