Interessant!
Sehe ich es richtig, dass das Urteil vermutlich anders ausgegangen wäre, wenn die Uhr gestohlen oder mit körperlicher Gewalt entwendet worden wäre?
Ergebnis 1 bis 20 von 40
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19.02.2019, 10:30 #1
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Freiwillige Herausgabe einer Sache. Interessant für Nichtjuristen
Folgenden Fund möchte ich dem Forum nicht vorenthalten.
Schon erstaunlich, welche Fallen den Nichtjuristen erwarten können:
https://www.rechtsindex.de/recht-urt...rticle-BBTF4iC
Grüße aus Kanton
Gweilo
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19.02.2019, 10:39 #2
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19.02.2019, 10:47 #3
Eine vernünftige Entscheidung wie ich finde.
In meinen Augen hat Herr "Arnold" auch naiv und - in meinen Augen - grob fahrlässig gehandelt, was auch vermutlich auch dazu geführt hat, dass sicherlich auch die Versicherung nicht gezahlt hat.
Bei Anwendung von körperlicher Gewalt wäre die Hausratversicherung (wohlwissend, dass es verschiedene V-Arten gibt in der HR) eingesprungen und der Schaden bei Herrn Arnold ausgeglichen.
Wäre Herrn Bernhard nicht recht gegeben worden, inwiefern hätte sich der Markt dazu entwickelt? - Jede Uhr nur noch verkaufbar mit Rolex Revision. ...Langweile mich nicht mit Details
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19.02.2019, 10:48 #4
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Ja, interessante Urteilsbegründung. Aber wer gibt schon seine Uhr zur "Begutachtung" aus der Hand? Da darf man sich nicht wundern, wenn die Uhr danach weg ist.
Viele Grüße,
Matthias
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19.02.2019, 10:51 #5
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Viele Grüße,
Matthias
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19.02.2019, 10:53 #6
Was ich nicht verstehe,der Kölner Uhrenhändler hat die Uhr doch angekauft,von wem?
Eigentlich ist der doch in der Haftung?Gruß Max
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19.02.2019, 10:58 #7Ein Jahr später will Herr Arnold die Uhr wieder verkaufen und trifft sich mit "Rachid" in einem Hotel. "Rachid" möchte die Uhr einem Experten ein paar Straßen weiter zeigen, damit dieser die Echtheit bestätigt. Herr Arnold gibt die Uhr aus der Hand, die Garantiekarte behält er ein. "Rachid" kommt nicht zurück.
Das Urteil möchte ich gar nicht kommentieren, bin kein Jurist, aber wie kann man eine 12k€ Uhr einem Unbekannten aushändigen?
Da hört bei mir alles auf.
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19.02.2019, 11:14 #8
interessant!
ich wurde auch vor ein paar Wochen förmlich dazu gedrängt, nachdem eigtl. alle Modalitäten des Verkaufs schon besprochen waren, bei einem nicht-konzi die Echtheit bestätigen zu lassen...
aber da dies vor dem eigtl. kauf, also Bezahlung und Vertragsunterzeichnung, stattfinden "musste" habe ich mich defakto geweigert die Uhr aus der hand zu geben - auch nicht irgendeinem Goldschmied/Sachverständigen ins Hinterzimmer...
habe daraufhin den verkauf abgesagt
meine uhr wird weder in der Öffentlichkeit vom arm genommen, noch vor Kaufabwicklung aus der hand gegeben bzw. verlässt sie mein Sichtfeld und "Wirkungskreis" - Punkt.
alles andere: selbst schuld
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19.02.2019, 11:15 #9
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19.02.2019, 11:33 #10
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19.02.2019, 11:48 #11ehemaliges mitgliedGast
Was ich nicht verstehe:
Welche Laienschauspieler waren denn da in erster Instanz unterwegs?
Es muß doch schon dutzende ähnlich gelagerte Fälle gegeben haben - ist da noch keiner in Revision gegangen und/oder haben die immer das erstinstanzliche Urteil bestätigt?
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19.02.2019, 12:11 #12
Oah.. wie ich das Thema nicht gemocht habe im studium...
Klar - freiwillige Herausgabe, deswegen kein Diebstahl.
Aber was ist mit Betrug ?! Klingt für mich sehr danach
1.Täuschung +
2. Vermögensverfügung +
3. Vermögensminderung +
4. Hierdurch auch ein Schaden +
Den Subjektiven Tatbestand setze ich mal als komplett Gegeben voraus ( mangelnde SV Angaben )
Also wurde der Jung hier betrogen um seine Rolex .. und 935 bgb sagt doch : '' gestohlen worden, verloren gegangen oder sonst abhanden gekommen''
Wenn man Betrug nun nicht unter gestohlen wurde subsumieren möchte, dann doch wohl unter ' sonst abhanden gekommen ' oder kann man hier sagen, dass der Gesetzgeber den gutgläubigen Erwerb von Sachen die durch Betrug abhanden gekommen sind nicht ausschließen wollte, da es sonst exolizit genannt worden wäre ?
Oder was übersehe ich ? Oder hat das OLG dies übersehen ?!Geändert von Adam_Cullen (19.02.2019 um 12:11 Uhr) Grund: unter, nicht oder
Grüße - Pat
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19.02.2019, 12:21 #13
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ich kann mich da nur anschließen. Fast jeder Betrug würde ja dann auf eine freiwillige-herausgabe der Sache hinauslaufen.
Man denke nur an die derzeitige Masche klingelnden "Polizisten", die alle Wertsachen bei älteren Herrschaften abholen, um diese in Sicherheit zu bringen.Liebe Grüße
Manni
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19.02.2019, 12:35 #14
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Ich bin kein Jurist, aber die "freiwillige Herausgabe" kommt ja praktisch einer Eigentumsaufgabe gleich, das beisst sich ein wenig mit meinem Rechtsempfinden.
"A" behält ja das Zerti und erstattet Anzeige, von Eigentumsaufgabe kann man da nicht sprechen. Und ein Unterschied zwischen Eigentum und Besitz muss rechtlich bleiben. Der ist hier aber de Facto nicht mehr gegeben. Das "A" unglücklich gehandelt hat, ist sicher der Fall, ändert aber nur an den Besitzverhältnissen und nicht am Eigentum, sollte zumindest meiner Meinung nach so sein.
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19.02.2019, 12:43 #15
'' Abhandenkommen meint unfreiwillig '' und Betrug beinhaltet ja eine freiwillige Herausgabe.. mithin - vergesst was ich geschrieben habe.
Grüße - Pat
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19.02.2019, 13:43 #16
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19.02.2019, 13:44 #17
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19.02.2019, 13:53 #18
Die Frage ist ,wie wäre das Urteil ausgefallen bei Diebstahl oder Raub ?
Denke,dann hätte der letzte Käufer die Uhr nicht behalten dürfen,oder gibt es da auch eine Verjährung?Gruß Max
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19.02.2019, 13:59 #19
1. Dann sollte man einem Kaufinteressenten eine Uhr noch nicht mal zur Ansicht in die Hand geben, da auch dies freiwillig geschieht?
2. Ist die Herausgabe aufgrund von Gewaltandrohung auch freiwillig?Gruß, der Carsten
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19.02.2019, 14:12 #20
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