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  1. #1
    androtto
    Gast

    Wie Steinhart den Widerruf behandelt

    Liebe Uhrenfreunde



    voller Begeisterung verfolgte ich die Vorstellung der neuen Pepsi von Rolex.

    Es gab ein kleines Problem - sie ist kaum lieferbar, aber es gibt ja einen Hersteller der eine etwas ähnliche Uhr anbietet.

    Bestellt mit dem Jubilee ähnlichem Band bei der Firma Steinhart.

    In seinen AGB und Widerrufbedingungen schreibt die Firma:



    "Bitte beachten Sie, wenn Sie in vollem Umfang von unserem 14-tägigen Rückgaberecht gebrauch machen möchten, dann entfernen Sie innerhalb dieses Zeitraums bitte nicht die Schutzfolie von der Uhr, dem Metallarmband und der Schließe. Außerdem verzichten Sie bitte unbedingt darauf, das Metallarmband zu kürzen. Nur wenn Sie diesen Anweisungen Folge leisten und die Ware unbeschädigt bleibt, können wir Ihnen den vollen Kaufpreis erstatten. "



    Die Uhr kam nach kurzer Zeit auch an und ich wollte sie mir jetzt um den Arm wickeln.

    Das war unmöglich, denn sie war mit einem Tesafilm ähnlichem Plastik derartig stark umwickelt das man sie überhaupt nicht anlegen konnte.

    Anders als bei der Marke die so ähnlich aussieht wie Rolex, denn dort erkennt man kaum den Schutz mit der die Uhr verklebt ist.

    Das wäre dann an dieser Stelle auch noch ein Tip für Herrn Steinhart, falls er bei dieser Marke eine Anregung überhaupt in Erwägung zieht, ein schöner Schutz der Uhr mit dem man sie trotzdem anprobieren kann.

    So wie es in den Geschäften ist, in denen man Uhren dann anlegen kann.

    Ich habe also unter großen Kraftanstrengungen das Plastik entfernt um festzustellen das auch das Armband leider nicht nicht um meine 18,5 cm Arme passt.

    Aber zum Glück geschraubt, da hatte ich reichlich Erfahrung von optisch sehr ähnlichen Uhren.

    Ich habe mich besonders bemüht ja keinen Schaden anzurichten, aber ich wollte ja endlich sehen wie sich die Uhr an meinem Arm anfühlt.

    Fast ähnlich, wie der eine Rechtsfall des Widerrufrechtes wo ein Käufer ein Wasserbett mit Wasser gefüllt hatte um die Qualität zu testen.



    Ich trug also die Uhr einen ganzen Tag, hatte mir allerdings vorher ordentlich die Arme und Hände gewaschen und um Gottes Willen auch keine Deskdiving Spuren zu verursachen.

    Dem Desk bin ich diesen Tag ferngeblieben und habe mich nur ehrfürchtig still in die Ecke gesetzt und die Uhr bewundert.

    Das die Uhr einen ungewohnten Sprung im Minutenzeiger machte und auch der schöne rote GMT Zeiger unmotiviert seinen Abstand veränderte kannte ich von meiner Batman gar nicht.

    Aber vielleicht ist das hier ein Quantensprung der Technik - der fliegende GMT Zeiger , aber das ist ein anderes Thema.

    Qualitätskontrolle ist bestimmt nicht überall gleich.

    Meine Motivation diese Uhr zu behalten war deutlich gesunken und ich hatte noch ausreichend Zeit von meinem Widerrufsrecht Gebrauch zu machen.

    Ich packte die Uhr genau so liebevoll ein, wie ich sie erhalten hatte, allerdings ohne den Plastikwickel und sandte sie zurück.

    Dann machte ich so viele Fotos wie überhaupt nur möglich mit Makroaufnahmen, außer der doch geringfügig anderen Produktqualität meiner Batman konnte ich keine Mängel, Kratzer oder sonstiges feststellen.

    Steinhart bekam zurück was er geliefert hat.



