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  1. #1
    PREMIUM MEMBER Avatar von Jubilado
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    Obwohl ich nicht verstehe, dass es für die Eltern des Jungen keinerlei Konsequenzen gibt.
    Bin aber auch kein Jurist.

  2. #2
    PREMIUM MEMBER Avatar von Signore Rossi
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    Zitat Zitat von TTR350 Beitrag anzeigen
    ...aber wohin geht die Tochter am Ende? Was passiert mit dem Sohn?
    Zitat Zitat von Jubilado Beitrag anzeigen
    Obwohl ich nicht verstehe, dass es für die Eltern des Jungen keinerlei Konsequenzen gibt.
    Mich hat das auch alles etwas ratlos zurückgelassen .
    Martin

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  3. #3
    Milgauss
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    Die Eltern können strafrechtlich nicht verfolgt werden gem. STGB § 258 (Strafvereitelung), Abs. 6. (Wer die Tat zugunsten eines Angehörigen begeht, ist straffrei). Wußte ich bisher auch nicht.
    Beim Sohn ist das Jugendamt involviert. Vorstellbar und wünschenswert wäre, vorzugsweise in Zusammenarbeit mit den Eltern, eine therapeutische Maßnahme. Eventuell mit vorheriger gutachterlichen Stellungnahme. Bei Weigerung der Eltern, eventuelle Beantragung familiengerichtlicher Entscheidung.
    As time goes by

    Gruß Rolf

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