Hi,
Ich habe, für meinen Kumpel welcher im Ausland ist, seine Rolex (16710 BLRO) nach Köln zur Revision geschickt.
Nun bekomme ich ein Schreiben, mit Bitte die Kaufunterlagen zuzusenden - gerne auch per Mail.
Ich wollte mal nach Erfahrungswerten fragen, da ich mir absolut keinen Reim darauf machen kann. Abgesehen davon, dass das eine Full-Set ist, muss doch nicht immer:
1) die Uhr mit Papieren kommen
2) eine Kaufvertrag oder Ähnliches vorhanden sein
Wofür ist dies denn notwendig? Falls der Wecker geklaut sein sollte, dann würde der Brief sicher nicht von Rolex sondern einer anderen Institution kommen, oder liege ich hier falsch?
Danke für Eure Meinungen
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Hybrid-Darstellung
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14.02.2019, 20:39 #1
Rolex Köln Servicezentrum bittet um Kaufunterlagen
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14.02.2019, 20:46 #2
Letztlich gab es hier etwas dazu; waren aber wohl neuere Uhren.
Bei der GMT dürfte es ja keine Garantie mehr geben und abgelaufene Garantieunterlagrn muss ja man wohl nicht aufbewahren.
Edit: Würde morgen mal anrufen dort.
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14.02.2019, 20:52 #3
Das werde ich auch machen. Und da ich mir das ebenfalls dachte (Garantie etc), frage ich mich weshalb dann überhaupt das Schreiben bzw die Bitte. Kann ich nun gar nicht nachvollziehen
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14.02.2019, 21:29 #4
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Tja ..... könnte,ich betone könnte,auf einer Liste stehen.Oder einfach nur für statistische Zwecke.
Anrufen,nachfragen und hier berichten.Viel Glück.
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14.02.2019, 21:33 #5
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14.02.2019, 21:36 #6
Da bin ich auch gespannt, wozu Rolex das haben möchte.
Bin auch gespannt was die sagen.- Platz für ein prätentiöses Zitat -
Matthias
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14.02.2019, 21:43 #7
Wann/Wo hat Dein Kumpel die Uhr gekauft?
Hoffe mal, dass es keine Probleme mit der Uhr gibt...The difference between men and boys is the price of their toys !
Suche Jubilee-Band für meine 16710
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14.02.2019, 22:00 #8
Ich sag ja, wenn die Uhr als gestohlen gemeldet sein sollte, hab ich absolutes Verständnis und unterstütze dies sogar. Er hat die Uhr privat gekauft, daher kann natürlich in der Vergangenheit vieles passiert sein, was ich nicht hoffe....aber wer weiß. Er weiß von nix.
Wir sind selber gespannt. Ich werde morgen anrufen und weiter berichten
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14.02.2019, 22:23 #9
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Und was soll Rolex machen, wenn die Uhr irgendwo als gestohlen gemeldet wurde?
Liebe Grüße,
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15.02.2019, 08:18 #10
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15.02.2019, 14:19 #11
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15.02.2019, 14:32 #12
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15.02.2019, 15:10 #13
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Ich glaube das nicht, Du kannst eine Rolex nur mit der Anzeige bei der Polizei als gestohlen melden. In der Anzeige stehen die Umstände wie die Uhr weggekommen ist ja drinnen.
Rechtswidrig ist es erst, wenn ein Gericht das Verhalten von Rolex oder einem anderen Hersteller als rechtswidrig festgestellt hat. Dazu muss derjenige gegen Rolex klagen und gewinnen. Vorher gilt die Unschuldsvermutung und ist damit auch nicht rechtswidrig. Bei der Klage wünsche ich schon mal viel Glück.
Ich bin kein Anwalt, ich glaube die Klage hat nur Erfolg, wenn sie bei einem Händler oder einem Auktionshaus erworben wurde. Bei Händler bin ich nicht sicher, bei Auktionshaus ja.
Wer Privat gekauft hat, im Cafe oder sonst wo, hat keine Chance zu gewinnen.
Saludos
Walter
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15.02.2019, 15:17 #14
Ganz ehrlich?
In diesem Post ist so viel falsch, dass man es nicht mal eben während der Arbeit korrigieren kann. Stehen lassen kann man es aber auch nicht unkommentiert.Gruß, Markus
„Eine Platin Rolex! Ich hab schon immer eine Platin Rolex gewollt. Ich hab mir beinah mal eine gekauft, aber ich Idiot hab stattdessen meine Familie krankenversichert.“ (Two and a Half Men)
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14.02.2019, 22:31 #15
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Behalten und der Polizei übergeben vielleicht Und ja,die dürfen das.
Aber erst mal abwarten,morgen wissen wir hoffentlich mehr.Geändert von hugo (14.02.2019 um 22:33 Uhr)
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14.02.2019, 23:15 #16
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Echt? bitte sag mir, aufgrund welcher Bestimmung sie die Uhr zurueckhalten können
Liebe Grüße,
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15.02.2019, 00:01 #17
viel Spekulationen..., schon mal was vom Diebesgut gehört ???
Bestimmungen? Deutsches Recht !?
Grüße„Wir werden vom Schicksal hart oder weich geklopft; es kommt auf das Material an.“
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15.02.2019, 00:33 #18
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15.02.2019, 00:04 #19
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15.02.2019, 05:37 #20
Allgemein langt hier folgender §932 "gutgläubiger Erwerb":
§ 932 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) Gutgläubiger Erwerb vom Nichtberechtigten
(1) Durch eine nach § 929 erfolgte Veräußerung wird der Erwerber auch dann Eigentümer, wenn die Sache nicht dem Veräußerer gehört, es sei denn, dass er zu der Zeit, zu der er nach diesen Vorschriften das Eigentum erwerben würde, nicht in gutem Glauben ist. In dem Falle des § 929 Satz 2 gilt dies jedoch nur dann, wenn der Erwerber den Besitz von dem Veräußerer erlangt hatte.
Falls es sich jedoch um gestohlene Wertgegenstände handelt trifft §935 zu:
§ 935 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) Kein gutgläubiger Erwerb von abhanden gekommenen Sachen
(1) Der Erwerb des Eigentums auf Grund der §§ 932 bis 934 tritt nicht ein, wenn die Sache dem Eigentümer gestohlen worden, verloren gegangen oder sonst abhanden gekommen war. Das Gleiche gilt, falls der Eigentümer nur mittelbarer Besitzer war, dann, wenn die Sache dem Besitzer abhanden gekommen war.Viele Grüsse, Minh
eMDi Collection GmbH
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