Auch ich kenne ehemaligen Kollegen, die bei einem Jobwechsel bis zu € 10.000,- Euro aufgrund der Extras bei Ihren Dienstwagen zurückzahlen mussten bzw. die letzten Monate kein Gehalt mehr bekamen. Im Falle einer Abwerbung, kann man versuchen, den neuen Arbeitgeber in die Pflicht zu nehmen. Je nach Wichtigkeit der Position zahlt der neue Arbeitgeber einmalig eine Entschädigung für solche und ähnliche Fälle (z. B. auch für entgangene Provisionen und Boni, Weihnachtsgeld, Umzugskosten, Möbel, etc.). Wenn sich der alte Arbeitgeber stur stellt, kann man die zusätzlich entstandenen Kosten für den Dienstwagen immerhin noch steuerlich absetzen. Ich habe mir im Job schon früh angewöhnt, den Dienstwagen immer nur so zu konfigurieren, dass man im Notfall den Wagen einfach wieder auf dem Hof des Arbeitgebers abstellen kann. Die Privatnutzung eines PKW rechtfertigt in meinen Augen nicht, dass man über die 1%-Regelung hinaus ca. alle drei Jahre mehrere Tausend Euro verschenkt. Ein Dienstwagen ist und bleibt ein Arbeitsmittel. Sofern eine Rechtschutzversicherung vorliegt, kann man die Streitigkeiten mit dem alten Arbeitgeber einem Anwalt überlassen, ansonsten wird es noch teurer...
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11.11.2016, 16:35 #1
Geändert von schro (11.11.2016 um 16:37 Uhr)
Mach's doch wie die Sonnenuhr und zähl' die schönsten Stunden nur!
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