    Da ereilte mich dann folgender Brief:

    "

    Leider können wir die Uhr nicht zurücknehmen, da die Uhr deutliche Tragespuren aufweißt, die Schrauben beim Bandkürzen wurden zerkratzt und es befindet sich auch leichter Schmutz an den Bandanstössen.

    Wie Sie den Bedingungen für das Rückgaberecht entnehmen können, ist es uns nicht möglich die Uhr zurückzunehmen und zu erstatten."



    Auch eine Antwort meinerseits doch bitte mal Herrn Steinhart zu fragen führte zu einer zweiten Mail :

    "

    leider kann ich mich nur wiederholen, dass unsere AGB deutlich aussagen, unter welchen Bedingungen die Uhr zurückgegeben werden kann.

    Möglicherweise ist Ihnen nicht bekannt, dass es im Onlinehandel durchaus andere AGB gibt. Sie können im Laden natürlich eine Uhr auch anprobieren, jedoch wird Ihnen kein Fachhändler die Uhr zum Anprobieren kürzen oder zum Tragen für Tage mitgeben.

    Wir bedauern diese Entscheidung, können jedoch keine Ausnahme machen."



    Ich hatte angeboten wegen der verkratzten Schrauben doch den Preis von 520.- auf 499.- zu reduzieren, natürlich ohne Anerkennung der Sach und Rechtslage, denn verkratzt war da gar nichts, außer dem Image das jetzt Steinhart bei mir hat.



    Also mein Rat : die Uhr nur von weitem ansehen und nichts auspacken - Widerrufsrecht mal anders



    Meine Frage

    Ist hier im Forum ein Anwalt der Lust hat mich in dieser Sache zu vertreten?

    Das verdient doch mal einen Musterprozess

    Lg

    und ein frohes Fest

    Andreas

  2. #2
    Geprüftes Mitglied Avatar von ibi
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    Im ernst?
    Gruß
    Ibi

  3. #3
    Double-Red Avatar von hadi
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    Gruß
    Hannes

    Chachadu

  4. #4
    Officially Certified legendary Double Hell Driver 2009 & 2010, DoT Winner 2017 Avatar von Dr. K
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    Nicht ernsthaft...?
    Gruß
    Marco.

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  5. #5
    Mil-Sub Avatar von steboe
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    Andreas! Freu Dich an Deiner Batmann!
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    Stephen😎

  6. #6
    Daytona Avatar von frame
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    Wenn das da in den AGB so explizit drin steht, dann kannst du da wohl kaum gegenan stinken!

    Beste Grüße, Heinrich

  7. #7
    Yacht-Master Avatar von Archer
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    Warum bestellt man so etwas...
    Beste Grüße, Olli...

    Im nächsten Leben mach ich was ohne Idioten...

  8. #8
    Steve McQueen Avatar von Vanessa
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    Pay Peanuts - get monkeys! Wenn ich mich jetzt noch über diese Marke auslasse, bin ich gesperrt. Für mich können Ressourcen auch verschwendet werden....
    Gruß,

    Michi

    If the government says you don`t need a gun......buy two!

  9. #9
    PREMIUM MEMBER Avatar von J.S.
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    Das Verbraucher-Widerrufsrecht kann in AGBs nicht wirksam eingeschränkt werden. Das Gesetz sieht Folgendes vor:

    Zitat Zitat von § 357 Abs. 7 BGB Beitrag anzeigen
    Der Verbraucher hat Wertersatz für einen Wertverlust der Ware zu leisten, wenn

    1. der Wertverlust auf einen Umgang mit den Waren zurückzuführen ist, der zur Prüfung der Beschaffenheit, der Eigenschaften und der Funktionsweise der Waren nicht notwendig war, und
    2. der Unternehmer den Verbraucher nach Artikel 246a § 1 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche über sein Widerrufsrecht unterrichtet hat.
    Wenn du die Uhr wie sie ist weiterverkaufst, wirst du aber wahrscheinlich weniger Wertverlust als Gerneve haben. Und bei dem Laden dann einfach das letzte Mal bestellt haben.
    Viele Grüße,

