Auf „erstes Risiko“ heißt: Eine Unterversicherung wird nicht angerechnet!
Beispiel: Du hast 100.000 Euro im Schließfach. 10.000 Euro sind versichert (bspw. über die Schließfachversicherung der Bank oder Deine Hausrat). Somit sind 10% der Summe versichert.
Sollte nun ein Teilschaden entstehen, also 8.000 Euro (Schaden durch Leitungswasser o.ä.), dann würden nach Anrechnung der Unterversicherung nur 10% des Schadens also 800 Euro entschädigt.
Bei einer Versicherung auf „erstes Risiko“ entfällt die Anrechnung der Unterversicherung!
Meines Wissens ist das bei den meisten entsprechenden Versicherungen der Fall.
Da ich aber kein Versicherungsfachmann bin, sollte lieber ein solcher dazu hier nochmal Stellung nehmen.
Bei mir kommt ein Mix fürs Schließfach zusammen...ein Teil über die Hausrat...ein Teil über die Schließfachversicherung der Bank (die automatisch durch die Miete gilt)...und ein Teil über eine spezielle Schließfachversicherung der Allianz...da alle auf erstes Risiko versichern, ist die Kombi kein Problem.
Wichtig ist zudem, ob der Neupreis oder der Zeitwert versichert ist. Ich habe mich für Neuwert entschieden.
VG, Thomas
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Baum-Darstellung
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29.01.2017, 18:35 #8Beste Grüße, uhrenfan_rolex
"Man reist nicht um anzukommen, sondern um zu reisen (J.W.v.Goethe)."
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Bankschließfach Versicherung
Von Sla im Forum Off TopicAntworten: 170Letzter Beitrag: 09.08.2019, 17:02
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