Kann es sein, dass damit gemeint ist, dass man nicht hintereinander mehrfach ein KK beantragen kann, damit die 4 Tage Grenze nicht überschritten wird

Aber was wäre in so einem Fall die Mindestwartezeit zwischen einer erneuten Beantragung

Alles in allem erscheint es mir einfach eine Falschaussage, alle (Zulassungsstelle, Schildermacher, Versicherung) verdienen ja auch gut bei KK-Zulassung