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  1. #1
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    Freiwillige Herausgabe einer Sache. Interessant für Nichtjuristen

    Folgenden Fund möchte ich dem Forum nicht vorenthalten.
    Schon erstaunlich, welche Fallen den Nichtjuristen erwarten können:
    https://www.rechtsindex.de/recht-urt...rticle-BBTF4iC

    Grüße aus Kanton

    Gweilo

  2. #2
    Yacht-Master Avatar von eloysonic
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    Interessant!
    Sehe ich es richtig, dass das Urteil vermutlich anders ausgegangen wäre, wenn die Uhr gestohlen oder mit körperlicher Gewalt entwendet worden wäre?

  3. #3
    Double-Red Avatar von obiwankenobi
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    Eine vernünftige Entscheidung wie ich finde.
    In meinen Augen hat Herr "Arnold" auch naiv und - in meinen Augen - grob fahrlässig gehandelt, was auch vermutlich auch dazu geführt hat, dass sicherlich auch die Versicherung nicht gezahlt hat.
    Bei Anwendung von körperlicher Gewalt wäre die Hausratversicherung (wohlwissend, dass es verschiedene V-Arten gibt in der HR) eingesprungen und der Schaden bei Herrn Arnold ausgeglichen.
    Wäre Herrn Bernhard nicht recht gegeben worden, inwiefern hätte sich der Markt dazu entwickelt? - Jede Uhr nur noch verkaufbar mit Rolex Revision. ...
    Langweile mich nicht mit Details

  4. #4
    Yacht-Master
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    Ja, interessante Urteilsbegründung. Aber wer gibt schon seine Uhr zur "Begutachtung" aus der Hand? Da darf man sich nicht wundern, wenn die Uhr danach weg ist.
    Viele Grüße,
    Matthias

  5. #5
    Yacht-Master
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    Zitat Zitat von obiwankenobi Beitrag anzeigen
    Wäre Herrn Bernhard nicht recht gegeben worden, inwiefern hätte sich der Markt dazu entwickelt? - Jede Uhr nur noch verkaufbar mit Rolex Revision. ...
    Ja, dann könnte dann tatsächlich so sein. Nur, dieses eingeschweißte Pappkärtchen, welches man zur Revision von Rolex erhält, kann man leicht selbst herstellen.
    Im Gegensatz zur Plastik-Garantiekarte hat das Revisionskärtchen keinerlei Sicherheitsmerkmale aufzuweisen.
    Viele Grüße,
    Matthias

  6. #6
    Sea-Dweller Avatar von Submax
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    Was ich nicht verstehe,der Kölner Uhrenhändler hat die Uhr doch angekauft,von wem?
    Eigentlich ist der doch in der Haftung?
    Gruß Max

  7. #7
    Officially Certified Helldriver 2022 Avatar von Pharmartin
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    Ein Jahr später will Herr Arnold die Uhr wieder verkaufen und trifft sich mit "Rachid" in einem Hotel. "Rachid" möchte die Uhr einem Experten ein paar Straßen weiter zeigen, damit dieser die Echtheit bestätigt. Herr Arnold gibt die Uhr aus der Hand, die Garantiekarte behält er ein. "Rachid" kommt nicht zurück.
    Ehrlich? Wie kann man SO dämlich sein...

    Das Urteil möchte ich gar nicht kommentieren, bin kein Jurist, aber wie kann man eine 12k€ Uhr einem Unbekannten aushändigen?
    Da hört bei mir alles auf.
    https://www.r-l-x.de/forum/image.php?type=sigpic&userid=35837&dateline=165400  0471

  8. #8
    Submariner Avatar von apparatusdei
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    interessant!
    ich wurde auch vor ein paar Wochen förmlich dazu gedrängt, nachdem eigtl. alle Modalitäten des Verkaufs schon besprochen waren, bei einem nicht-konzi die Echtheit bestätigen zu lassen...
    aber da dies vor dem eigtl. kauf, also Bezahlung und Vertragsunterzeichnung, stattfinden "musste" habe ich mich defakto geweigert die Uhr aus der hand zu geben - auch nicht irgendeinem Goldschmied/Sachverständigen ins Hinterzimmer...
    habe daraufhin den verkauf abgesagt

    meine uhr wird weder in der Öffentlichkeit vom arm genommen, noch vor Kaufabwicklung aus der hand gegeben bzw. verlässt sie mein Sichtfeld und "Wirkungskreis" - Punkt.

    alles andere: selbst schuld

  9. #9
    Day-Date Avatar von Thunderstorm-71
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    Zitat Zitat von Pharmartin Beitrag anzeigen
    wie kann man eine 12k€ Uhr einem Unbekannten aushändigen? Da hört bei mir alles auf.
    +1, geht gar nicht.
    Lasky
    http://www.r-l-x.de/forum/image.php?u=38527&type=sigpic&dateline=1421667968

  10. #10
    PREMIUM MEMBER Avatar von harlelujah
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    Zitat Zitat von Submax Beitrag anzeigen
    Was ich nicht verstehe,der Kölner Uhrenhändler hat die Uhr doch angekauft,von wem?
    Eigentlich ist der doch in der Haftung?
    Das spielt keine Rolle für den Sachverhalt. Fakt ist, dass Herr Arnold die Uhr freiwillig rausgegeben hat. Dies sollten die Lessons learnt für alle sein.
    Beim Uhrenankauf bleibt immer und für jeden ein Restrisiko, solange es keine offiziellen Listen gibt
    Gruss
    Peter


  11. #11
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    Gast
    Was ich nicht verstehe:
    Welche Laienschauspieler waren denn da in erster Instanz unterwegs?

