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  1. #1
    Administrator Avatar von PCS
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    Zitat Zitat von Adam_Cullen Beitrag anzeigen
    Einerseits weiß man ja eigentlich, dass diese im Paket was man kaufen will mit enthalten ist.
    Du einigst dich ja aber im Laden dann nochmal mit dem Händler über den genauen Inhalt des Kaufvertrags.
    Wenn er nun zur Bedingung macht, dass die Garantiekarte zurückbehalten wird, ist dies vereinbart. Und eigentlich auch gültig.
    Und mal ganz ehrlich - wenn ich kein Interesse daran habe, an so einer Uhr den großen Reibach zu machen, sondern sie kaufe, weil sie mir gefällt und weil ich sie tragen will, ei, was brauch' ich dann im ersten Jahr die Garantiekarte? Wenn was dran ist, gebe ich sie ja sowieso zu meinem Konzi, bei dem die Karte liegt.
    Gruß Percy



    "Ferner wird hier auch auf Ihrem Profil sehr viel Diversität benötigt."

  2. #2
    Daytona Avatar von Adam_Cullen
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    Vollste Zustimmung meinerseits.

    Wollte mit dem Posting nur (m)eine juristische Ansicht, ohne Wertung, dazu kundtun.

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