Die Frage ist, Sascha, ob der Behördenleiter diese Veranstaltung unter
Dienstunfallschutz gestellt hat oder nicht. Er tut dies inder Regel audrücklich
bei den obligatorischen Tennis- oder Fußballturnieren der verschiedenen Dienststellen einer Behörde.
Findet die in Rede stehende Veranstaltung während der regulären
Dienstzeit ohne Abzug von Mehrdienst statt (sog. Dienstsport), wird sie mit großer Wahrscheinlichkeit unter Dienstunfallschutz stehen (natürlich nur, wenn gem Dienstanweisung ein "Übungsleiter" mit dabei war).
Wurde der Behördenleiter vorher(!) allerdings gar nicht um einen solchen Schutz ersucht, ist er hernach definitiv raus...!
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20.07.2005, 17:24 #9Schöne Grüße-"Butch" Friedel




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