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  1. #1

    Beim Wohnungskauf Rest-Heizöl bezahlen??

    Hallo zusammen,

    ich habe mir eine Wohnung gekauft. Der VK ist echt nett hat aber erzählt, dass wir mit der Restzahlung auch dann das noch übrige Heizöl verrechnen würden.

    Muss ich das übrige Heizöl bezahlen oder gehört das mit dem Kauf der Wohnung mir, so wie z.B. die Einzahlungen in die Hauskasse?


    Vielen Dank


    Manuel
    Viele Grüße, Manuel

  2. #2
    E X P L O R E R Avatar von Passion
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    RE: Beim Wohnungskauf Rest-Heizöl bezahlen??

    Original von Moehf
    ........... so wie z.B. die Einzahlungen in die Hauskasse?
    Was soll das sein Manuel?
    Michael

    "If the world isn`t made for joy, it is made in vain" Shelton P. (Chavin de Huantar)

  3. #3
    Mil-Sub Avatar von Moehf
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    RE: Beim Wohnungskauf Rest-Heizöl bezahlen??

    Original von Passion
    Original von Moehf
    ........... so wie z.B. die Einzahlungen in die Hauskasse?
    Was soll das sein Manuel?
    Keine Ahnung wie man das nennt. Ich glaube Hausgeld oder was auch immer. Da kann er von mir ja auch keine Nachzahlung seiner Einzahlungen verlangen, sondern die gehen dann auf mich über...oder so ähnlich
    Viele Grüße, Manuel

  4. #4
    Mil-Sub Avatar von Insoman
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    nicht dass das Heizöl am Ende wertvoller ist als die Hütte.....
    Gruß
    Stefan


    Im Knast bringt es nichts, mit dem Rücken zur Wand zu liegen, wenn man mit offenem Mund schläft

  5. #5
    Luis
    Gast

    RE: Beim Wohnungskauf Rest-Heizöl bezahlen??

    Original von Moehf
    Hallo zusammen,

    ich habe mir eine Wohnung gekauft. Der VK ist echt nett hat aber erzählt, dass wir mit der Restzahlung auch dann das noch übrige Heizöl verrechnen würden.

    Muss ich das übrige Heizöl bezahlen oder gehört das mit dem Kauf der Wohnung mir, so wie z.B. die Einzahlungen in die Hauskasse?


    Vielen Dank


    Manuel
    in dem Vetrag der beim Notar abgeschlossen wurde, sollte alles drin stehen....

  6. #6
    Mil-Sub Avatar von Insoman
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    btw.

    dann soll er das Zeugs doch abpumpen lassen, das kost ein Saugeld
    Gruß
    Stefan


    Im Knast bringt es nichts, mit dem Rücken zur Wand zu liegen, wenn man mit offenem Mund schläft

  7. #7
    Mil-Sub Avatar von miboroco
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    Das müß ihr doch vorher abgeklärt haben
    Wenn nicht, müßt ihr euch halt einigen!!!
    Gruß: Michael (Er kennt nur Beute keine Feinde)
    „Ich habe es schon oft versucht, aber erst einmal eine Fliege mit einem Dart erwischt. Die hatte aber auch Pech.
    Die saß auf meiner Dartscheibe im Wohnzimmer. Genau in der Triple-20.“
    Phil Taylor "The Power"

  8. #8
    Geprüftes Mitglied Avatar von Maga
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    aus dem schönen Baden
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    Original von Insoman
    nicht dass das Heizöl am Ende wertvoller ist als die Hütte.....
    zur Zeit schon - und es wird immer teurer.

    sollte schon im Kaufpreis drin sein, da der VK ja schon dafür Wohngeld / Rücklagen / NK bezahlt hat - normalerweise rechnet man es ein, wie z.B. Sonderumlagen der kommenden Jahre (damit Du nicht aus allen Wolken fällst; oder Deine Finanzierung platzt )

    Sollte dieses natürlich nicht im Kaufpreis der W. drin sein, musst Du seinen Anteil am WEG-Eigentum übernehmen;

    wie z.B. Straßen- und Treppenhausreinigung, hausmeister, etc. (laufende Kosten) - Heizöl (Kosten, die schon in der Vergangenheit eingetreten sind - Du aber noch davon profitierst )

    Also verhandeln - und beeilen, der Preis steigt minütlich
    Ich bin immer für Sie da
    Markus

    "Ein Auto ist erst dann schnell genug, wenn man morgens davor steht und Angst hat es aufzuschließen" Walter Röhrl

  9. #9
    Mil-Sub Avatar von Moehf
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    Danke für die Rückmeldungen.

