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  1. #21
    GMT-Master Avatar von 986boxster
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    Zitat Zitat von NOmBre Beitrag anzeigen
    Toller Bericht und krasse Story!

    Aber mal Butter bei den Fischen: Wenn ich eine neue GMT BLRO morgen bekomme und diese fürs doppelte weiter verkaufe, meldet sich dann auch jemand bei mir?

    Also ich meine so hier liebes FA hier die Rechnung über 8,4k und weiterverkauft für 15k? Ist das nicht "Superspekulativ"??
    Auf jeden Fall ist der Veräußerungsgewinn steuerpflichtig und muss in der ESt-Erklärung angegeben werden. Sonst ist es strafbare Steuerhinterziehung. Das vergessen viele Flipper, die innerhalb eines Jahres Uhren mit Gewinn verkaufen...

  2. #22
    Daytona Avatar von Wiener48
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    Danke Dieter, sehr interessant, danke für den Bericht.

    Peter, stimmt leider nicht was du sagst, zumindest nicht für hier in A. Es wird so viel automatisch gemeldet, man würde es nicht glauben...

    Auch das Internet tut sein übriges dazu, auch Foren wie dieses, da können wir sicher sein.

    Denke hier steht uns eine interessante Diskussion bevor, danke für den Anstoß Dieter.

  3. #23
    Freccione Avatar von lachender
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    Zitat Zitat von NOmBre Beitrag anzeigen
    Toller Bericht und krasse Story!

    Aber mal Butter bei den Fischen: Wenn ich eine neue GMT BLRO morgen bekomme und diese fürs doppelte weiter verkaufe, meldet sich dann auch jemand bei mir?

    Also ich meine so hier liebes FA hier die Rechnung über 8,4k und weiterverkauft für 15k? Ist das nicht "Superspekulativ"??
    Du musst ja nur den Veräußerungsgewinn bei Deiner EKST-Erklärung in der Anlage SO eintragen, dann ist alles gut
    ... also wenn man 1. mit Gewinn und 2. innerhalb von 12 Monaten nach Kauf, verkauft.
    Geändert von lachender (06.01.2019 um 22:26 Uhr)
    gruß lachender

  4. #24
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    Also um genau zu sein ist jede Bank verpflichtet „Unregelmäßigkeiten“ zu melden, hat was mit compliance zu tun. Wenn also ein Rentner
    plötzlich jeden Tag 10k auf sein Konto einzahlt, fackelt der Schaltermitarbeiter nicht lange.

    Meint er aber nicht böse, ist seine Pflicht..

  5. #25
    Yacht-Master
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    Unterhaltung & Treffen >> Lebenshilfe. Danke.
    Grüße,
    Sebastian

  6. #26
    PREMIUM MEMBER Avatar von Mali
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    Ich fürchte das wird der Thread des Jahres 19...
    Gruß Mali

  7. #27
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    Zitat Zitat von lachender Beitrag anzeigen
    Du musst ja nur den Veräußerungsgewinn bei Deiner EKST-Erklärung in der Anlage SO eintragen, dann ist alles gut
    Yep

  8. #28
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    Zitat Zitat von Vanessa Beitrag anzeigen
    Nicht ganz richtig- die Bank hat verschiedene Gründe zur Meldung, das geht bei Geldwäsche-Verdacht los bis zu xxx
    Stimmt leider...

  9. #29
    Daytona Avatar von Wiener48
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    Bis jetzt auf alle Fälle. Gut so, interessante Diskussion


    Zitat Zitat von Mali Beitrag anzeigen
    Ich fürchte das wird der Thread des Jahres 19...

  10. #30
    Drei, zwei, eins - MEINS! Avatar von EX-OMEGA
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    Zitat Zitat von Rolstaff Beitrag anzeigen
    Ne, Peter. Der Michi hat da vollkommen recht. Die Bank hat einen Geldwäschebauftragten, der Meldung macht, wenn der begründete Verdacht der Geldwäsche besteht. Auch bei Verdacht von Straftaten kann die Bank Meldung machen....

    Es müssten doch aber einige Banker hier sein, die das noch genauer wissen....
    OK, das hatte ich außer Acht gelassen, aber auch hier wieder "begründeter Verdacht" und das kann passieren, wenn der Überweisungsgrund nicht eindeutig deklariert ist und wenn ich eben in der Anzahl und Höhe unübliche Überweisungen habe. Ich weiß nicht um was für Summen es geht, aber wer seine Pepsi 16710 verkauft, wird bestimmt nicht vom Geldwäschebauftragten gemeldet

    Vielleicht melden sich in der Tat noch ein paar Banker oder "Der Banker"
    Gruß, Peter


  11. #31
    Day-Date Avatar von Klaus
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    Wie verhält es sich eigentlich wenn man die eigene Sammlung, sagen wir mal 4-5 Stück (alles Uhren die sich deutlich länger als ein Jahr im Besitz befinden) in einem Paket, bzw. innerhalb eines Kalenderjahres verkauft?

    Ist man dann, vorausgesetzt man hat alle Uhren nachweislich seit > 1 Jahr im Besitz, steuerlich außen vor?

