In 7 Fällen hat das Landgericht Arnsberg jetzt geurteilt, dass die Kläger, die gegen Händler geklagt haben, ihre Fahrzeuge zurückgeben können. Klagen gegen die VW AG wurden vorläufig ruhend gestellt, da Vergleichsverfahren laufen.
Ohne ein Garantieversprechen des Herstellers würde ich das Update verweigern und den Rechtsweg beschreiten, auch wenn sich der Hersteller z. Zt. kulant zeigt.