Vielleicht interessiert es einen, vielleicht hat jemand schon was davon gehört.
Ab 01.07. gilt die neue PRRL in der EU.
Reisevermittler müssen Kunden ab dann vor Buchung über die Art der Reise informieren mit Formblättern.
Die Versicherer und Banker können sich vorstellen wie das wird.
Aber ok, das ist EU Recht und muss umgesetzt werden.
Danke an Easyjet und die Briten, witzig, dass die Brexitler diesen Antrag gestellt haben und nun austreten...
Hier kurz die Info, worums geht:
Insbesondere drei Arten von Reisen werden zukünftig unterschieden:
• Pauschalreisen oder sogenannte Bausteinreisen von Reiseveranstaltern, die durch Sicherungsscheine sehr gut abgesichert sind. Sollte zum Beispiel der Flug ausfallen, sind Veranstalter verpflichtet, einen Ersatzflug zu stellen. Kommt der Reiseveranstalter selbst in finanzielle Schwierigkeiten, sind seine Kundengelder abgesichert, sodass die Reise stattfinden kann.
• Bei der Buchung von Einzelreiseleistungen wie Flug oder Hotel oder Mietwagen etc. kann der Kunde Leistungsansprüche ausschließlich direkt gegenüber dem jeweiligen Anbieter geltend machen. Sofern Einzelreiseleistungen verschiedener Anbieter für dieselbe Reise ausgesucht und vermittelt werden, kann durch den Ausfall einer einzelnen Leistung die gesamte Reise in Mitleidenschaft gezogen werden. Wenn der Flug etwa gestrichen wird, sind die Kunden selbst und auf eigene Kosten dafür verantwortlich, einen Ersatzflug zu besorgen. Gelingt das nicht und können Hotel und Mietwagen also nicht in Anspruch genommen werden, so bleiben die Kunden trotzdem verpflichtet, diese zu bezahlen.
• Neu ist die Reiseform der „verbundenen Reiseleistungen“. Hier handelt es sich auch um Leistungen verschiedener Anbieter, die aber entweder direkt hintereinander oder gezielt innerhalb von 24 Stunden für dieselbe Reise gebucht werden. Weil hier für Kunden der Eindruck entstehen könnte, die eigentlich vermittelten Reiseleistungen einzelner Anbieter stellen ein Gesamtpaket dar, ist der Kunde mit einem Formblatt
über die bloße Vermittlerstellung des Reisebüros aufzuklären. Zudem wird hier auch für Reisebüros ein Insolvenzschutz (mittels Sicherungsschein) zur Pflicht, soweit die Reisebüros Kundengelder für die jeweils vermittelten Leistungsträger vereinnahmen. Diese Absicherung greift, wenn das Reisebüro Insolvenz anmeldet – nicht aber im Fall der Insolvenz der Leistungsträger, also nicht bei einer Airline-Pleite o.ä.
Ganz kurz, bei jeder Buchung erhaltet Ihr vorher ein Formblatt, im Original, per Email oder auch vorgelesen.
Insolvenzen sind bei Reisebüros, Veranstaltern abgesichert.
Weiterhin nicht abgesichert bleiben Zahlungen an Fluggesellschaften, Hoteliers und Ferienwohnungen, wenn diese direkt gebucht werden.
Falls Ihr Fragen habt, her damit, wir wurden mittlerweile bis zum Anschlag geschult!
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19.06.2018, 17:45 #1
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Neue Pauschalreiserichtlinie ab 01.Juli 2018
Urlaub? Hier klicken! oder anrufen: +49 7131- 902020 liebe Grüße, Jochen
Du hast mir gar nix zu sagen, du bist nicht meine Katze!
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19.06.2018, 20:13 #2
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Danke für die Info, hab ich zum ersten Mal von gehört.
Schöne Grüße
ThomasOffizieller Finisher der "r-l-x-Triathlon-Challenge 2020"- und "521 Tage im November - die Lockdown Streak Running Lauf-Challenge"
__________________________________________________ ________
Nichts ist so schlecht, dass es nicht für irgendetwas gut ist.
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19.06.2018, 20:32 #3
Jochen, danke für die Info.
Eine Frage: ich buche (z.B. bei Ryan Air) ein Flug, der geht nicht los und ich kann mein Auto (gemietet bei Rental Cars) nicht pünktlich oder gar nicht abholen. Wer haftet dann da????
Danke, LG Tom
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19.06.2018, 20:44 #4
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Niemand.
Ryanair ist gemäß Fluggastrechteverordnung zur Zahlung von 250/400/600€
Verpflichtet, aber dein Auto ist dein Problem.
Zahlung auch nur, wenn die Verspätung keine höhere Gewalt war, also Streik oder WetterUrlaub? Hier klicken! oder anrufen: +49 7131- 902020 liebe Grüße, Jochen
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20.06.2018, 07:50 #5
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Danke Jochen, für die Information.
Der Unterschied für den Kunden zwischen Punkt zwei und drei ist also nur der, dass das Reisebüro einen Insolvenzschutz für vereinnahmte Kunden-Gelder nachweisen muss?
LG
Michael"Versuche nicht, ein erfolgreicher Mensch, sondern lieber, ein wertvoller Mensch zu werden." Albert Einstein
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20.06.2018, 08:09 #6
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Themenstarter
Und dass der Kunde bei einer Einzelleistung kein Formblatt erhält.
Urlaub? Hier klicken! oder anrufen: +49 7131- 902020 liebe Grüße, Jochen
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20.06.2018, 10:26 #7
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Vielen Dank für deine Info, dann werden wir in Zukunft darauf achten
Immer schön die Ruhe bewahren und jeden Tag genießen
Viele Grüße Christoph
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21.06.2018, 08:01 #8
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21.06.2018, 00:18 #9
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