Was soll das sein Manuel?Original von Moehf
........... so wie z.B. die Einzahlungen in die Hauskasse?
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17.07.2005, 17:06 #1
Beim Wohnungskauf Rest-Heizöl bezahlen??
Hallo zusammen,
ich habe mir eine Wohnung gekauft. Der VK ist echt nett hat aber erzählt, dass wir mit der Restzahlung auch dann das noch übrige Heizöl verrechnen würden.
Muss ich das übrige Heizöl bezahlen oder gehört das mit dem Kauf der Wohnung mir, so wie z.B. die Einzahlungen in die Hauskasse?
Vielen Dank
ManuelViele Grüße, Manuel
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17.07.2005, 17:30 #2
RE: Beim Wohnungskauf Rest-Heizöl bezahlen??
Michael
"If the world isn`t made for joy, it is made in vain" Shelton P. (Chavin de Huantar)
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17.07.2005, 17:33 #3
RE: Beim Wohnungskauf Rest-Heizöl bezahlen??
Original von Passion
Original von Moehf
........... so wie z.B. die Einzahlungen in die Hauskasse?
Viele Grüße, Manuel
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17.07.2005, 17:41 #4
nicht dass das Heizöl am Ende wertvoller ist als die Hütte.....
Gruß
Stefan
Im Knast bringt es nichts, mit dem Rücken zur Wand zu liegen, wenn man mit offenem Mund schläft
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17.07.2005, 17:51 #5LuisGast
RE: Beim Wohnungskauf Rest-Heizöl bezahlen??
Original von Moehf
Hallo zusammen,
ich habe mir eine Wohnung gekauft. Der VK ist echt nett hat aber erzählt, dass wir mit der Restzahlung auch dann das noch übrige Heizöl verrechnen würden.
Muss ich das übrige Heizöl bezahlen oder gehört das mit dem Kauf der Wohnung mir, so wie z.B. die Einzahlungen in die Hauskasse?
Vielen Dank
Manuel
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17.07.2005, 17:51 #6
btw.
dann soll er das Zeugs doch abpumpen lassen, das kost ein SaugeldGruß
Stefan
Im Knast bringt es nichts, mit dem Rücken zur Wand zu liegen, wenn man mit offenem Mund schläft
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17.07.2005, 17:54 #7
Das müß ihr doch vorher abgeklärt haben
Wenn nicht, müßt ihr euch halt einigen!!!Gruß: Michael (Er kennt nur Beute keine Feinde)
„Ich habe es schon oft versucht, aber erst einmal eine Fliege mit einem Dart erwischt. Die hatte aber auch Pech.
Die saß auf meiner Dartscheibe im Wohnzimmer. Genau in der Triple-20.“
Phil Taylor "The Power"
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17.07.2005, 17:57 #8Original von Insoman
nicht dass das Heizöl am Ende wertvoller ist als die Hütte.....
sollte schon im Kaufpreis drin sein, da der VK ja schon dafür Wohngeld / Rücklagen / NK bezahlt hat - normalerweise rechnet man es ein, wie z.B. Sonderumlagen der kommenden Jahre (damit Du nicht aus allen Wolken fällst; oder Deine Finanzierung platzt)
Sollte dieses natürlich nicht im Kaufpreis der W. drin sein, musst Du seinen Anteil am WEG-Eigentum übernehmen;
wie z.B. Straßen- und Treppenhausreinigung, hausmeister, etc. (laufende Kosten) - Heizöl (Kosten, die schon in der Vergangenheit eingetreten sind - Du aber noch davon profitierst)
Also verhandeln - und beeilen, der Preis steigt minütlichIch bin immer für Sie da
Markus
"Ein Auto ist erst dann schnell genug, wenn man morgens davor steht und Angst hat es aufzuschließen" Walter Röhrl
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17.07.2005, 18:59 #9
Danke für die Rückmeldungen.
Es gibt ja dieses Hausgeld. Da hat der VK auch schon eingezahlt, das gehört jetzt auf jeden Fall mir. Im Notarvertrag steht nur was drin von Zubehör usw...Heizöl ist nicht explizit aufgeführt. Wenn allerdings wohl das jetzt noch im Tank befindliche Heizöl vom VK über das Hausgeld bezahlt wurde, dann gehört es dann wohl auch mir.
In der Wohnung sind aber wohl 3 Tanks, für jede WE 1 Tank und ich bin mir eben nicht sicher, ob schon vorhandenes Heizöl zur Wohnung gehört, so wie z.B. das Bad oder eben die bereits in die Hauskasse einbezahlten Beträge.
Wenn er was dafür verlangt, dann zieh ich einfach mal 500 Euro für das Abpumpen ab
Gibt es da keine generelle Regelung. Im Notarvertrag steht dazu wirklich Nix, aber für die vom VK gezahlten Beträge in die Hauskasse steht da auch nix drin und ich muss auch Nichts nachzahlen.
