Ich will's mal so sagen: Das Heizöl weder Deins noch dem VK seins!Original von Moehf
Ich habe ja auch ein Urteil und das Öl wurde aus der gemeinsamen Kasse bezahlt, die ich ja quasi als Käufer vom ehemaligen Besitzer mit übernommen habe. Also ist auch das Öl meines.
Denn am Ende der Periode muss ich den Verbrauch ja nochmals bezahlen und die erste Füllung wurde beim Bau des Hauses von den 3 Parteien bezahlt also muss ich die ja nicht zweimal bezahlen, das wäre ja noch schöner, oder??
Danke
Manuel
Das Heizöl ist ein Verbrauchsgut und als solches angeschafft worden.
Das Heizöl ist, unabhängig wieviel noch vorhanden ist, Eigentum der
Eigentümergemeinschaft und wird als Betriebsmittel abgerechnet und
dass ohne das hieraus (Handels-)Gewinne generiert werden.
Vielleicht könnte es aber auch sein, dass Dein lieber Nachbar der Gemeinschaft
anfangs einen Geldbetrag für den Kauf zur Verfügung gestellt und
von daher glaubt er dass es sein Öl ist. In diesem Falle sollten erst
einmal die alten Ansprüche aus Schulden/Krediten geklärt und getilgt werden.
				Ergebnis 1 bis 20 von 28
			
		Baum-Darstellung
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	15.08.2005, 23:58 #28.
Gruß joo
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