Original von Andreas

Nun möchtest du aber das Plagiat von Sonsirgendwas, gerne auf der Rückreise von Sonstirgendwo, auf einenm Abstecher in der BRD, Sonstirgendwem zeigen oder gar schenken...Das ist ein Verstoß gegen geltene Einfuhrbestimmungen von Plagiaten...
Falsch. Wird auch durch Wiederholungen nicht richtig. Es ist darauf abzustellen ob

1) Handeln im geschäftl. Verkehr -> dann Verstoß
2) Privat und unter der Zollfreigrenze -> Es gilt die EG-PrPVO (s.o.), erlaubt.

http://www.spiegel.de/reise/aktuell/...364318,00.html

Falls du andere Infos hast nenne doch endlich mal deine Quellen anstatt fundierte Aussagen beharrlich zu ignorieren.

ET