Danke
ManuelViele Grüße, Manuel
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17.07.2005, 19:06 #10Original von Moehf
Danke für die Rückmeldungen.
Es gibt ja dieses Hausgeld. Da hat der VK auch schon eingezahlt, das gehört jetzt auf jeden Fall mir.
loool....es gehört der eigentümergemeinschaft
gmt is a member of the Porno Casting Team
Neu!Neu!Neu! offenes Casting jeden Freitag
911 Grüße Sascha
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17.07.2005, 19:14 #11ehemaliges mitgliedGastOriginal von Moehf
Danke für die Rückmeldungen.
Es gibt ja dieses Hausgeld. Da hat der VK auch schon eingezahlt, das gehört jetzt auf jeden Fall mir. Im Notarvertrag steht nur was drin von Zubehör usw...Heizöl ist nicht explizit aufgeführt. Wenn allerdings wohl das jetzt noch im Tank befindliche Heizöl vom VK über das Hausgeld bezahlt wurde, dann gehört es dann wohl auch mir.
In der Wohnung sind aber wohl 3 Tanks, für jede WE 1 Tank und ich bin mir eben nicht sicher, ob schon vorhandenes Heizöl zur Wohnung gehört, so wie z.B. das Bad oder eben die bereits in die Hauskasse einbezahlten Beträge.
Wenn er was dafür verlangt, dann zieh ich einfach mal 500 Euro für das Abpumpen ab
Gibt es da keine generelle Regelung. Im Notarvertrag steht dazu wirklich Nix, aber für die vom VK gezahlten Beträge in die Hauskasse steht da auch nix drin und ich muss auch Nichts nachzahlen.
Danke
Manuel
so wie du dies Schilderst, müssten auch drei Heizanlagen vorhanden sein ansonsten kann der tatsächliche Verbrauch über die Wohnung gelittert nicht nachweisbar sein.
ich denke hier wird über wärmezähler warmwasserdurchlaufzähler usw eine jahres verbrauchsberechnung getätigt und diese am ende des jahres über die umlage zur abrechnung gebracht.
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17.07.2005, 19:59 #12Original von R.H.
Original von Moehf
Danke für die Rückmeldungen.
Es gibt ja dieses Hausgeld. Da hat der VK auch schon eingezahlt, das gehört jetzt auf jeden Fall mir. Im Notarvertrag steht nur was drin von Zubehör usw...Heizöl ist nicht explizit aufgeführt. Wenn allerdings wohl das jetzt noch im Tank befindliche Heizöl vom VK über das Hausgeld bezahlt wurde, dann gehört es dann wohl auch mir.
In der Wohnung sind aber wohl 3 Tanks, für jede WE 1 Tank und ich bin mir eben nicht sicher, ob schon vorhandenes Heizöl zur Wohnung gehört, so wie z.B. das Bad oder eben die bereits in die Hauskasse einbezahlten Beträge.
Wenn er was dafür verlangt, dann zieh ich einfach mal 500 Euro für das Abpumpen ab
Gibt es da keine generelle Regelung. Im Notarvertrag steht dazu wirklich Nix, aber für die vom VK gezahlten Beträge in die Hauskasse steht da auch nix drin und ich muss auch Nichts nachzahlen.
Danke
Manuel
so wie du dies Schilderst, müssten auch drei Heizanlagen vorhanden sein ansonsten kann der tatsächliche Verbrauch über die Wohnung gelittert nicht nachweisbar sein.
ich denke hier wird über wärmezähler warmwasserdurchlaufzähler usw eine jahres verbrauchsberechnung getätigt und diese am ende des jahres über die umlage zur abrechnung gebracht.oder stimmt das nicht. Ich werde mal fragen. Wenn das Öl aus der Gemeinschaftskasse gekauft wurde, dann müsste es ja ergo auch mit zur Wohnung gehören, oder?
gmt
Lol, ja mir gehört dann natürlich nur sein bereits eingezahlter AnteilViele Grüße, Manuel
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17.07.2005, 20:03 #13ehemaliges mitgliedGast
[quote]Original von Moehf
Ja, es gibt Wärmezähler, d.h. das Öl gehört jetzt auch mir, ich bin der Ölscheichoder stimmt das nicht. Ich werde mal fragen. Wenn das Öl aus der Gemeinschaftskasse gekauft wurde, dann müsste es ja ergo auch mit zur Wohnung gehören, oder?
gmt
Lol, ja mir gehört dann natürlich nur sein bereits eingezahlter Anteil
Somit bist Du der Ölscheich
Lol, ja mir gehört dann natürlich nur sein bereits eingezahlter Anteil
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17.07.2005, 20:11 #14Lol, ja mir gehört dann natürlich nur sein bereits eingezahlter Anteil
So richtig nun auch wieder nicht, du hast keinen Rechtsanspruch auf das Geld, es befindet sich im Besitz der eigentümergemeinschaft
Aber das mit dem Öl hat mir sehr geholfen, da habe ich noch ein Verhandlungsargument, da ich noch ein paar Dinge von ihm übernehmen will :twisted:Viele Grüße, Manuel
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17.07.2005, 22:30 #15
Grundsätzlich:
Das Öl gehört der Eigentümergemeinschaft, von deren konto auch die
Rechnung bezahlt wurde.