    Es gibt ja dieses Hausgeld. Da hat der VK auch schon eingezahlt, das gehört jetzt auf jeden Fall mir. Im Notarvertrag steht nur was drin von Zubehör usw...Heizöl ist nicht explizit aufgeführt. Wenn allerdings wohl das jetzt noch im Tank befindliche Heizöl vom VK über das Hausgeld bezahlt wurde, dann gehört es dann wohl auch mir.

    In der Wohnung sind aber wohl 3 Tanks, für jede WE 1 Tank und ich bin mir eben nicht sicher, ob schon vorhandenes Heizöl zur Wohnung gehört, so wie z.B. das Bad oder eben die bereits in die Hauskasse einbezahlten Beträge.
    Wenn er was dafür verlangt, dann zieh ich einfach mal 500 Euro für das Abpumpen ab

    Gibt es da keine generelle Regelung. Im Notarvertrag steht dazu wirklich Nix, aber für die vom VK gezahlten Beträge in die Hauskasse steht da auch nix drin und ich muss auch Nichts nachzahlen.

    Danke


    Manuel
    Viele Grüße, Manuel

  10. #10
    Freccione Avatar von gmt
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    Original von Moehf
    Danke für die Rückmeldungen.

    Es gibt ja dieses Hausgeld. Da hat der VK auch schon eingezahlt, das gehört jetzt auf jeden Fall mir.

    loool....es gehört der eigentümergemeinschaft


    gmt is a member of the Porno Casting Team
    Neu!Neu!Neu! offenes Casting jeden Freitag
    911 Grüße Sascha

  11. #11
    ehemaliges mitglied
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    Original von Moehf
    Danke für die Rückmeldungen.

    Es gibt ja dieses Hausgeld. Da hat der VK auch schon eingezahlt, das gehört jetzt auf jeden Fall mir. Im Notarvertrag steht nur was drin von Zubehör usw...Heizöl ist nicht explizit aufgeführt. Wenn allerdings wohl das jetzt noch im Tank befindliche Heizöl vom VK über das Hausgeld bezahlt wurde, dann gehört es dann wohl auch mir.

    In der Wohnung sind aber wohl 3 Tanks, für jede WE 1 Tank und ich bin mir eben nicht sicher, ob schon vorhandenes Heizöl zur Wohnung gehört, so wie z.B. das Bad oder eben die bereits in die Hauskasse einbezahlten Beträge.
    Wenn er was dafür verlangt, dann zieh ich einfach mal 500 Euro für das Abpumpen ab

    Gibt es da keine generelle Regelung. Im Notarvertrag steht dazu wirklich Nix, aber für die vom VK gezahlten Beträge in die Hauskasse steht da auch nix drin und ich muss auch Nichts nachzahlen.

    Danke


    Manuel
    Also das dürfte ja wohl nicht so sein

    so wie du dies Schilderst, müssten auch drei Heizanlagen vorhanden sein ansonsten kann der tatsächliche Verbrauch über die Wohnung gelittert nicht nachweisbar sein.
    ich denke hier wird über wärmezähler warmwasserdurchlaufzähler usw eine jahres verbrauchsberechnung getätigt und diese am ende des jahres über die umlage zur abrechnung gebracht.

  12. #12
    Mil-Sub Avatar von Moehf
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    Original von R.H.
    Original von Moehf
    Danke für die Rückmeldungen.

    Es gibt ja dieses Hausgeld. Da hat der VK auch schon eingezahlt, das gehört jetzt auf jeden Fall mir. Im Notarvertrag steht nur was drin von Zubehör usw...Heizöl ist nicht explizit aufgeführt. Wenn allerdings wohl das jetzt noch im Tank befindliche Heizöl vom VK über das Hausgeld bezahlt wurde, dann gehört es dann wohl auch mir.

