Gesetzeslage Deutschland

a. E-Scooter

i. Derzeit gilt für alle E-Scooter, dass sie keine Straßenzulassung besitzen und daher nur auf privaten Grundstücken verwendet werden dürfen; das Missachten kann bestraft werden und führt dann auch zu Punkten in Flensburg.

ii. Das gilt nicht für E-Scooter mit Nummerntafel (=Straßenzulassung wie Moped)

Voraussetzungen dafür in Deutschland:

1. Nummerntafelhalterung
2. Vorder- plus Rückbremse
3. Licht plus Bremslicht
4. Zwei Außenspiegel
5. Klingel oder Hupe

b. One/Twin Wheeler

i. Gleiche Situation wie bei E-Scooter

c. E-Skateboard

i. Gleiche Situation wie bei E-Scooter

d. Im Moment wird in Deutschland an einer Abänderung der derzeitigen Gesetzeslage gearbeitet