es wird, wie immer Einführung solch neuer Pflicht-Ausstattungen für stehende Neuwagen Ausnahmegenehmigungen geben, so dass diese auch nach dem 01.07.24 zugelassen werden können. Bekommt ein Hersteller nicht genügend Ausnahmegenehmigungen, muss er, durch seine Niederlassungen oder Händler die restlichen Fahrzeuge, für die er keine Ausn.Genehmigungen bekommt, vor dem 01.07.24 zulassen. Neufahrzeuge, die zum/nach dem 01.07.24 müssen die neuen Anforderungen erfüllen, was sie dann auch tun, sollte das jeweilige Modell weiterproduziert werden. Ja, es ist eine EU-Richtlinie, dass bedeutet aber auch zB, dass die neuen Anforderungen Non-EU-Länder nicht interessiert und deswegen bereits produzierte Fzg. dort auch weiterhin problemlos zugelassen werden können.
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21.03.2024, 15:25 #11Sea-Dweller
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Lieber nen Bauch vom Saufen als nen Buckel von der Arbeit (Mike Krüger)
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