Wenn bei einem Kauf im Ausland die MwSt. nicht abgezogen wird, also der volle Preis bezahlt wird, wie verhält es sich beim Zoll, wenn man die Uhr nach Deutschland mitbringt. Muss man die MwSt. erneut bezahlen? Welche Erfahrungen habt ihr diesbezüglich gemacht? Gibt wegen des Kaufpreises irgendetwas zu beachten (Stichwort >10.000€)?

Hintergrund: Wollte mir eine 126660 im außereuropäischen Ausland (Türkei) kaufen, der AD meinte aber, dass er auf dieses Modell keine MwSt. nachlassen kann, da Rolex/Basel dementsprechende Anweisung ausgegeben hätte, damit die ausgelieferten Uhren im jeweiligen Auslieferungsland blieben, sonst würde er riskieren keine Uhren mehr zu bekommen bzw. eine Strafe verhängt bekommen. Könnte das stimmen?

Danke