Ich beobachte auch mal Märkte.
Versteigern ist nicht unbedingt weggeben. Das ist fast alles was ich über die Bucht sagen kann.
Gruß,
István
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17.08.2005, 22:05 #1
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LV: erst fix, dann versteigern?
Hi,
Hab mal ne Frage zur LV-Marktsituation in der Bucht.
Der Verkäufer "confidence" hat seine beiden LV zur Versteigerung ausgestellt. Beginn: 1 Euro.
Vorher hatte er dieselben Uhren fix für 4950 Euro angeboten.
Nun meine Frage:
Macht der das immer so (erst fix, dann versteigern), oder geschieht das zum ersten Mal (weil er Geld braucht oder so) ?
Ich könnte mir gut vorstellen, dass einige Forumskollegen, dîe LV-Situation auf ebay schon länger beobachten und das wissen.
Was hat das wohl für ne Auswirkung auf die ebay-Preise der LV???
(Ich weiss, das hier ist ein Sammler-Forum, also sorry, wenn die Frage bisserl spekulantenmässig rüberkommt. Interessiere mich halt für Märkte. :O :O :O)
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17.08.2005, 22:07 #2ehemaliges mitgliedGast
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17.08.2005, 22:09 #3
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RE: LV: erst fix, dann versteigern?
Der braucht auf alle Fälle keine Kohle, ist ein Händler in der Schweiz.
Na Gut, wer braucht schon keine Kohle, aber er hat bestimmt noch was zu Essen
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17.08.2005, 22:23 #4
Die Uhr war schon ein paar mal drin !!
Die ist wirklich erst weg, wenn der Kurs stimmt !
Gruss
Terminatorhttp://tinypic.com/i6mjab.gif
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17.08.2005, 22:32 #5
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terminator
meint du jetzt "shill bidding" oder was?
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17.08.2005, 22:35 #6
Möglicherweise hat er noch nicht mitbekommen, dass die LV nicht so knapp ist wie man den Käufern gerne weis machen will.
Die Wartezeit hält sich in Grenzen und im prinzip kann so gut wie jeder der eine zum Listenpreis haben will eine haben - ohne da ein paar Jahre drauf warten zu müssen.lg Michael
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17.08.2005, 22:38 #7
Kann Dennis nur recht geben. "Confidence" dreht schon ein ganz schönes Rad meines Erachtens und nagt zur Zeit bestimmt nicht am Hungertuch.
Des weiteren ist es öfters schon passiert, daß Uhren zum Sofort-Kauf-Preis nicht weggehen, sobald sie jedoch in einer Versteigerungsauktion drin sind dann auch auf das Niveau des Sofort-Kauf-Preises steigen oder sogar darüber.
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17.08.2005, 22:48 #8Original von PPR
terminator
meint du jetzt "shill bidding" oder was?
Ein Kumpel bietet, kauft, und man einigt sich danach den Deal nicht abzuschliessen !
D.h. , Provision zurück, nur die Angebotsgebühr versenkt !
Gruss
Terminatorhttp://tinypic.com/i6mjab.gif
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17.08.2005, 22:59 #9
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Also alles nur Marketing.
Nur ein pseudo-Schnäppchen um mal ein bisschen Leben in die Bude zu bringen. Sehr wahrscheinlich.
In den USA gibt es schon seit einiger Zeit Sammel-Klagen gegen ebay wg. "shill bidding". Der zweite Bieter einer solchen Auktion darf jeweils klagen.
USA-Lösung: Bekannte dürfen kategorisch nicht mitbieten.
Begründung: Haben mehr Infos über den Gegenstand als ne unbekannte Drittperson.
Aber eigentlicher Grund ist das shill bidding.
In D. ist es auch verboten, aber niemand scheints zu stören. Auch ebay natürlich nicht. Kassieren ja Verkaufsprovision trotzdem.
Und in der Schweiz sind wir da rechtlich gesehen noch im Mittelalter.
