Zitat Zitat von Berettameier Beitrag anzeigen
Und natürlich schützt Unwissenheit nicht vor Strafe und selbst wenn er wissentlich etwas aussitzen wollte (der erste bekannte 111-Deal), dann ist das nicht ok.
Doch. Unwissenheit schütz vor Strafe. Jedenfalls strafrechtlich, denn fahrlässigen Betrug kennt unser Rechtssystem nicht.
Nur glaube ich hier bei dem bisherigen Verlauf nicht so richtig daran......