UrhG § 72 LichtbilderOriginal von HG2
....also ich hab das Pic mal modifiziert...wie gesagt, bei 95% aller Montagen, die ich hier poste, bin ich nicht der Urheber aller Bestandteile der Pics.....ich habe ja auch kaum die Möglichkeit, beispielsweise eine Paris Hilton bei mir zu Hause zu fotografieren....jedenfalls sind von den Fotoexperten hier im Forum immer wieder mal Montagen zu bestaunen, die auf Pics aus dem Web zurückgreifen....imho nichts verwerfliches
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(1) Lichtbilder und Erzeugnisse, die ähnlich wie Lichtbilder hergestellt werden, werden in entsprechender Anwendung der für Lichtbildwerke geltenden Vorschriften des Teils 1 geschützt.
(2) Das Recht nach Absatz 1 steht dem Lichtbildner zu.
(3) Das Recht nach Absatz 1 erlischt fünfzig Jahre nach dem Erscheinen des Lichtbildes oder, wenn seine erste erlaubte öffentliche Wiedergabe früher erfolgt ist, nach dieser, jedoch bereits fünfzig Jahre nach der Herstellung, wenn das Lichtbild innerhalb dieser Frist nicht erschienen oder erlaubterweise öffentlich wiedergegeben worden ist. Die Frist ist nach § 69 zu berechnen.
ohne Kommentar...
Edit /Nachsatz/Kommentar...:
Im Gegensatz zu Lichtbildwerken, die eine persönliche geistige Schöpfung erfordern, bedarf es für den Lichtbildschutz keiner Schöpfung.Erfroderlich ist aber eine persönliche menschliche Leistung. Die Anforderungen hieran sind jedoch nicht sehr hoch. So werden auch Automatenfotos (Paßbild), Luftbildaufnahmen und Satellitenfotos durch § 72 UrhG geschützt. Insbesondere auch durch die Schutzdauerrichtlinie sind die Schutzvoraussetzungen für den urheberrechtlichen Schutz zudem gesunken.[1]
Bei Verwendungen von Fotos, etwa der Abdruck in einem Buch (wenn dazu die Auflösung überhaupt ausreicht) oder die Übernahme in eine Homepage, liegt in der Regel eine zustimmungsbedürftige Nutzung vor. Dabei ist auch zu prüfen, ob und in welche Nutzungen der Ersteller der Fotos evtl. konkludent eingewilligt hat, wenn er die Fotos ins Netz gestellt oder darin eingewilligt hat, daß sie im Internet veröffentlicht werden. Regelmäßg wird er lediglich in das Betrachten am Bildschirm mit den dabei erfolgenden Zwischenspeicherungen im Arbeitsspeicher und im Plattencache eingewilligt haben....
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Thema: Taucherutensilien
Baum-Darstellung
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11.08.2005, 21:56 #20Schöne Grüße-"Butch" Friedel




....jedenfalls sind von den Fotoexperten hier im Forum immer wieder mal Montagen zu bestaunen, die auf Pics aus dem Web zurückgreifen....imho nichts verwerfliches
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