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17.08.2005, 23:02 #10ehemaliges mitgliedGast
U nd wie willst beweisen, dass ein Bekannter mitgeboten hat???
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17.08.2005, 23:07 #11
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Wenn ein User verdacht schöpft, und er dich meldet, dann kommt son Spezial-Team von eBay zum Einsatz und klärt das mal ab. Ruft dich und deinen Kumpel mal an und frägt ein bisschen rum.
Würd ich mal sagen.
Aber wie gesagt. Ohne Sammelklagen interessiert das ebay Deutschland kaum. D.h., das Spezial-Team ist wahrscheinlich ein bekiffter Praktikant.
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17.08.2005, 23:11 #12
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Original von RufusMücke
U nd wie willst beweisen, dass ein Bekannter mitgeboten hat???
A: ich sehe nicht, daß das in Deutschland illegitim ist.
B: Alle machens!
Rainhard
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17.08.2005, 23:17 #13
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alle machens: vielleicht
illegitim ist es jedenfalls (im Sinne von illegal)
Aber sorry, ich will hier niemanden verängstigen.
Was ich nicht weis macht mich nicht heiss gilt ja wohl jetzt nich mehr.
Sich nicht erwischen lasse, würd ich mal sagen. Wenn die einem das ebay sperren, dann ist man um einen riesen-Marktzugang ärmer. Mich würds frusten.
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17.08.2005, 23:17 #14ehemaliges mitgliedGast
Ja mag ja alles so sein, aber was ist daran so verboten.
eBay = Kaufvertrag = Vertragsfreiheit.
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17.08.2005, 23:21 #15
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Ich bin kein Jurist.
Aber das hat nichts mit dem Kaufvertrag per se zu tun, sondern mit dem Missbrauch von ebay und dem Betrug an den anderen Bietern.
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17.08.2005, 23:26 #16ehemaliges mitgliedGast
Missbrauch von eBay - ja - nach deren AGBs - aber nur zwischen eBay und VK
VK und unterlegener Bieter - da sehr ich nix, aber ich laß mich gerne belehren:-)
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17.08.2005, 23:27 #17
Diese USA-Klagewut sollte kein Vorbild sein, ich finde das total albern und überzogen. Ich sehe nicht, wo du als Bieter geschädigt wirst, wenn dein Gebot nicht zum Zuge kommt. Okay, wir alle machen gern Schnäppchen, aber auch der Verkäufer will doch abgesichert sein. In meiner aktiveren Zeit als Ebayer - mittlerweile ist mir der Verein zu blöd geworden - habe ich festgestellt, daß Uhren per Festpreis kaum verkauft werden. Meine Nautilus wurde per Sofortkauf für 5.000 von mir angeboten und nicht verkauft. Ich habe sie dann für 1,- reingesetzt und habe deutlich mehr dafür erzielt. That's life. Und du glaubst doch nicht im Ernst, daß ich tatenlos vor dem Kasten sitze und drauf warte, daß irgendjemand das Ding unter Wert schießt. Solange niemand mit dir vorm PC sitzt und dich zwingt, ein Gebot abzugeben, ist alles in Ordnung.
Sammelklagen, wenn ich so einen Schmarrn schon höre. :stupid: :stupid: :stupid:Beste Grüße, Tobias
Orange Banane Apfel
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17.08.2005, 23:29 #18ehemaliges mitgliedGast
Ja, das sehe ich auch so.
Vor allem diese Klagen nach Ami-Vorbild finde ich zum *****n.
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17.08.2005, 23:30 #19
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nicht VK und unterlegener Bieter,
Aber: eBay und unterlegener Bieter. Möglicherweise? Deshalb auch Sammelklagen unterlegene Bieter vs. eBay in den USA.
Ich mein, eBay muss ja auch gewisse Sachen gewährleisten und nicht einfach ne Lotterie anstatt ne Auktion auf die Beine stellen.
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17.08.2005, 23:31 #20
Honey, Auktionen SIND Lotterie
Beste Grüße, Tobias
Orange Banane Apfel
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