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    PREMIUM MEMBER Avatar von LesPreludes
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    Zitat Zitat von Donluigi Beitrag anzeigen
    Die Karte mag man fälschen können, die dazugehörige Rechnung nicht. Und da hat der Rechnungssteller 10-jährige Aufbewahrungspflicht.
    Das auch, aber entscheidend ist das, was im globalen Rolex-System vermerkt ist. Schließlich bestätigt das grüne Kärtchen eine 2-jährige Garantie über Wasserdichtheit und Ganggenauigkeit - weltweit gültig bei jedem offiziellen Rolex-Vertragspartner. Der Garantieanspruch ist das Erste, was ein Konzessionär anhand der Seriennummer mit ein paar Klicks überprüft, wenn man die Uhr zu ihm bringt. Das ist Ruckzuck erledigt. Wer Dokumente fälscht geht ein hohes Risiko ein, in dem Fall wäre es glatter Wahnsinn.
    Geändert von LesPreludes (06.03.2019 um 07:11 Uhr)
    Mit freundlichen Gruß Peter

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