Das ja wirklich unglaublich. :stupid:
Ich würde nicht sagen, dass der Gute die Interessen seines Arbeitgebers vertreten hat, denn schlechte publicity spricht sich ca. 4 mal öfters herum als gute Nachrichten.
Zum anderen: was interessiert mich als Kunde die hoteleigenen Vorgaben zur Auslastung - entschuldigung - aber eine Buchung ist m. E. ein Individualvertrag und nicht mehr.
Und überhaupt: derartige Bedingungen, ergo AGB's, müssen, damit sie gültig sein können erstmal bekannt sein sowie dann vereinbart oder akzeptiert werden.
Ebenso dürfen in den AGB's keine "überraschende Klausel" enthalten sein sonst sind sie bzw. der betreffende Punkt nichtig.
Ich denke, die 48 h Stornozeitraum sind schon a bisserl was überraschendes.
Ergebnis 1 bis 20 von 25
Baum-Darstellung
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02.08.2005, 01:43 #24.
Gruß joo
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