    Es muß doch schon dutzende ähnlich gelagerte Fälle gegeben haben - ist da noch keiner in Revision gegangen und/oder haben die immer das erstinstanzliche Urteil bestätigt?

  12. #12
    Daytona Avatar von Adam_Cullen
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    Oah.. wie ich das Thema nicht gemocht habe im studium...

    Klar - freiwillige Herausgabe, deswegen kein Diebstahl.

    Aber was ist mit Betrug ?! Klingt für mich sehr danach
    1.Täuschung +
    2. Vermögensverfügung +
    3. Vermögensminderung +
    4. Hierdurch auch ein Schaden +

    Den Subjektiven Tatbestand setze ich mal als komplett Gegeben voraus ( mangelnde SV Angaben )

    Also wurde der Jung hier betrogen um seine Rolex .. und 935 bgb sagt doch : '' gestohlen worden, verloren gegangen oder sonst abhanden gekommen''

    Wenn man Betrug nun nicht unter gestohlen wurde subsumieren möchte, dann doch wohl unter ' sonst abhanden gekommen ' oder kann man hier sagen, dass der Gesetzgeber den gutgläubigen Erwerb von Sachen die durch Betrug abhanden gekommen sind nicht ausschließen wollte, da es sonst exolizit genannt worden wäre ?

    Oder was übersehe ich ? Oder hat das OLG dies übersehen ?!
    Geändert von Adam_Cullen (19.02.2019 um 12:11 Uhr) Grund: unter, nicht oder

  13. #13
    Submariner
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    ich kann mich da nur anschließen. Fast jeder Betrug würde ja dann auf eine freiwillige-herausgabe der Sache hinauslaufen.
    Man denke nur an die derzeitige Masche klingelnden "Polizisten", die alle Wertsachen bei älteren Herrschaften abholen, um diese in Sicherheit zu bringen.
    Liebe Grüße
    Manni

  14. #14
    GMT-Master
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    Ich bin kein Jurist, aber die "freiwillige Herausgabe" kommt ja praktisch einer Eigentumsaufgabe gleich, das beisst sich ein wenig mit meinem Rechtsempfinden.

    "A" behält ja das Zerti und erstattet Anzeige, von Eigentumsaufgabe kann man da nicht sprechen. Und ein Unterschied zwischen Eigentum und Besitz muss rechtlich bleiben. Der ist hier aber de Facto nicht mehr gegeben. Das "A" unglücklich gehandelt hat, ist sicher der Fall, ändert aber nur an den Besitzverhältnissen und nicht am Eigentum, sollte zumindest meiner Meinung nach so sein.

  15. #15
    Daytona Avatar von Adam_Cullen
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    '' Abhandenkommen meint unfreiwillig '' und Betrug beinhaltet ja eine freiwillige Herausgabe.. mithin - vergesst was ich geschrieben habe.

  16. #16
    Sea-Dweller Avatar von Sette
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    Zitat Zitat von Pharmartin Beitrag anzeigen
    ... aber wie kann man eine 12k€ Uhr einem Unbekannten aushändigen?
    Da hört bei mir alles auf.
    Ja bei dir

    Dem müsste man ähnlich gelagerte Sachverhalte gegenüberstellen, bei denen nichts passiert ist und die ordnungsgemäß durchgeführt oder abgebrochen wurden.
    Gruß

  17. #17
    Sea-Dweller Avatar von Sette
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    Zitat Zitat von Pharmartin Beitrag anzeigen
    ... aber wie kann man eine 12k€ Uhr einem Unbekannten aushändigen?
    Da hört bei mir alles auf.
    Ja bei dir

    Dem müsste man ähnlich gelagerte Sachverhalte gegenüberstellen, bei denen nichts passiert ist und die ordnungsgemäß durchgeführt oder abgebrochen wurden.
    Gruß

  18. #18
    Sea-Dweller Avatar von Submax
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    Die Frage ist ,wie wäre das Urteil ausgefallen bei Diebstahl oder Raub ?
    Denke,dann hätte der letzte Käufer die Uhr nicht behalten dürfen,oder gibt es da auch eine Verjährung?
    Gruß Max

  19. #19
    Day-Date Avatar von klazomane
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    1. Dann sollte man einem Kaufinteressenten eine Uhr noch nicht mal zur Ansicht in die Hand geben, da auch dies freiwillig geschieht?
    2. Ist die Herausgabe aufgrund von Gewaltandrohung auch freiwillig?
    Gruß, der Carsten

  20. #20
    Sea-Dweller Avatar von Submax
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    Zitat Zitat von klazomane Beitrag anzeigen
    1. Dann sollte man einem Kaufinteressenten eine Uhr noch nicht mal zur Ansicht in die Hand geben, da auch dies freiwillig geschieht?
    2. Ist die Herausgabe aufgrund von Gewaltandrohung auch freiwillig?
    1.Sollte man nur machen,wenn man sich sicher ist,schneller als der Interessent den man nicht kennt,zu sein
    2.Androhung von Gewalt = Raub
    Gruß Max

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