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  1. #1
    Deepsea Avatar von awi2911
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    Rolex Köln Servicezentrum bittet um Kaufunterlagen

    Hi,

    Ich habe, für meinen Kumpel welcher im Ausland ist, seine Rolex (16710 BLRO) nach Köln zur Revision geschickt.
    Nun bekomme ich ein Schreiben, mit Bitte die Kaufunterlagen zuzusenden - gerne auch per Mail.

    Ich wollte mal nach Erfahrungswerten fragen, da ich mir absolut keinen Reim darauf machen kann. Abgesehen davon, dass das eine Full-Set ist, muss doch nicht immer:

    1) die Uhr mit Papieren kommen
    2) eine Kaufvertrag oder Ähnliches vorhanden sein

    Wofür ist dies denn notwendig? Falls der Wecker geklaut sein sollte, dann würde der Brief sicher nicht von Rolex sondern einer anderen Institution kommen, oder liege ich hier falsch?

    Danke für Eure Meinungen
    Besten Gruß
    Andreas

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  2. #2
    Steve McQueen Avatar von AndreasL
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    Letztlich gab es hier etwas dazu; waren aber wohl neuere Uhren.

    Bei der GMT dürfte es ja keine Garantie mehr geben und abgelaufene Garantieunterlagrn muss ja man wohl nicht aufbewahren.

    Edit: Würde morgen mal anrufen dort.

  3. #3
    Deepsea Avatar von awi2911
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    Das werde ich auch machen. Und da ich mir das ebenfalls dachte (Garantie etc), frage ich mich weshalb dann überhaupt das Schreiben bzw die Bitte. Kann ich nun gar nicht nachvollziehen
    Besten Gruß
    Andreas

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  4. #4
    Steve McQueen
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    Tja ..... könnte,ich betone könnte,auf einer Liste stehen.Oder einfach nur für statistische Zwecke.

    Anrufen,nachfragen und hier berichten.Viel Glück.

  5. #5
    Daytona Avatar von Adam_Cullen
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    Zitat Zitat von hugo Beitrag anzeigen
    Tja ..... könnte,ich betone könnte,auf einer Liste stehen.

    .
    War auch mein erster Gedanke.

  6. #6
    PREMIUM MEMBER Avatar von dsq2
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    Da bin ich auch gespannt, wozu Rolex das haben möchte.

    Bin auch gespannt was die sagen.
    - Platz für ein prätentiöses Zitat -

    Matthias

  7. #7
    PREMIUM MEMBER Avatar von HD_Klaus
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    Wann/Wo hat Dein Kumpel die Uhr gekauft?

    Hoffe mal, dass es keine Probleme mit der Uhr gibt...
    The difference between men and boys is the price of their toys !

    Suche Jubilee-Band für meine 16710

  8. #8
    Deepsea Avatar von awi2911
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    Ich sag ja, wenn die Uhr als gestohlen gemeldet sein sollte, hab ich absolutes Verständnis und unterstütze dies sogar. Er hat die Uhr privat gekauft, daher kann natürlich in der Vergangenheit vieles passiert sein, was ich nicht hoffe....aber wer weiß. Er weiß von nix.

    Wir sind selber gespannt. Ich werde morgen anrufen und weiter berichten
    Besten Gruß
    Andreas

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  9. #9
    GMT-Master
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    Und was soll Rolex machen, wenn die Uhr irgendwo als gestohlen gemeldet wurde?
    Liebe Grüße,

  10. #10
    Steve McQueen
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    Behalten und der Polizei übergeben vielleicht Und ja,die dürfen das.

    Aber erst mal abwarten,morgen wissen wir hoffentlich mehr.
    Geändert von hugo (14.02.2019 um 22:33 Uhr)

  11. #11
    GMT-Master
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    Echt? bitte sag mir, aufgrund welcher Bestimmung sie die Uhr zurueckhalten können
    Liebe Grüße,

  12. #12
    PREMIUM MEMBER Avatar von Jacek
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    viel Spekulationen..., schon mal was vom Diebesgut gehört ???
    Bestimmungen? Deutsches Recht !?

    Grüße
    „Wir werden vom Schicksal hart oder weich geklopft; es kommt auf das Material an.“

  13. #13
    Yacht-Master Avatar von Alex_rs46
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    Würde mich auch sehr interessieren
    LG

    Alex

  14. #14
    GMT-Master
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    Zitat Zitat von Jacek Beitrag anzeigen
    viel Spekulationen..., schon mal was vom Diebesgut gehört ???
    Bestimmungen? Deutsches Recht !?

