Ergebnis 1 bis 16 von 16
  1. #1
    Deepsea Avatar von Chris83
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    Strafzettel fürs parken

    Hi, kann mich mal jemand aufklären warum ich 15€ zahlen soll?
    Ich bin die Straße abgefahren und nirgendwo war win Schild: Halteverbot oder „nur in den Gekennzeichneten dingern parken“

    Das Foto zeigt mein GLA und ich stehe an der Kreuzung

    Es geht mir nicht um 15€ , ich bin mir halt keiner Schuld bewusst. Wenn ich ein Fehler gemacht habe, dann will ich dazu auch stehen

    31E87325-2C92-4C79-BFD1-A948323645A8.jpg
    Grüße,
    Christopher

  2. #2
    Sea-Dweller
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    Möglicherweise ein verkehrsberuhigter Bereich. Da ist Parken grundsätzlich nur in gekennzeichneten Parkflächen erlaubt.

  3. #3
    Deepsea Avatar von Chris83
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    Themenstarter
    Zitat Zitat von Thom_257 Beitrag anzeigen
    Möglicherweise ein verkehrsberuhigter Bereich. Da ist Parken grundsätzlich nur in gekennzeichneten Parkflächen erlaubt.
    Woran hätte ich das erkennen müssen? Das ist direk hinter der Konzernzentrale der Telekom
    Grüße,
    Christopher

  4. #4
    Freccione Avatar von Herman
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    Wenn man das Vogelzwitschern hören kann

  5. #5
    Müsste bei der Einfahrt in solche Bereiche das entsprechende Schild stehen. Vielleicht war an dem Pin rechts vorne mal ein Halteverbotsschild, das sie dann abmontiert haben, weil's die in den Zonen nicht gibt.
    77 Grüße!
    Gerhard

  6. #6
    Day-Date Avatar von docpassau
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    Mail doch einfach mal deine oben beschriebene Frage mit dem Bild an die Bußgeldstelle, vielleicht kriegst du von dort eine Antwort.

    Das mit der verkehrsberuhigten Zone halte ich auch am wahrscheinlichsten, so was haben wir im Kaff auch und die Schilder dazu musst du ernsthaft suchen
    Gruss, Bertram

  7. #7
    Deepsea Avatar von Chris83
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    Themenstarter
    Hatte Angst dahin zu mailen das dann evtl. Direkt ein Bußgeld draus wird. Dann mach ich das mal.
    Danke euch
    Grüße,
    Christopher

  8. #8
    Yacht-Master
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    Was steht denn auf der Zahlungsaufforderung als Begründung für die Ordnungswidrigkeit?
    Wenn Verkehrsberuhigter Bereich sollte VZ 325.1 vermerkt sein.
    Beste Grüße

    René

  9. #9
    Das ist doch eindeutig. Überall links also Gegenfahrbahn sind eingezeichnete Stellplätze.Auf Deiner Fahrseite erst ab Kreuzung ca. 200 m weiter vorne.Dort parken auch Autos rechts. Du bist der einzige der stur rechts parkt. Genau gegenüber von Dir parkt ein Auto in einer der Stellflächen.Ich hoffe da kommt noch der Rettungsdienst durch. Ansonsten bist du mit 15 Euro gut dabei.
    gruß Jörg

  10. #10
    Moderator Avatar von MacLeon
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    Das wäre jetzt auch meine Vermutung.
    Beste Grüße,
    Marcus


    Desire is a contract that you make with yourself to be unhappy until you get what you want

  11. #11
    Deepsea Avatar von Chris83
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    Danke euch! Wieder was gelernt
    Grüße,
    Christopher

  12. #12
    Submariner Avatar von Mr.16200
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    Mich würde die Auflösung der Geschichte interessieren.
    Ein verkehrsberuhigter Bereich kann das eigentlich nicht sein, weil der Ausbau der Straße dem widerspricht. In VB darf es eigentlich keine Gehwege geben. VB sind üblicherweise niveaugleiche Flächen ohne Trennung der "Verkehrsarten".

    TÜV abgelaufen?
    Viele Grüße, Hans

  13. #13
    GMT-Master Avatar von bass
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    An den Zufahrtsstraßen des Viertels stehen (bzw. sollten stehen) Schilder mit der Aufschrift "Parken nur in den gekennzeichneten Bereichen".

    Es könnte natürlich auch sein, dass Christopher genau da rein gefahren ist, wo das Schild fehlt. Auf dem Foto sehe ich schon mal einen nackten Schildermast, vielleicht war da mal ein entsprechender Hinweis befestigt ...
    Grüße, Sebastian



    The road to hell is paved with good intentions.

  14. #14
    Daytona Avatar von GPX8888
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    Zitat Zitat von bass Beitrag anzeigen
    An den Zufahrtsstraßen des Viertels stehen (bzw. sollten stehen) Schilder mit der Aufschrift "Parken nur in den gekennzeichneten Bereichen".

    Es könnte natürlich auch sein, dass Christopher genau da rein gefahren ist, wo das Schild fehlt. Auf dem Foto sehe ich schon mal einen nackten Schildermast, vielleicht war da mal ein entsprechender Hinweis befestigt ...
    Wäre eine Möglichkeit. Aber ohne Schild muss es ihn doch auch nicht interessieren, oder?
    Gruß,
    Michael


    Ich verliere nicht - entweder ich gewinne oder ich lerne!

  15. #15
    PREMIUM MEMBER
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    Ich würde ein Telefonat mit der Bußgeldstelle bevorzugen, weil die möglicherweise eine eMail als Widerspruch ansehen und dann könnte es teurer werden.

    Michael
    "Versuche nicht, ein erfolgreicher Mensch, sondern lieber, ein wertvoller Mensch zu werden." Albert Einstein

  16. #16
    Daytona Avatar von dj74
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    Ich habe auch mal so einen Strafzettel bekommen, bei dem ich mir sicher war, nichts falsch gemacht zu haben.
    Ich bin sogar nach dem Abstellen des Fahrzeugs bis zur Straßenmündung zurückgelaufen, um zu prüfen, ob dort ein Schild steht, doch da stand keines.

    Letztlich war die Straße innerhalb eines großen Anwohnerparkgebiets, an dessen Zufahrten ein Schild mit schätzungsweise zehn Zeilen kleingeschriebenem Text auf diesen Umstand hinweist samt Zeitenregelungen und den Nummern der erlaubten Parkausweise.
    An diesem Schild war ich etwa vier Querstraßen oder etwa 500 Meter zuvor vorbeigefahren, ohne es zu registrieren. Man KANN dieses Schild auch während der Fahrt gar nicht durchlesen, dazu müsste man schon anhalten. Aber diese Argumentation brachte rein gar nichts, ich musste zahlen.

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