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Richtig, der Zoll ist zuständig für die Kaffeesteuer, die bei der Veredelung von Bohnenkaffee zu Röstkaffee anfällt. Aktuell beträgt die Kaffeesteuer für ein Kilo Bohnenkaffee 2,19 Euro, für Instantkaffee 4,78 Euro.

Daher ist das Lager bzw. die Produktionsfläche in einen Teil für Rohkaffee und einen Teil für den Röstkaffee unterteilt. Hierzu braucht man dann vom Zoll die Genehmigung für das Steuerlager. Hat man keins, muss jede Röstung einzeln angemeldet und bezahlt werden, was für alle Beteiligten mit einem enormen Zusatzaufwand verbunden ist.
Lass mich raten: auf die Steuer kommt dann noch mal MwSt. On top . Ich will auch meinen eigenen Staat