    In der Wohnung sind aber wohl 3 Tanks, für jede WE 1 Tank und ich bin mir eben nicht sicher, ob schon vorhandenes Heizöl zur Wohnung gehört, so wie z.B. das Bad oder eben die bereits in die Hauskasse einbezahlten Beträge.
    Wenn er was dafür verlangt, dann zieh ich einfach mal 500 Euro für das Abpumpen ab

    Gibt es da keine generelle Regelung. Im Notarvertrag steht dazu wirklich Nix, aber für die vom VK gezahlten Beträge in die Hauskasse steht da auch nix drin und ich muss auch Nichts nachzahlen.

    Danke


    Manuel
    Also das dürfte ja wohl nicht so sein

    so wie du dies Schilderst, müssten auch drei Heizanlagen vorhanden sein ansonsten kann der tatsächliche Verbrauch über die Wohnung gelittert nicht nachweisbar sein.
    ich denke hier wird über wärmezähler warmwasserdurchlaufzähler usw eine jahres verbrauchsberechnung getätigt und diese am ende des jahres über die umlage zur abrechnung gebracht.
    Ja, es gibt Wärmezähler, d.h. das Öl gehört jetzt auch mir, ich bin der Ölscheich oder stimmt das nicht. Ich werde mal fragen. Wenn das Öl aus der Gemeinschaftskasse gekauft wurde, dann müsste es ja ergo auch mit zur Wohnung gehören, oder?

    gmt
    Lol, ja mir gehört dann natürlich nur sein bereits eingezahlter Anteil
    Viele Grüße, Manuel

  13. #13
    ehemaliges mitglied
    Gast
    [quote]Original von Moehf
    Ja, es gibt Wärmezähler, d.h. das Öl gehört jetzt auch mir, ich bin der Ölscheich oder stimmt das nicht. Ich werde mal fragen. Wenn das Öl aus der Gemeinschaftskasse gekauft wurde, dann müsste es ja ergo auch mit zur Wohnung gehören, oder?

    gmt
    Lol, ja mir gehört dann natürlich nur sein bereits eingezahlter Anteil
    Definitiv ja. Das Öl gehört Dir bzw der Eigentümergemeinschaft.
    Somit bist Du der Ölscheich

    Lol, ja mir gehört dann natürlich nur sein bereits eingezahlter Anteil
    So richtig nun auch wieder nicht, du hast keinen Rechtsanspruch auf das Geld, es befindet sich im Besitz der eigentümergemeinschaft

  14. #14
    Mil-Sub Avatar von Moehf
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    Lol, ja mir gehört dann natürlich nur sein bereits eingezahlter Anteil
    So richtig nun auch wieder nicht, du hast keinen Rechtsanspruch auf das Geld, es befindet sich im Besitz der eigentümergemeinschaft
    O.k. aber prinzipiell geht es ja nur darum, dass ich nicht seinen Anteil nachzahlen oder ablösen muss. Ich zahle eben weiter ein und das Geld wird ja auch nur mit meiner Zustimmung verteilt.

    Aber das mit dem Öl hat mir sehr geholfen, da habe ich noch ein Verhandlungsargument, da ich noch ein paar Dinge von ihm übernehmen will :twisted:
    Viele Grüße, Manuel

  15. #15
    Freccione Avatar von Terminator
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    Grundsätzlich:

    Das Öl gehört der Eigentümergemeinschaft, von deren konto auch die
    Rechnung bezahlt wurde.
    Der Verwalter legt nach dem Ablesen der Zählerstände/ISTA Röhrchen o.ä, den (fast!) genauen Verbrauch zzgl. Quadratmeterpauschale um !!

    Rest bleibt im Tank, und es wird wieder nachgefüllt !!

    Getrennte Heizungen sind mir nur bei Gasetagenheizungen bekannt.
    Aber man lernt ja immer wieder dazu !!!!

    Falls Dein Verkäufer schon jetzt einen auf superschlauen Oberlehrer,bzw.Korinthen*****r, macht VORSICHT !!!!!!.

