Ich bin der Meinung wenn dieser Sachverhalt nicht explizit im Kaufvertrag geregelt ist hat dein VK keinen Anspruch
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14.08.2005, 20:01 #21
Da Du ja scheinbar doch Mr. Oberschlau als Nachbarn hast, empfehle ich
nächste Woche erstmal einen Eintritt im Haus- und Grudstückseigentümerverein !!
Das Öl wird, wie schon erwähnt, vom Gemeinschaftskonto gezahlt, und
am Ende der Heizperiode gemäss Zählerstand, o.ä., auf die einzelnen
Einheiten umgelegt !!!!!!!
Verdeutliche dies dem Verkäufer, und fechte den Streit evtl. per Anwalt aus.
Oft kommst Du ohne diesen nicht aus !!Leider !
Gruss
Terminatorhttp://tinypic.com/i6mjab.gif
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14.08.2005, 20:03 #22ehemaliges mitgliedGast
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14.08.2005, 20:08 #23
Ich habe ja auch ein Urteil und das Öl wurde aus der gemeinsamen Kasse bezahlt, die ich ja quasi als Käufer vom ehemaligen Besitzer mit übernommen habe. Also ist auch das Öl meines.
Denn am Ende der Periode muss ich den Verbrauch ja nochmals bezahlen und die erste Füllung wurde beim Bau des Hauses von den 3 Parteien bezahlt also muss ich die ja nicht zweimal bezahlen, das wäre ja noch schöner, oder??
Danke
ManuelViele Grüße, Manuel
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14.08.2005, 20:21 #24LuisGast
Was nicht im Notarvertrag steht wird auch nicht bezahlt. Würd ich einfach aussitzen, Juristisch dürfte er m.E. keine Grundlage haben...
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14.08.2005, 21:42 #25Gruß Florian
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15.08.2005, 12:03 #26ehemaliges mitgliedGast
Ich habe zufällig heute mit einem Notar gesprochen.
Dieser ist auch der meinung hier besteht seitens des VK keinerlei Forderungsrecht. Lass es einfach auf dich zukommen.
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15.08.2005, 12:07 #27
Vielen Dank. Ich hoffe, dass das dann auch der Rechtsanwalt des ehemaligen Besitzers erzählt, damit der Ruhe gibt.
Das ist eben mein neuer Nachbar und da will ich Krach gleich zu Anfang vermeiden...allerdings werde ich auch sicher keine 700-1000 Euro für Öl bezahlen.
Viele Grüße
ManuelViele Grüße, Manuel
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15.08.2005, 23:58 #28Original von Moehf
Ich habe ja auch ein Urteil und das Öl wurde aus der gemeinsamen Kasse bezahlt, die ich ja quasi als Käufer vom ehemaligen Besitzer mit übernommen habe. Also ist auch das Öl meines.
Denn am Ende der Periode muss ich den Verbrauch ja nochmals bezahlen und die erste Füllung wurde beim Bau des Hauses von den 3 Parteien bezahlt also muss ich die ja nicht zweimal bezahlen, das wäre ja noch schöner, oder??
Danke
Manuel
Das Heizöl ist ein Verbrauchsgut und als solches angeschafft worden.
Das Heizöl ist, unabhängig wieviel noch vorhanden ist, Eigentum der
Eigentümergemeinschaft und wird als Betriebsmittel abgerechnet und
dass ohne das hieraus (Handels-)Gewinne generiert werden.
Vielleicht könnte es aber auch sein, dass Dein lieber Nachbar der Gemeinschaft
anfangs einen Geldbetrag für den Kauf zur Verfügung gestellt und
von daher glaubt er dass es sein Öl ist. In diesem Falle sollten erst
einmal die alten Ansprüche aus Schulden/Krediten geklärt und getilgt werden..
Gruß joo
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