    Jonathan

  10. #10
    Steve McQueen Avatar von Vanessa
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    Zitat Zitat von J.S. Beitrag anzeigen
    Das Verbraucher-Widerrufsrecht kann in AGBs nicht wirksam eingeschränkt werden. Das Gesetz sieht Folgendes vor:



    Wenn du die Uhr wie sie ist weiterverkaufst, wirst du aber wahrscheinlich weniger Wertverlust als Gerneve haben. Und bei dem Laden dann einfach das letzte Mal bestellt haben.
    Würde ich im Leben nicht machen....fool me once- shame on you. Fool me twice- shame on me.
    Gruß,

    Michi

    If the government says you don`t need a gun......buy two!

  11. #11
    PREMIUM MEMBER Avatar von J.S.
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    Zitat Zitat von Vanessa Beitrag anzeigen
    Würde ich im Leben nicht machen....fool me once- shame on you. Fool me twice- shame on me.
    Was würdest du nicht machen? Sie anderweitig verkaufen und den Ärger ad acta legen?
    Viele Grüße,

    Jonathan

  12. #12
    Freccione Avatar von watoo
    Registriert seit
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    6.328
    Zitat Zitat von Vanessa Beitrag anzeigen
    Pay Peanuts - get monkeys! Wenn ich mich jetzt noch über diese Marke auslasse, bin ich gesperrt. Für mich können Ressourcen auch verschwendet werden....
    Na komm, Du darfst das doch mal schreiben, was ich denke.
    Gruß Michael

  13. #13
    Freccione Avatar von mask
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    Made my day! Danke dafür


    Grüße Dirk

  14. #14
    Deepsea Avatar von Chris83
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    1.363
    Uhrforum.de für 500€ einstellen und die geht schnell weg. Das ist nicht grade Serviceorientiert - so gewinnt man keinen Kunden auch falls mal andere Modelle raus kommen die dir evtl gefallen.
    Grüße,
    Christopher

  15. #15
    PREMIUM MEMBER Avatar von Edmundo
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    if you play with fire, you must expect to get your fingers burned

    AGB und Widerrufbedingungen bekannt, doch trotzdem sich nicht dran gehalten, Quittung bekommen. Ist Recht so. Wer eine Uhr einen Tag trägt, und dann die Uhr zurück geben will, hat nichts verstanden.

  16. #16
    ehemaliges mitglied
    Gast
    Zitat Zitat von elmar2001 Beitrag anzeigen
    ...

    AGB und Widerrufbedingungen bekannt, doch trotzdem sich nicht dran gehalten, Quittung bekommen. Ist Recht so. Wer eine Uhr einen Tag trägt, und dann die Uhr zurück geben will, hat nichts verstanden.
    +1

  17. #17
    Day-Date Avatar von Hudlhe
    Registriert seit
    01.12.2008
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    3.795
    Als Händler hat man es heutzutage auch nicht leicht. Anwalt und Musterprozess

    Was soll denn Steinhart mit der Uhr machen die du entklebt, drann rumgeschraubt und zu guter letzt einen Tag getragen hast? Die kann der so doch nicht mehr weiterverkaufen.

  18. #18
    Moderator Avatar von Spacewalker
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    Als warnendes Beispiel neben den Badezimmerspiegel nageln, so dass Du sie jeden Tag mindestens zwei Mal siehst.
    Gruß, Stefan



    Gendern ist ... wenn ein Sachse mit dem Boot umkippt.

  19. #19
    Mil-Sub Avatar von Hypophyse
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    Och, wegen der behaupteten Schäden kann man ja durchaus einen Juristen einschalten, der dann prüft, ob die Messung korrekt vorgenommen wurde.
    — Roland —
    20 % auf alles!

  20. #20
    Mil-Sub Avatar von steboe
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    Stein hart wie ein Jurist!
    under Milkwood
    LG
    Stephen😎

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