    Alle Vereinbarungen zur Übernahme schriftlich, und nimm Deine Frau mit !!

    Gruss

    Terminator
    http://tinypic.com/i6mjab.gif

  16. #16
    PREMIUM MEMBER Avatar von joo
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    Original von Moehf
    ...
    In der Wohnung sind aber wohl 3 Tanks, für jede WE 1 Tank und ich bin mir eben nicht sicher, ob schon vorhandenes Heizöl zur Wohnung gehört, so wie z.B. das Bad oder eben die bereits in die Hauskasse einbezahlten Beträge.
    ...
    Manuel
    ???
    Sicher nicht, eher doch im Gemeinschaftseigentum, im Keller.

    Manuel, frag doch einfach mal wer das Heizöl bezahlt hat und wie diese Position verrechnet wird.
    Ich denke dann wird man sehr schnelle sehen wem's gehört und ob Du ablösen musst.
    .
    Gruß joo
    .


  17. #17
    Mil-Sub Avatar von Insoman
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    Gruß
    Stefan


    Im Knast bringt es nichts, mit dem Rücken zur Wand zu liegen, wenn man mit offenem Mund schläft

  18. #18
    Oyster
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    Ich sehe das so wie die Rücklagen die die Eigentümergemeinschaft bildet. Die kaufst du ja auch nicht anteilig von Deinem Vorgänger mit, sondern bekommst Sie beim Kauf der Wohnung dazu.

    rover

  19. #19
    Mil-Sub Avatar von Moehf
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    Vielen Dank

    Insoman
    Ich habe gegoogelt wie blöd aber nix dazu gefunden. Das war aber genau das, was ich gesucht hatte, danke!

    Bernhard
    Der VK ist sehr o.k. ist ja dann auch schließlich mein neuer Nachbar. Er wusste das auch nicht so genau und ich werde ja auch erst in 3 Wochen beim Einzug den Rest zahlen, deswegen kann da nix mehr passieren.
    Es geht da ja auch nicht um 50.000 Liter Öl aber lieber spar ich mir diese paar Hundert euro und kauf mir eine Uhr dafür oder versauf es selber anstatt dass es die Heizung macht


    Ich werde nun auch noch schnell bei der Verwalterin abklären, ob das Öl aus der Gemeinschaftskasse bezahlt wurde, wovon ich ausgehe.
    Die Bude hat zwar 3 Tanks (im Keller ) aber das ist wohl normal und der Verbrauch wird über Wärmezähler abgerechnet.


    Viele Grüße


    Manuel
    Viele Grüße, Manuel

  20. #20
    Mil-Sub Avatar von Moehf
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    Also der VK macht nun doch Stress...

    Habe die Bude jetzt komplett gekauft und die Eigentümergemeinschaft hat vor 8 Tagen die Tanks gefüllt.
    Nun kommt der ehemalige Besitzer und meint, ich müsste einen Erstanteil bezahlen.
    Er sagt, dass ich als Besitzer ja auch beim Bau eines Hauses zuerst Öl einkaufen müsste und dass das hier dasselbe wäre...
    Das kann ja wohl nicht sein, denn schließlich hat er ja bereits beim Bau des Hauses den ersten Anteil bezahlt und die Füllung ist nun aus der Gemeinschaftskasse bezahlt worden.
    Dass ich keine Nachzahlungen in die Gemeinschaftskasse machen muss ist ja wohl unstrittig, oder? Hat mir da vielleicht noch jemand ein Urteil und kann mir das juristisch formulieren. Dann werf ich das dem VK ein und er hat hoffentlich seinen Frieden.

    Denn so wie es ausschaut, will er wohl direkt von mir den Anteil und das kann ja schon gar nicht sein, denn sonst bezahle ich ja zweimal für das Öl. Ich kaufe es jetzt und mache Vorauszahlungen für die nächste Füllung.

    Jetzt brauch ich nochmals ein schönes Urteil und juristische Fachbegriffe, um den VK zu überzeugen.

    Danke

    Manuel
    Viele Grüße, Manuel

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