Ich wollte heute ein Kurzzeitkennzeichen bei einem Zulassungsdienst in Auftrag geben. Nicht ganz das normale Tagesgeschäft, da das Fahrzeug noch nie in Deutschland zugelassen war, alt ist und aus dem europäischen Ausland kommt. Aber alle Unterlagen die er wollte waren vorhanden und am Montag sollte es abholbereit sein.
Beim rausgehen erwähnte ich dann noch, dass für den Fall von Problemen noch der Fahrzeugschein von dem Kurzzeitkennzeichen dabei liegt, welches ich letztes Jahr direkt nach dem Kauf verwendet habe. Man sollte also auf jeden Fall ein KZK bekommen, hat für das Auto ja schon mal geklappt.
Darauf meinte er Nö, klappt nicht mehr. Neue Vorschrift, man kann für ein Fzg. nur einmal ein KZK erhalten, danach nie mehr wieder.
Konnte ich nicht glauben und habe ich noch nie gehört. Da ich mit dem Dienst aber bisher immer zufrieden war und er sich absolut sicher war, ging ich verwundert wieder nach Hause.
Im Internet findet sich dazu aber überhaupt nix, auf allen Seiten steht immer nur das gleiche. Und ich kann es daher auch immer noch nicht glauben.
Bei der Zulassungsstelle anrufen hat sich am Freitag Mittag ja auch direkt erledigt.
Hat hier jemand Ahnung, ob das sein kann?
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Hybrid-Darstellung
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14.09.2018, 16:25 #1
Kurzzeitkennzeichen nur einmalig möglich?
Beste Grüsse
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Instagrambanzaff
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14.09.2018, 16:36 #2
Davon hab ich auch noch nie gehört.
Zulassungsstellen machen oft ihre eigenen Regeln, so dass es im Nachbarkreis schon wieder völlig anders sein kann. So hat ein Ludwigshafener beim neuen Fahrzeug sein LU XX 1234 Kennzeichen abgeben müssen weil das nicht mehr erlaubt ist, während man in Landshut LA XX 1234 automatisch zugeteilt bekommt wenn man nicht extra ein Kennzeichen mit drei Zahlen reserviert hat.Gruß, Joe
it's not hoarding if your shit is cool
Kow How Joe
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14.09.2018, 16:54 #3
Ja, lediglich einmal und gültiger TÜV muss vorliegen.
Glaube nicht alles, was Du denkst!
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14.09.2018, 17:00 #4
Häh..? Ich denke, dasselbe KZK kann man nur exakt einmal verwenden. In der Historie kann ein Fahrzeug aber mehrmals mit unterschiedlichen KZK versehen werden ?
Ciao, Sascha
última estación - esperanza
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14.09.2018, 17:22 #5
Ja so dachte ich auch und so macht es auch Sinn.
Bei einem anderen Zulaasungsdienst angerufen und der meinte, das hätte er noch nie gehört. Aber so richtig sicher war er sich nach meinem Gefühl irgendwie nicht.
Was wohl nicht gern gesehen wird wären aufeinander folgende KZK, also immer wieder sofort ein neues, sobald das alte abgelaufen ist.
Ich bring meinen Krempel da am Montag mal hin und mal sehen was passiert.
Aber offensichtlich nicht ganz so einfach .....Beste Grüsse
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Instagrambanzaff
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14.09.2018, 17:18 #6
Hier findest Du alle Infos.
https://www.strassenverkehrsamt.de/k...eitkennzeichen
Oder mach es einfach online.
https://www.strassenverkehrsamt.de/k...chen/bestellenGeändert von Spacewalker (14.09.2018 um 17:21 Uhr)
Gruß, Stefan
Gendern ist ... wenn ein Sachse mit dem Boot umkippt.
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14.09.2018, 17:25 #7
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14.09.2018, 17:34 #8
Wenn es diese Einschränkung wirklich gäbe, dann müsste sie dort auch aufgeführt sein.
Ist ja schließlich die offizielle Seite vom Straßenverkehrsamt.
Ich würde die Online-Möglichkeit wählen.Gruß, Stefan
Gendern ist ... wenn ein Sachse mit dem Boot umkippt.
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14.09.2018, 20:47 #9
- Registriert seit
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- Ort
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Ist ja schließlich die offizielle Seite vom Straßenverkehrsamt.
Nö, ist ein Unternehmen.Beste Grüße,
Roman
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14.09.2018, 22:38 #10
Wenn ich jetzt ein Auto gekauft hätte und ein KZK bräuchte, würden die mich wegschicken, weil das Auto irgendwann schon mal eins hatte
Geändert von Ingo.L (14.09.2018 um 22:40 Uhr)
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15.09.2018, 09:44 #11
Kann es sein, dass damit gemeint ist, dass man nicht hintereinander mehrfach ein KK beantragen kann, damit die 4 Tage Grenze nicht überschritten wird
Aber was wäre in so einem Fall die Mindestwartezeit zwischen einer erneuten Beantragung
Alles in allem erscheint es mir einfach eine Falschaussage, alle (Zulassungsstelle, Schildermacher, Versicherung) verdienen ja auch gut bei KK-Zulassung
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