Zitat Zitat von andreas40 Beitrag anzeigen
Ich vermute mal, dass Mercedes im Zweifel ganz genau auslesen kann, inwiefern sich der Kunde an die Einfahrvorschriften gehalten hat.
Das funktioniert nicht so einfach. Die Werkstatt selber kann da gar nicht so viel auslesen, Spezialisten im Werk schon eher. Mir ist auch kein Fall bekannt, bei dem Garantieansprüche aufgrund Fehlverhalten während der Einfahrphase verwehrt wurden. Kann mich auch nicht entsinnen, dass die Einfahrempfehlungen Bestandteil der AGBs und Garantiebestimmungen sind.