    Grüße
    ja, dt. recht, würde mich sehr interessieren! danke!
    Liebe Grüße,

  15. #15
    Yacht-Master Avatar von Emdi
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    Allgemein langt hier folgender §932 "gutgläubiger Erwerb":

    § 932 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) Gutgläubiger Erwerb vom Nichtberechtigten
    (1) Durch eine nach § 929 erfolgte Veräußerung wird der Erwerber auch dann Eigentümer, wenn die Sache nicht dem Veräußerer gehört, es sei denn, dass er zu der Zeit, zu der er nach diesen Vorschriften das Eigentum erwerben würde, nicht in gutem Glauben ist. In dem Falle des § 929 Satz 2 gilt dies jedoch nur dann, wenn der Erwerber den Besitz von dem Veräußerer erlangt hatte.

    Falls es sich jedoch um gestohlene Wertgegenstände handelt trifft §935 zu:


    § 935 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) Kein gutgläubiger Erwerb von abhanden gekommenen Sachen
    (1) Der Erwerb des Eigentums auf Grund der §§ 932 bis 934 tritt nicht ein, wenn die Sache dem Eigentümer gestohlen worden, verloren gegangen oder sonst abhanden gekommen war. Das Gleiche gilt, falls der Eigentümer nur mittelbarer Besitzer war, dann, wenn die Sache dem Besitzer abhanden gekommen war.


    Viele Grüsse, Minh
    eMDi Collection GmbH

  16. #16
    Freccione Avatar von Janufer
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    Zitat Zitat von goldencolt Beitrag anzeigen
    Und was soll Rolex machen, wenn die Uhr irgendwo als gestohlen gemeldet wurde?
    Dem Einreicher der Uhr mitteilen, er möge beim Weiterverkauf vorsichtig sein.
    If you pray hard enough, you can make water run uphill! How hard? Hard enough to make water run uphill, of course!

  17. #17
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    Zitat Zitat von goldencolt Beitrag anzeigen
    Und was soll Rolex machen, wenn die Uhr irgendwo als gestohlen gemeldet wurde?
    Einziehen und dem rechtmäßigen Besitzer, der sie bei Rolex als gestohlen gemeldet hat, zurück geben. Das machen die auch! Ich hab bei Rolex auch fünf Uhren auf der Liste.

    Saludos
    Walter
    Geändert von Walter200455 (15.02.2019 um 14:22 Uhr)

  18. #18
    Yacht-Master Avatar von markus247
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    Ups, juristisch geht es hier aber drunter und drüber.

    Wir sollten mal abwarten, was aus Köln beim Anruf rückgemeldet wird.

    Aber davon unabhängig: Rolex Köln darf weder Plagiate noch vermeintlich gestohlene Ware "einfach so" einbehalten. Etwas anderes könnte sich nur aus deren AGB bei der Vereinbarung mit dem Abgebenden ergeben. Und ich bin der Auffassung, dass soche Passagen in AGB´s unwirksam wären.

    Davon unabhängig ist zu sehen, ob von dort gegen Plagiate vorgegangen oder bei Diebesgut eine Mitteilung an die Ermittlungsbehörden erfolgen kann. Das bleibt Rolex natürlich unbenommen.
    Gruß, Markus

    „Eine Platin Rolex! Ich hab schon immer eine Platin Rolex gewollt. Ich hab mir beinah mal eine gekauft, aber ich Idiot hab stattdessen meine Familie krankenversichert.“ (Two and a Half Men)


  19. #19
    GMT-Master
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    Zitat Zitat von Walter200455 Beitrag anzeigen
    Einziehen und dem rechtmäßigen Besitzer, der sie bei Rolex als gestohlen gemeldet hat, zurück geben. Das machen die auch! Ich hab bei Rolex auch fünf Uhren auf der Liste.

    Saludos
    Walter
    Hallo Walter,

    Danke. Dieses Vorgehen wäre rechtswidrig. Denke daher nicht, dass Rolex das machen würde
    Liebe Grüße,

  20. #20
    Officially Certified Helldriver 2014 Avatar von Ingo.L
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    So geht das

    Dabei stellte der Hersteller fest, dass die Uhr bei der Polizei als gestohlen gemeldet war. Daraufhin wurde die Rolex der Polizei übergeben, die sie beschlagnahmte.

    Die zuständige Staatsanwaltschaft gab die Uhr bei der Justizkasse NRW in Verwahrung.

    Quelle:https://www.judid.de/olg-hamm-wem-ge...nun-die-rolex/
    Und dann klärt ein Gericht, wem die Uhr gehört

    .-- . .-. -.. .- ... .-.. .. . ... - .. ... - -.. --- --- ..-. ---... -....- -.--.-

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