Die Entscheidung des BGH liegt nun vor:

http://juris.bundesgerichtshof.de/cg...9&pos=0&anz=88

Ein Beweisverwertungsverbot gab es danach in dem zu entscheidende Fall nicht. Die Vorinstanzen hatten anders entschieden. Der Entscheidung ist zu entnehmen, dass es wohl besser ist, eine dashcam zu nehmen, die nicht permanent aufzeichnet, sondern alle 60 sec die alte Aufzeichnung überschreibt und nur bei starkem Bremsen oder Anstoß es Kfz speichert.