    Ist doch dann eine private Sammlung...
    Gruß Klaus



    Der Weg ist das Ziel

  12. #32
    androtto
    Gast
    Ich finde diesen Aspekt immer wieder interessant.
    Meine werte Gattin sagt ja schon seit Jahren
    Du erwähnst immer den Mehrerlös, aber den Minderlös eher ungern.
    Da hat sie recht.
    Ich habe es nicht gezählt, aber gefühlt habe ich in den letzen 4 Jahren bestimmt 20 Uhren gekauft und wieder verkauft.
    Aus einem Grund, der für den Herren Finanzbeamten schwer nachvollziehbar ist, einfach einen an der Waffel, oder auch Uhrensüchtig.
    Im Ergebnis, also so für das Finanzamt kann ich leider keinen Mehrerlös vermelden, nein das ist bitter, ich habe über die Jahre verloren.
    Die meisten Käufer haben immer gesagt, geht nich was am Preis, als echter Junkie hat ich ja ja schon das nächste Objekt der Begierde im Blick und habe dann mit Verlust verkauft ich Trottel.
    Leider habe ich mich auch nicht nach den Grundregeln der ordentlichen Buha verhalten, keine Buchung ohne Beleg.
    Ich habe die Uhren einfach gekauft und wieder verkauft, nix Vertrag, aber immer über die Konten.
    Darf ich jetzt die Mindererlöse der letzten Jahre geltend machen liebes Finanzamt?
    Frohes 2019
    Ps
    ich habe nie von meinem Konzi eine :
    Daytona
    Pepsi
    Frosch
    Oder ähnliche Objekte der Begierde mit Mehrerlöspotential bekommen,
    Nur die Ladenhüter
    Lg und frohes neues Jahr

  13. #33
    Daytona Avatar von Wiener48
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    Das Interesse spricht für sich hier:

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  14. #34
    PREMIUM MEMBER Avatar von Mali
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    Klaus: Das entscheidet dann das zuständige Finanzamt oder im Streitfall die Finanzgerichte, ob es sich hier um eine Gewerblichkeit handelt und Du somit steuerpflichtig bist. Gab Entscheide, da wurde auch bei einer Nachlassauflösung auf Gewerblichkeit und somit Steuerpflichtigkeit entschieden. Das ist eben ein sehr schmaler Grat. Aber gerade hier würde ich vorher einen darauf spezialisierten Anwalt zu Rate ziehen...
    Geändert von Mali (06.01.2019 um 22:42 Uhr)
    Gruß Mali

  15. #35
    Gesperrter User
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    Zitat Zitat von Klaus Beitrag anzeigen
    Wie verhält es sich eigentlich wenn man die eigene Sammlung, sagen wir mal 4-5 Stück (alles Uhren die sich deutlich länger als ein Jahr im Besitz befinden) in einem Paket, bzw. innerhalb eines Kalenderjahres verkauft?

    Ist man dann, vorausgesetzt man hat alle Uhren nachweislich seit > 1 Jahr im Besitz, steuerlich außen vor?

    Ist doch dann eine private Sammlung...
    Bin ja kein Steuerexperte, musste mich aber wegen meines Falls zwangsweise etwas einarbeiten: wenn Du Deine Sammlung auflöst ist es weniger problematisch als immer wiederkehrende Einzelverkäufe. Dazu gibt es auch Urteile des BFH. Wenn Du allerdings jedes Jahr Deine Sammlung auflöst
    ist das nicht so glaubhaft..

    Es gibt so viele Urteile zu diesem Thema: einer spekuliert an der Börse und hat 20.000 Trades im Jahr (das schafft kaum ein Profi) und das Gericht sagt „private Vermögensverwaltung“ und nicht gewerblich. Ein Anderer verkauft 30 Pelzmäntel seiner verstorbenen Mutter auf eBay und muss Umsatzsteuer abführen...

    Alles ist möglich, die Umstände des Einzelfalls entscheiden. Man sollte dem FA aber deutlich Kontra geben, wenn man nix zu verbergen hat..

  16. #36
    Freccione Avatar von lachender
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    Das ist ja mal ne Frechheit, wenn ein Nachlass aufgelöst wird, das dann ein FA kommt und Gewerbe unterstellt... Muss das nicht irgendwie auf "Dauer" und mit "Gewinnerziehlungsabsicht" einhergehen?
    gruß lachender

  17. #37
    Gesperrter User
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    Wie gesagt, das FA muss nur behaupten, das Gegenteil beweisen musst Du.

    Muss mich jetzt leider verabschieden. Freue mich, dass das Thema Euer Interesse findet. Aber wie gesagt, sollte nur eine Anregung
    bzw. ein Hinweis sein, es besteht sicherlich für die meisten hier kein Grund zur Panik

    LG

  18. #38
    Super-Moderator Avatar von NicoH
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    Danke für das "Heads Up"
    Na Kleiner, hast du Bock auf Schweinereien?

  19. #39
    PREMIUM MEMBER Avatar von Mali
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    Zitat Zitat von lachender Beitrag anzeigen
    Das ist ja mal ne Frechheit, wenn ein Nachlass aufgelöst wird, das dann ein FA kommt und Gewerbe unterstellt... Muss das nicht irgendwie auf "Dauer" und mit "Gewinnerziehlungsabsicht" einhergehen?
    Naja, manche Sammlungen sind groß, da dauerts eben ne zeitlang bis alle Wecker vertickert sind, das kann auf Dauer hinweisen...
    Gruß Mali

  20. #40
    Gesperrter User
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    PS: Theoretisch könnte jeder seine Sachwerte dem FA „präventiv“ mit dem Hinweis melden, dass zukünftig Veräußerungen anstehen.
    Die Meldung an sich und ein Verkauf mind. 12 Monate danach ist schon hilfreich.

    Ist aber nur empfehlenswert wenn alles sauber dokumentierbar ist..

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