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  1. #21
    Freccione Avatar von gmt
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    das ist ärgerlich und eine sauerei zugleich...normalerweisekannst du bis 16 uhr am anreisetag kostenfrei stornieren...das hotel scheint es wohl nötig zu haben


    gmt is a member of the Porno Casting Team
    Neu!Neu!Neu! offenes Casting jeden Freitag
    911 Grüße Sascha

  2. #22
    das ist doch eindeutig geregelt, zumindest in dtld.

    miguel, erkundige dich nach deinen rechten, fertig. in dtld. können es hotels nicht selber entscheiden wie sie es wollen, es gibt richtlinien. am vortag dürfte es keine probleme geben...

    auch wenn du wie du sagst nicht die welt untergeht, ärgerlich ist es allemal...

    halt uns mal auf dem laufenden, das interessiert mich....

  3. #23
    Datejust-Gott Avatar von R.O. Lex
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    Wie versprochen hier ein Update:

    Ich habe da heute angerufen, hatte wieder den gleichen Mitarbeiter an der Strippe wie am Donnerstag, und es war ein einziges Herumgeeiere, Gewinsel und Gejammere. "Es tut mir ja leid, aber Sie müssen verstehen..." (was muß ich verstehen?), "wir sind ein kleines Haus, da schlägt der Ausfall jeder Buchung gleich durch..." (ja und, habe ich die Größe Ihres Hauses festgelegt?), "das ist nicht wie in einem Hlton mit 500 Zimmern..." (die haben aber auch schon mal 50 Stornierungen oder No-Shows an einem Tag), "verstehen Sie, wir müssen ausgebucht sein..." (wer will das nicht?), "wir haben so viele Anfragen und müssen sie ablehnen..." (komisch, ich habe eine Woche im voraus gebucht und hatte noch die Auswahl aus allen drei Zimmerkategorien; und warum machen Sie nicht eine Warteliste?), "wir haben ja versucht, das Zimmer noch zu verkaufen, aber es einfach nicht mehr losbekommen..." (das wäre ja noch schöner, mir die Nacht berechnen und das Zimmer ein zweites Mal verkaufen!), ...

    ...und dann kam es: "Und es gelten die Bedingungen des österreichischen Hotelverbandes, die sehen die Berechnung einer Nacht bei Stornierung innerhalb von 48 Stunden vor."

    Diese Bedingungen kenne ich leider nicht, kann das jemand hier bestätigen?

    Die Stornierungsbedingungen würden im übrigen mit jeder Reservierungsbestätigung per Fax oder Email auch versandt. Dumm nur, daß ich telefonisch reserviert hatte, auch keine Reservierungsbestätigung erbeten oder bekommen hatte und somit diese (wohl eher auf Pensionen in Sommerfrischen abgestellten) Bedinungen nie erhalten habe.

    Bis hierhin halte ich dem Angestellten zugute, die Interessen seines Arbeitgebers wacker vertreten zu haben. Doch auch auf meine Anregung, man könnte ja vielleicht eine Kulanzlösung finden (vielleicht die halbe Rate?), um nicht die Tür für alle Zeiten zuzuschlagen, kam nur eine Wiederholung dessen, was ich schon gehört hatte und Ihr oben gelesen habt. Und das halte ich für reichlich unprofessionell. Selbst mein direkter Hinweis, beim nächsten Mal gleich im Hilton zu buchen, bewirkte nicht mehr als ein (gehörtes) Schulterzucken.

    Nun gut, so soll es denn sein. Wenn sich jemand von Euch bemühen und mir einen Briefentwurf an die Direktion liefern mag, ich biete 25% Erfolgshonorar. Für mich is der Kas biß'n (wie der Bayer sagt). Und wenn Michael und die Wiener Fraktion wieder zu einem Treffen laden, dann werde ich bestimmt nach einer anderen Unterkunft Ausschau halten.

    Ach ja, wen es interessiert, a place to avoid: Hollmann Beletage
    Suche Rolex 1802 in Weißgold oder Platin https://www.r-l-x.de/forum/showthrea...=1#post7189356

  4. #24
    PREMIUM MEMBER Avatar von joo
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    5.848
    Das ja wirklich unglaublich. :stupid:

    Ich würde nicht sagen, dass der Gute die Interessen seines Arbeitgebers vertreten hat, denn schlechte publicity spricht sich ca. 4 mal öfters herum als gute Nachrichten.

    Zum anderen: was interessiert mich als Kunde die hoteleigenen Vorgaben zur Auslastung - entschuldigung - aber eine Buchung ist m. E. ein Individualvertrag und nicht mehr.

    Und überhaupt: derartige Bedingungen, ergo AGB's, müssen, damit sie gültig sein können erstmal bekannt sein sowie dann vereinbart oder akzeptiert werden.
    Ebenso dürfen in den AGB's keine "überraschende Klausel" enthalten sein sonst sind sie bzw. der betreffende Punkt nichtig.
    Ich denke, die 48 h Stornozeitraum sind schon a bisserl was überraschendes.
    .
    Gruß joo
    .


  5. #25
    Endgegner Avatar von Donluigi
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    47
    Hotelvertragsrecht Österreich

    Es handelt sich bei diesen Regelungen nur um unverbindliche Verbandsvorgaben, die keinerlei Gesetzescharakter haben.

    Ein bißchen kann ich den Hotelier verstehen. Meine Oldies haben ebenfalls ein Hotel mit 9 Zimmern und das mit den kurzfristigen Stornierungen IST ein Problem. Das ist halt immer eine Stilfrage, wie man damit umgeht, bei uns gibt es no-show Rechnungen nur dann, wenn der Gast ohne Abmeldung nicht kommt. Auch das passiert leider immer öfter.

    Das Hollmann gefällt mir vom Internetauftritt her übrigens sehr gut, Wien hat Stil.
    Beste Grüße, Tobias

    Orange Banane Apfel

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