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  1. #1
    PREMIUM MEMBER Avatar von Doktor Krone
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    Frage Frage zum Mieterschutz

    Werte Gemeinde!

    Meine Mutter wohnt seit etwa 20 Jahren in einer schönen Mietwohnung in einem 4-Parteien-Haus.

    Nun ist vor einigen Monaten die - wirklich sehr alte - Besitzerin gestorben.

    Gestern hatte meine Mutter Post im Briefkasten: die Wohnung soll veräußert werden (anscheinend alle einzeln, nichts jenaues weiß man nicht), ihr solle an dieser Stelle die Möglichkeit des Kaufes gegeben werden. Kaufpreis nicht genannt - allerdings auch nicht relevant, da keine Option.

    Nun meine Frage: wenn jemand die Wohnung erwirbt (eine der besten Wohngegenden in der schönen Stadt Osnabrück) und sich überlegt, sie als Wohnraum für sich zu nutzen - wie sieht es mit Mieterschutz aus hinsichtlich der Frist eines erzwungenen Auszuges? Ungefähr halt.

    Und wie sieht es mit Mieterhöhung aus? Da ist man hier doch auch vor plötzlichem Wucher geschützt, solange z.B. keine aufwendigen Gebäudeaufwertungen / Baumaßnahmen dies rechtfertigen würden, oder?

    Danke Euch sehr für Antworten!
    Beste Grüße aus Hammer Melle

    Oliver


  2. #2
    GMT-Master Avatar von kraut
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    Es liegt schon eine Weile zurück, dass ich mich mit dieser Thematik befasst habe, aber folgendes gilt in Osnabrück wohl seit dem 1.12.16 (Link: https://www.anwalt.de/rechtstipps/ab...en_091648.html ):

    - Kauf bricht nicht Miete. Die Eigenbedarfssperrfrist beträgt dort 5 Jahre bei Teilung (Edit: Grundsätzlich sind es 3 Jahre, die können aber örtlich auf bis zu 10 Jahre angehoben werden).
    - Mieterhöhungen sind nur im gesetzlichen Rahmen möglich (dort 15% max. alle drei Jahre, max. bis zur Vergleichsmiete), aber vom Erwerber zu erwarten. Luxusmodernisierung (äh, Energiesparoptimierung) ist natürlich eine andere Geschichte.
    Geändert von kraut (20.09.2017 um 18:19 Uhr)
    Männer reden nicht über Gefühle - sie fahren damit vor.
    °lllllll°
    Viele Grüße, Dac

  3. #3
    Day-Date Avatar von shocktrooper
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    Gut so. Und die normale Kündigungsfrist von iirc 9 Monaten beginnt erst nach den 5 Jahren.
    Ciao, Sascha

    última estación - esperanza

  4. #4
    PREMIUM MEMBER Avatar von Doktor Krone
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    Super, besten Dank! Das wird ihr sehr helfen!
    Beste Grüße aus Hammer Melle

    Oliver


  5. #5
    Jetzt noch Mitglied in einem Mieterschutzbund zu werden, wäre auch noch eine Möglichkeit?
    Ich weiss nicht ab wann die für einen einstehen?
    Ein möglicher GdB wäre auch etwas hilfreich um Fristen verlängert zu bekommen.

  6. #6
    PREMIUM MEMBER Avatar von Doktor Krone
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    einer der Mieter ist im Mieterschutzbund, sagte mir meine - sehr erleichterte - Mutter gestern.

    Danke Euch sehr! Ich weiß, warum ich bevor ich überhaupt zu Google greife, hier in meinem Forum frage
    Beste Grüße aus Hammer Melle

    Oliver


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