Gesetzeslage Deutschland
a. E-Scooter
i. Derzeit gilt für alle E-Scooter, dass sie keine Straßenzulassung besitzen und daher nur auf privaten Grundstücken verwendet werden dürfen; das Missachten kann bestraft werden und führt dann auch zu Punkten in Flensburg.
ii. Das gilt nicht für E-Scooter mit Nummerntafel (=Straßenzulassung wie Moped)
Voraussetzungen dafür in Deutschland:
1. Nummerntafelhalterung
2. Vorder- plus Rückbremse
3. Licht plus Bremslicht
4. Zwei Außenspiegel
5. Klingel oder Hupe
b. One/Twin Wheeler
i. Gleiche Situation wie bei E-Scooter
c. E-Skateboard
i. Gleiche Situation wie bei E-Scooter
d. Im Moment wird in Deutschland an einer Abänderung der derzeitigen Gesetzeslage gearbeitet
Ergebnis 1 bis 20 von 95
Baum-Darstellung
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19.06.2018, 20:16 #11LG
Günni
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