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06.08.2005, 16:43 #1
Wer Auktion startet, muss auch verkaufen !!!
hier der Artikel im Original
Wer Auktion startet, muss auch verkaufen
Wer auf der Website von eBay eine Ware zur Versteigerung offeriert, gibt nach einem Urteil des Oberlandesgerichts Oldenburg ein bindendes Verkaufsangebot ohne Rücktrittsrecht ab. Das Gericht sprach in der gestern veröffentlichten Entscheidung einem Bieter Schadensersatz zu, nachdem der Besitzer eines Autos eine Internetauktion vorzeitig ohne Zuschlag gestoppt hatte.
Geld statt Auto
Für einen Gebrauchtwagen mit einem geschätzten Verkehrswert von 7000 Euro hatte der Bieter bei Abbruch der Versteigerung das Höchstgebot von 4550 Euro abgegeben. Der Besitzer des Wagens weigerte sich anschließend jedoch, das Auto für den gebotenen Preis herauszugeben. Nach dem Urteil muss er nun die Differenz zwischen Höchstgebot und Verkehrswert, also 2450 Euro, dem Bieter als Schadensersatz für entgangenen Gewinn auszahlen.
Vorzeitiges Auktionsende kein Schutz
Die Wirksamkeit eines Angebotes werde durch die nach den eBay-Grundsätzen mögliche vorzeitige Beendigung der Auktion nicht berührt, entschieden die Oldenburger Richter. Wer eine Ware bei eBay einstelle, erkläre schon zu diesem Zeitpunkt, dass er das höchste wirksame Gebot annehme (Aktenzeichen: 8 U 93/05).Ich bin immer für Sie da
Markus
"Ein Auto ist erst dann schnell genug, wenn man morgens davor steht und Angst hat es aufzuschließen" Walter Röhrl
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06.08.2005, 16:56 #2
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- 2.439
Was ist aber, wenn sich der Zustand des eingestellten Artikels
während der Dauer der Auktion verändert ? ? ? ? ?
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