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  1. #21
    Freccione Avatar von Terminator
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    Da Du ja scheinbar doch Mr. Oberschlau als Nachbarn hast, empfehle ich
    nächste Woche erstmal einen Eintritt im Haus- und Grudstückseigentümerverein !!

    Das Öl wird, wie schon erwähnt, vom Gemeinschaftskonto gezahlt, und
    am Ende der Heizperiode gemäss Zählerstand, o.ä., auf die einzelnen
    Einheiten umgelegt !!!!!!!

    Verdeutliche dies dem Verkäufer, und fechte den Streit evtl. per Anwalt aus.
    Oft kommst Du ohne diesen nicht aus !!Leider !

    Gruss

    Terminator
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  2. #22
    ehemaliges mitglied
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    Ich bin der Meinung wenn dieser Sachverhalt nicht explizit im Kaufvertrag geregelt ist hat dein VK keinen Anspruch

  3. #23
    Mil-Sub Avatar von Moehf
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    Ich habe ja auch ein Urteil und das Öl wurde aus der gemeinsamen Kasse bezahlt, die ich ja quasi als Käufer vom ehemaligen Besitzer mit übernommen habe. Also ist auch das Öl meines.
    Denn am Ende der Periode muss ich den Verbrauch ja nochmals bezahlen und die erste Füllung wurde beim Bau des Hauses von den 3 Parteien bezahlt also muss ich die ja nicht zweimal bezahlen, das wäre ja noch schöner, oder??

    Danke

    Manuel
    Viele Grüße, Manuel

  4. #24
    Luis
    Gast
    Was nicht im Notarvertrag steht wird auch nicht bezahlt. Würd ich einfach aussitzen, Juristisch dürfte er m.E. keine Grundlage haben...

  5. #25
    Orange Hand Avatar von orange
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    Gruß Florian

  6. #26
    ehemaliges mitglied
    Gast
    Ich habe zufällig heute mit einem Notar gesprochen.
    Dieser ist auch der meinung hier besteht seitens des VK keinerlei Forderungsrecht. Lass es einfach auf dich zukommen.

  7. #27
    Mil-Sub Avatar von Moehf
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    Vielen Dank. Ich hoffe, dass das dann auch der Rechtsanwalt des ehemaligen Besitzers erzählt, damit der Ruhe gibt.
    Das ist eben mein neuer Nachbar und da will ich Krach gleich zu Anfang vermeiden...allerdings werde ich auch sicher keine 700-1000 Euro für Öl bezahlen.


    Viele Grüße


    Manuel
    Viele Grüße, Manuel

  8. #28
    PREMIUM MEMBER Avatar von joo
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    Original von Moehf
    Ich habe ja auch ein Urteil und das Öl wurde aus der gemeinsamen Kasse bezahlt, die ich ja quasi als Käufer vom ehemaligen Besitzer mit übernommen habe. Also ist auch das Öl meines.
    Denn am Ende der Periode muss ich den Verbrauch ja nochmals bezahlen und die erste Füllung wurde beim Bau des Hauses von den 3 Parteien bezahlt also muss ich die ja nicht zweimal bezahlen, das wäre ja noch schöner, oder??

    Danke

    Manuel
    Ich will's mal so sagen: Das Heizöl weder Deins noch dem VK seins!
    Das Heizöl ist ein Verbrauchsgut und als solches angeschafft worden.

    Das Heizöl ist, unabhängig wieviel noch vorhanden ist, Eigentum der
    Eigentümergemeinschaft und wird als Betriebsmittel abgerechnet und
    dass ohne das hieraus (Handels-)Gewinne generiert werden.

    Vielleicht könnte es aber auch sein, dass Dein lieber Nachbar der Gemeinschaft
    anfangs einen Geldbetrag für den Kauf zur Verfügung gestellt und
    von daher glaubt er dass es sein Öl ist. In diesem Falle sollten erst
    einmal die alten Ansprüche aus Schulden/Krediten geklärt und getilgt werden.
    .
    Gruß joo
    .


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