Danke Dieter, sehr interessant, danke für den Bericht.
Peter, stimmt leider nicht was du sagst, zumindest nicht für hier in A. Es wird so viel automatisch gemeldet, man würde es nicht glauben...
Auch das Internet tut sein übriges dazu, auch Foren wie dieses, da können wir sicher sein.
Denke hier steht uns eine interessante Diskussion bevor, danke für den Anstoß Dieter.
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06.01.2019, 22:14 #21
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06.01.2019, 22:21 #22
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06.01.2019, 22:22 #23
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06.01.2019, 22:23 #24
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Also um genau zu sein ist jede Bank verpflichtet „Unregelmäßigkeiten“ zu melden, hat was mit compliance zu tun. Wenn also ein Rentner
plötzlich jeden Tag 10k auf sein Konto einzahlt, fackelt der Schaltermitarbeiter nicht lange.
Meint er aber nicht böse, ist seine Pflicht..
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06.01.2019, 22:23 #25
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Unterhaltung & Treffen >> Lebenshilfe. Danke.
Grüße,
Sebastian
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06.01.2019, 22:23 #26
Ich fürchte das wird der Thread des Jahres 19...
Gruß Mali
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06.01.2019, 22:23 #27
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06.01.2019, 22:25 #28
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06.01.2019, 22:27 #29
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06.01.2019, 22:27 #30
OK, das hatte ich außer Acht gelassen, aber auch hier wieder "begründeter Verdacht" und das kann passieren, wenn der Überweisungsgrund nicht eindeutig deklariert ist und wenn ich eben in der Anzahl und Höhe unübliche Überweisungen habe. Ich weiß nicht um was für Summen es geht, aber wer seine Pepsi 16710 verkauft, wird bestimmt nicht vom Geldwäschebauftragten gemeldet
Vielleicht melden sich in der Tat noch ein paar Banker oder "Der Banker"Gruß, Peter
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06.01.2019, 22:33 #31
Wie verhält es sich eigentlich wenn man die eigene Sammlung, sagen wir mal 4-5 Stück (alles Uhren die sich deutlich länger als ein Jahr im Besitz befinden) in einem Paket, bzw. innerhalb eines Kalenderjahres verkauft?
Ist man dann, vorausgesetzt man hat alle Uhren nachweislich seit > 1 Jahr im Besitz, steuerlich außen vor?
Ist doch dann eine private Sammlung...Gruß Klaus
Der Weg ist das Ziel
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06.01.2019, 22:34 #32androttoGast
Ich finde diesen Aspekt immer wieder interessant.
Meine werte Gattin sagt ja schon seit Jahren
Du erwähnst immer den Mehrerlös, aber den Minderlös eher ungern.
Da hat sie recht.
Ich habe es nicht gezählt, aber gefühlt habe ich in den letzen 4 Jahren bestimmt 20 Uhren gekauft und wieder verkauft.
Aus einem Grund, der für den Herren Finanzbeamten schwer nachvollziehbar ist, einfach einen an der Waffel, oder auch Uhrensüchtig.
Im Ergebnis, also so für das Finanzamt kann ich leider keinen Mehrerlös vermelden, nein das ist bitter, ich habe über die Jahre verloren.
Die meisten Käufer haben immer gesagt, geht nich was am Preis, als echter Junkie hat ich ja ja schon das nächste Objekt der Begierde im Blick und habe dann mit Verlust verkauft ich Trottel.
Leider habe ich mich auch nicht nach den Grundregeln der ordentlichen Buha verhalten, keine Buchung ohne Beleg.
Ich habe die Uhren einfach gekauft und wieder verkauft, nix Vertrag, aber immer über die Konten.
Darf ich jetzt die Mindererlöse der letzten Jahre geltend machen liebes Finanzamt?
Frohes 2019
Ps
ich habe nie von meinem Konzi eine :
Daytona
Pepsi
Frosch
Oder ähnliche Objekte der Begierde mit Mehrerlöspotential bekommen,
Nur die Ladenhüter
Lg und frohes neues Jahr
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06.01.2019, 22:37 #33
Das Interesse spricht für sich hier:
Aktive Benutzer in diesem Thema: 96 (Registrierte Benutzer: 70, Gäste: 26)
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06.01.2019, 22:37 #34
Klaus: Das entscheidet dann das zuständige Finanzamt oder im Streitfall die Finanzgerichte, ob es sich hier um eine Gewerblichkeit handelt und Du somit steuerpflichtig bist. Gab Entscheide, da wurde auch bei einer Nachlassauflösung auf Gewerblichkeit und somit Steuerpflichtigkeit entschieden. Das ist eben ein sehr schmaler Grat. Aber gerade hier würde ich vorher einen darauf spezialisierten Anwalt zu Rate ziehen...
Geändert von Mali (06.01.2019 um 22:42 Uhr)
Gruß Mali
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06.01.2019, 22:45 #35
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Bin ja kein Steuerexperte, musste mich aber wegen meines Falls zwangsweise etwas einarbeiten: wenn Du Deine Sammlung auflöst ist es weniger problematisch als immer wiederkehrende Einzelverkäufe. Dazu gibt es auch Urteile des BFH. Wenn Du allerdings jedes Jahr Deine Sammlung auflöst
ist das nicht so glaubhaft..
Es gibt so viele Urteile zu diesem Thema: einer spekuliert an der Börse und hat 20.000 Trades im Jahr (das schafft kaum ein Profi) und das Gericht sagt „private Vermögensverwaltung“ und nicht gewerblich. Ein Anderer verkauft 30 Pelzmäntel seiner verstorbenen Mutter auf eBay und muss Umsatzsteuer abführen...
Alles ist möglich, die Umstände des Einzelfalls entscheiden. Man sollte dem FA aber deutlich Kontra geben, wenn man nix zu verbergen hat..
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06.01.2019, 22:49 #36
Das ist ja mal ne Frechheit, wenn ein Nachlass aufgelöst wird, das dann ein FA kommt und Gewerbe unterstellt... Muss das nicht irgendwie auf "Dauer" und mit "Gewinnerziehlungsabsicht" einhergehen?
gruß lachender
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06.01.2019, 22:54 #37
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Wie gesagt, das FA muss nur behaupten, das Gegenteil beweisen musst Du.
Muss mich jetzt leider verabschieden. Freue mich, dass das Thema Euer Interesse findet. Aber wie gesagt, sollte nur eine Anregung
bzw. ein Hinweis sein, es besteht sicherlich für die meisten hier kein Grund zur Panik
LG
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06.01.2019, 22:55 #38
Danke für das "Heads Up"
Na Kleiner, hast du Bock auf Schweinereien?
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06.01.2019, 23:01 #39
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06.01.2019, 23:01 #40
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Themenstarter
PS: Theoretisch könnte jeder seine Sachwerte dem FA „präventiv“ mit dem Hinweis melden, dass zukünftig Veräußerungen anstehen.
Die Meldung an sich und ein Verkauf mind. 12 Monate danach ist schon hilfreich.
Ist aber nur empfehlenswert wenn alles sauber dokumentierbar ist..
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