Der Verwalter legt nach dem Ablesen der Zählerstände/ISTA Röhrchen o.ä, den (fast!) genauen Verbrauch zzgl. Quadratmeterpauschale um !!
Rest bleibt im Tank, und es wird wieder nachgefüllt !!
Getrennte Heizungen sind mir nur bei Gasetagenheizungen bekannt.
Aber man lernt ja immer wieder dazu !!!!
Falls Dein Verkäufer schon jetzt einen auf superschlauen Oberlehrer,bzw.Korinthen*****r, macht VORSICHT !!!!!!.
Alle Vereinbarungen zur Übernahme schriftlich, und nimm Deine Frau mit !!
Gruss
Terminatorhttp://tinypic.com/i6mjab.gif
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17.07.2005, 23:22 #16Original von Moehf
...
In der Wohnung sind aber wohl 3 Tanks, für jede WE 1 Tank und ich bin mir eben nicht sicher, ob schon vorhandenes Heizöl zur Wohnung gehört, so wie z.B. das Bad oder eben die bereits in die Hauskasse einbezahlten Beträge.
...
Manuel
Sicher nicht, eher doch im Gemeinschaftseigentum, im Keller.
Manuel, frag doch einfach mal wer das Heizöl bezahlt hat und wie diese Position verrechnet wird.
Ich denke dann wird man sehr schnelle sehen wem's gehört und ob Du ablösen musst..
Gruß joo
.
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18.07.2005, 07:46 #17
oder einfach mal googlen
http://www.lbs.de/microsite-presse/r...chiv-1999/hausGruß
Stefan
Im Knast bringt es nichts, mit dem Rücken zur Wand zu liegen, wenn man mit offenem Mund schläft
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18.07.2005, 07:52 #18
- Registriert seit
- 10.07.2005
- Beiträge
- 36
Ich sehe das so wie die Rücklagen die die Eigentümergemeinschaft bildet. Die kaufst du ja auch nicht anteilig von Deinem Vorgänger mit, sondern bekommst Sie beim Kauf der Wohnung dazu.
rover
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18.07.2005, 09:19 #19
Vielen Dank
Insoman
Ich habe gegoogelt wie blöd aber nix dazu gefunden. Das war aber genau das, was ich gesucht hatte, danke!
Bernhard
Der VK ist sehr o.k. ist ja dann auch schließlich mein neuer Nachbar. Er wusste das auch nicht so genau und ich werde ja auch erst in 3 Wochen beim Einzug den Rest zahlen, deswegen kann da nix mehr passieren.
Es geht da ja auch nicht um 50.000 Liter Öl aber lieber spar ich mir diese paar Hundert euro und kauf mir eine Uhr dafür oder versauf es selber anstatt dass es die Heizung macht
Ich werde nun auch noch schnell bei der Verwalterin abklären, ob das Öl aus der Gemeinschaftskasse bezahlt wurde, wovon ich ausgehe.
Die Bude hat zwar 3 Tanks (im Keller) aber das ist wohl normal und der Verbrauch wird über Wärmezähler abgerechnet.
Viele Grüße
ManuelViele Grüße, Manuel
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14.08.2005, 19:36 #20
Also der VK macht nun doch Stress...
Habe die Bude jetzt komplett gekauft und die Eigentümergemeinschaft hat vor 8 Tagen die Tanks gefüllt.
Nun kommt der ehemalige Besitzer und meint, ich müsste einen Erstanteil bezahlen.
Er sagt, dass ich als Besitzer ja auch beim Bau eines Hauses zuerst Öl einkaufen müsste und dass das hier dasselbe wäre...
Das kann ja wohl nicht sein, denn schließlich hat er ja bereits beim Bau des Hauses den ersten Anteil bezahlt und die Füllung ist nun aus der Gemeinschaftskasse bezahlt worden.
Dass ich keine Nachzahlungen in die Gemeinschaftskasse machen muss ist ja wohl unstrittig, oder? Hat mir da vielleicht noch jemand ein Urteil und kann mir das juristisch formulieren. Dann werf ich das dem VK ein und er hat hoffentlich seinen Frieden.
Denn so wie es ausschaut, will er wohl direkt von mir den Anteil und das kann ja schon gar nicht sein, denn sonst bezahle ich ja zweimal für das Öl. Ich kaufe es jetzt und mache Vorauszahlungen für die nächste Füllung.
Jetzt brauch ich nochmals ein schönes Urteil und juristische Fachbegriffe, um den VK zu überzeugen.
Danke
ManuelViele Grüße, Manuel
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