Original von THX_Ultra
Stimmt im Schaufenster ausgepreiste Ware muss zumindest in Österreich nicht zu dem Preis verkauft werden.
Im übrigen muss gar nix verkauft werden, wenn der Verkäufer nicht will

ein wenig, denn es gibt für diesen fall den schönen ausdruck "invitatio ad offerendum"!
Übersetzt - das Schaufenster, lädt den Kunden ein ein Angebot über einen Vertrag zu legen und da muss der Verkäufer erst zustimmen - tut er das nicht - kein Geschäft
Will mich jetzt nicht in Details verlieren, da gerade nur Mittagspause und dann geht es sowieso in der Materie weiter, darum auch keine tiefergehende Recherche .... aber: es gibt in Österreich ein Preisauszeichnungsgesetz, es gibt Ausnahmen ("Juwelen und Edelmetallgegenstände mit einem Verkaufspreis von mehr als 40 000 S"!, Anm: 40.000 öS = 2.906,91 EUR ) und es ist grundsätzlich strafbar, eine Ware dann nicht zum angegeben Preis zu verkaufen ...

... man kann lange darüber diskutieren (zum angegeben Preis verkaufen oder eben überhaupt nicht verkaufen etc) und es gibt sicherlich Erfüllenderes im Leben, als sich mit einem Verkäufer in einem konkreten Fall zu streiten ...

... als Kind habe ich allerdings einen Anbieter von Mineralien auf einer Messe (habe als Kind fast alles gesammelt, was möglich war ) auf diesen Umstand hingewiesen - er hatte seine Preise noch in DM ausgezeichnet, da er gerade von einer deutschen Messe gekommen ist - und da war er wohl so von meinem kindlichen Elan überwältigt, daß er mir ohne zu Zögern mein Wunschobjekt zum Preis in DM 1:1 in öS überlassen hat ... sonst hätte ich mir das Objekt der Begierde auch gar nicht leisten können ... es zahlt sich also immer aus, ein paar §§ im Hinterkopf zu haben - egal wie alt man ist